Jetzt noch Steuern sparen
Bis zum 31. Dezember 2024 ist noch Zeit, durch Investitionen, Vorauszahlungen und ein geschicktes Finanzmanagement Steuern für das heurige Jahr zu sparen. Ein Überblick.
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Unternehmer haben bis Jahresende noch eine ganze Reihe an Möglichkeiten, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Etwa durch be[1]stimmte Investitionen, für die man den Investitionsfreibeitrag in Höhe von zehn Prozent nutzen kann - bzw. 15 Prozent bei ökologisch sinnvollen Maßnahmen. Zudem kann die Abschreibung für ein halbes Jahr gerechnet werden, selbst wenn man erst im Dezember investiert. Gleich für ein ganzes Jahr und zudem um drei Jahre beschleunigt kann man die Anschaffung von Gebäuden absetzen. Prüfen sollte man, ob man als Kleinunternehmer mit einer pauschalen Gewinnermittlung besser fährt als mit den Alternativen bzw. ob man als Einnahmen-Ausgaben-Rechner steuermindernde Vorauszahlungen für das nächste Jahr leisten kann und davon profitiert. Für einige Berufe gibt es zudem Pauschalierungen, die sinnvoll sein könnten. Ein Pauschale gibt es auch für den Arbeitsplatz zuhause, selbst wenn dieser nicht in einem abgeschlossenen Raum ist. Zu achten ist weiters auf Spenden. Betriebliche Spenden sind bis zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes des laufenden Jahres vor Abzug des Gewinnfreibetrags steuerlich absetzbar und kürzen auch die SVS-Beitragsgrundlage. Katastrophenspenden sind als Betriebsausgabe bei Werbewirksamkeit voll absetzbar. Auch Sponsoring kann man absetzen, wenn es eine angemessene Gegenleistung gibt, etwa Werbung. Steuermindernde Möglichkeiten bestehen weiters bei Pensionszusage vor dem Jahreswechsel durch die dann erforderliche Pensionsrückstellung, wobei hier die
Wertpapierdeckung zu beachten ist.
Kleinunternehmer können eine SVS-Befreiung beantragen
Bei der Sozialversicherung sollte man auf eine rechtzeitige Anpassung der vorläufigen Beitragsgrundlage für 2024 achten und bedenken, dass Gewinnausschüttungen bei einer GmbH der SVS-Pflicht unterliegen können. Erwartet man im neuen Jahr Nachzahlungen, können freiwillige Vorauszahlungen noch in diesem Jahr sinnvoll sein. Ebenfalls wichtig: Kleinunternehmer können eine SVS-Befreiung beantragen, Mehrfachversicherte eine Differenzvorschreibung. Ganz generell ist zudem empfehlenswert, die Rechtsform des eigenen Unternehmens aus steuerlicher Sicht regelmäßig zu hinterfragen. Arbeitgeberbetriebe haben viele weitere steuerschonende Möglichkeiten - z.B. Mitarbeiterprämien, Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeitergewinnbeteiligung, Zuschüsse für Kinderbetreuung, Essensboni, Öffi-Tickets, Home-Office, Betriebsausflüge oder auch Zuwendungen an Arbeitnehmer, die vom Hochwasser betroffen waren.
Investieren für mehr Gewinnfreibetrag
Ganz wesentlich ist, den Gewinnfreibetrag bestmöglich zu nutzen. Bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro wird der Gewinnfreibetrag in Höhe von 15 Prozent automatisch berücksichtigt. Darüber sind Investitionen in bestimmte Wertpapiere oder Anlagegüter notwendig. Nicht zuletzt sollte man bei seiner Einkommensteuer-Veranlagung im nächsten Jahr nicht auf persönliche Umstände vergessen - etwa den Familienbonus Plus, den man aktiv beantragen muss, außergewöhnliche Belastungen, den Kirchenbeitrag, Spenden und Substanzverluste bei Kapitalvermögen, aber auch nicht auf die Steuerpflicht für Kryptowährungen.