Walter Ruck
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Ruck: Weitere Entlastung für kleine Unternehmen

Mehr als 100.000 Wiener Unternehmen profitieren von der Abschaffung der kalten Progression. Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro ist wichtiger Schritt - mit Luft nach oben

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Aktualisiert am 19.09.2024

Bei der letzten Nationalratssitzung vor der Wahl wurde die Abgeltung der kalten Progression für das vergangene Jahr beschlossen. Im Zuge der Abschaffung der kalten Progression werden die Stufen der Einkommensteuer automatisch zu zwei Dritteln an die Inflationsentwicklung angepasst. Die Abgeltung des dritten Drittels wird jährlich politisch entschieden und im Nationalrat beschlossen.

Interessenvertretung bedeutet mitunter auch das Bohren harter Bretter und langjährige Beharrlichkeit. Und sie zahlt sich aus, wie man bei der Abschaffung der kalten Progression sieht

Mit dem heutigen Beschluss ist u.a. die Anhebung der Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer von 35.000 Euro auf 55.000 Euro umfasst. „Wir haben sowohl die Abschaffung der kalten Progression als auch die längst fällige Anpassung der Kleinunternehmergrenze immer wieder vehement gefordert. Dass wir die Abschaffung der kalten Progression erreichen konnten, war ein sehr großer Schritt und eine Bestätigung unserer jahrelangen Arbeit als Interessenvertretung der Wiener Unternehmen. Mit der Anhebung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro ist ein erster Schritt getan. Hier sehe ich allerdings noch Luft nach oben. Denn die EU ermöglicht hier einen Rahmen von bis zu 85.000 Euro. Den könnten wir durchaus ausschöpfen“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.

Breite Mehrheit der Wiener Unternehmen entlastet

Ruck sieht durch die Abschaffung der kalten Progression die breite Mehrheit der Wiener Unternehmen entlastet: „Wir haben in Wien mehr als 100.000 Wirtschaftstreibende in Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaften und Offene Gesellschaften, die davon direkt profitieren und entlastet werden. Das Ende der kalten Progression ist also breitenwirksam. Die Anhebung der Kleinunternehmergrenze wiederum reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich und stärkt die Position von Kleinstbetrieben am Markt.“

Erfolg der Interessenvertretung

„Interessenvertretung bedeutet mitunter auch das Bohren harter Bretter und langjährige Beharrlichkeit. Und sie zahlt sich aus, wie man bei der Abschaffung der kalten Progression sieht“, sagt Ruck. Denn es waren die Experten der Wirtschaftskammer Wien, die dafür ein eigenes Modell entwickelt und dem Finanzministerium zur Verfügung gestellt haben. Dies wurde in weiten Teilen von der Regierung umgesetzt und mündete im September 2022 in den Beschluss der Abschaffung der kalten Progression.