Meisterprüfung
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Gebühren für die Meisterprüfung fallen

Ab 2024 fallen die Gebühren für den Erst- und Zweitantritt zur Meister- oder Befähigungsprüfung - auch rückwirkend für Prüfungen ab 1. Juli 2023.

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Aktualisiert am 06.12.2023

Die Abschaffung der Prüfungsgebühren ab dem 1. Jänner 2024 kann als wichtiger Schritt zur Aufwertung der beruflichen Höherbildung hin zur Gleichstellung mit einer schulisch-akademischen Ausbildung gewertet werden und ist aus der Sicht der Wirtschaftskammer als Erfolg zu werten.

Für wen gilt die Gebührenbefreiung?

Die Gebührenbefreiung gilt ab 1. Jänner 2024 für alle Erst- und Zweitantritte zu Meisterprüfungen (Handwerke) und zu Befähigungsprüfungen (alle anderen reglementierten Gewerbe) inklusive der Unternehmerprüfung. Auch werden Gebühren für Erst- und Zweitantritte rückerstattet, die zwischen 1. Juli und Jahresende 2023 fallen. Die Kandidaten werden dafür aktiv von der Wirtschaftskammer kontaktiert und informiert, wie sie den Antrag auf Rückerstattung stellen können. Dies wird voraussichtlich ab Mitte Jänner 2024 der Fall sein.

Raum- und Materialkosten

Auch die Mietkosten für Räumlichkeiten (Einrichtungskosten) sind künftig bei Erst- und Zweitantritten nicht mehr von den Kandidaten zu bezahlen. Wer zum ersten oder zweiten Mal zur Prüfung antritt, muss daher ab 2024 nur noch die Kosten für jenes Material selbst tragen, das die Kandidaten auch selbst zur Prüfung mitzubringen haben.

Was gilt für weitere Prüfungsantritte?

Für alle weiteren Prüfungsantritte (dritter oder vierter Antritt) sind weiterhin Prüfungsgebühren zu entrichten. Diese sind je nach Branche unterschiedlich. Eine Liste der aktuellen Prüfungsgebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen gibt es online.