Ruck: Kalte Progression nur teilweise abgeschafft
Großer Schritt mit Anpassung der Einkommensteuertarife getan. Auch Fixbeträge des Wirtschaftslebens brauchen dringend automatische Anpassung an die Teuerung
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„Die Abschaffung der kalten Progression ist zweifelsohne ein großer, historischer Schritt, für den wir lange gekämpft haben und der nun Realität wird“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien. „Dennoch ist es wichtig, nicht auf halbem Weg stehen zu bleiben. Wenn Pauschalen in der Landwirtschaft und Sozialleistungen valorisiert werden, ist es nur gerecht, auch Fixbeträge und Pauschalen des übrigen Wirtschaftslebens automatisch an die Teuerung anzupassen“, sagt Ruck. Viele durch die Inflation verursachte Probleme könnten durch ein Valorisierungsgesetz einfach und unbürokratisch gelöst werden. „Die Wirtschaftskammer Wien hat ein dementsprechendes Modell für ein Valorisierungsgesetz bereits vorgelegt. Es würde mehr Fairness gegenüber Unternehmen bringen, vor allem gegenüber Klein- und Kleinstbetrieben“, konstatiert Ruck.
Konkret hat die WK Wien Anfang Mai vorgeschlagen, die durchschnittliche Preisentwicklung von zwölf aufeinander folgenden Monaten als Basis für die automatische Anpassung heranzuziehen, die dann jeweils ab 1. Jänner des Folgejahres wirksam werden soll. Der konkrete Anpassungsfaktor kann vom Finanzminister innerhalb einer vom Valorisierungsgesetz vorgegebenen Frist per Verordnung rechtsverbindlich festgelegt werden – und zwar sowohl für die Einkommensteuertarife als auch für andere Fixwerte im Wirtschaftsleben.
Viele Fixwerte fehlen noch
„Bei der automatischen Anpassung der Steuerstufen ist die Regierung diesem Vorschlag weitgehend gefolgt. Wichtig ist, dass die Anpassung künftig jedes Jahr spätestens im September veröffentlicht wird, damit die Unternehmen ihre Lohn- und Gehaltsverrechnungen rechtzeitig anpassen können“, sagt Ruck.
Verzerrungen durch die Teuerung gehen viel weiter
Ruck kritisiert aber, dass sich der heutige Beschluss im Nationalrat vor allem auf die Lohn- und Einkommensteuertarife beschränkt, wichtige gesetzliche Fixbeträge jedoch ausklammert: Etwa das Kilometergeld (derzeit 42 Cent pro Kilometer), die Kleinunternehmer-Grenze (derzeit 35.000 Euro Umsatz pro Jahr) oder die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (derzeit 800 Euro). Ruck: „Es ist schade, dass die Politik nicht gleich ein umfassendes Valorisierungsgesetz beschlossen hat, denn die Verzerrungen durch die Teuerung gehen viel weiter.“ Dadurch werden beispielsweise schon im kommenden Jahr viele Ein-Personen-Unternehmen ihre Kleinunternehmer-Regelung in der Umsatzsteuer verlieren, was diese wirtschaftlich hart treffen werde, warnt Ruck.