Michael Pisecky
© Weinwurm Fotografie

Betrug bei der Wohnungssuche – Schutz bieten Immobilienmakler mit Dienstausweis

Branchenvertreter nennt Maßnahmen, um keinen Betrügern aufzusitzen oder ungerechtfertigte Ablösen zu bezahlen

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 15.03.2024

Zu mehr Sensibilität und Achtsamkeit beim Mieten von Wohnungen rät der Obmann der Fachgruppe Immobilientreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien, Michael Pisecky. Anlass dafür sind jüngste Informationen an die Fachgruppe. Darin wird über vermeintliche Vermieter berichtet, die Kautionen und/oder ungerechtfertigte Ablösen kassieren, ohne dass die Wohnung dann auch tatsächlich zu mieten wäre.

Uns geht es darum, Wohnungsinteressenten dafür zu sensibilisieren, mit wem sie sich bei der Wohnungssuche einlassen

Meist werden solche Wohnungen vom vorgeblichen Vermieter selbst nur kurzfristig über Vermietungsplattformen angemietet. Dann wird die Wohnung - meist besonders günstig – privat inseriert, um Interessenten anzulocken. Denen wird dann die Wohnung gezeigt und Kaution bzw. Ablöse kassiert. Wenn es dann zum tatsächlichen Wohnungsbezug kommen soll, ist die Wohnung nicht verfügbar. Der tatsächliche Eigentümer der Wohnung weiß von nichts und der, der das Geld kassiert hat, ist nicht mehr auffindbar.

Vermehrte Gaunereien am Wohnungsmarkt sind Folgen des seit Juli 2023 geltenden Bestellerprinzips

„Diese vermehrten Gaunereien nehmen auch in Folge des seit vergangenem Juli geltenden Bestellerprinzips beim Vermieten von Wohnungen zu. Seit damals müssen Vermieter einen beauftragten Makler zur Gänze selbst bezahlen. Daher wird auf die Beiziehung eines Maklers immer öfter verzichtet und es kommen mehr private Mietanzeigen auf den Markt“, erklärt Pisecky. Ohne Makler verlieren Wohnungssuchende aber sowohl die fachliche Beratung als auch die mit einem Makler verbundene Rechtssicherheit. Pisecky: „Bis zur Einführung des Bestellerprinzips waren Makler rechtlich als sogenannte Doppelmakler unterwegs. Damit waren sie sowohl für den Vermieter als auch für den künftigen Mieter tätig und beiden rechtlich verpflichtet. Dennoch ist die Sicherheit für den Mieter bei von Makler angebotenen Wohnungen gegeben, da der Makler die Richtigkeit der Informationen gewährleistet. Auch stehen die Makler für Beratungen von Mietinteressenten, die dies wünschen, bereit.

Wenn etwas so wirkt, als wäre es zu schön, um wahr zu sein, dann ist Vorsicht geboten

Pisecky nennt ein paar Maßnahmen, mit denen Wohnungssuchende ein großes Maß an Sicherheit haben, keinem Betrüger aufzusitzen oder ungerechtfertigte Ablösen zu bezahlen:

  • Als Wohnungssuchende selbst einen Immobilienmakler beauftragen oder die Beratung durch einen Makler beauftragen.
  • Auf www.immobiliencard.at überprüfen, ob man es tatsächlich mit einem gewerberechtlich befugten Immobilienmakler zu tun hat
  • Sich den Dienstausweis des Maklers, die Immobiliencard, zeigen lassen. Mehr zur Immobiliencard gibt es im Video im Konsumentenbereich auf www.immobiliencard.at
  • Geld, z.B. für Kautionen, nicht bar übergeben, sondern per Banküberweisung transferieren und davor prüfen, wer als Empfänger angegeben ist.
  • Auch ist Vorsicht geboten, wenn der Preis für eine angebotene Wohnung unüblich niedrig ist. Denn wenn etwas so wirkt, als wäre es zu schön, um wahr zu sein, dann ist es meistens auch nicht wahr.
  • Wohnungssuchende finden alle konzessionierten Makler auf www.immy.at . Das schafft Sicherheit in guten Händen zu sein.

„Uns geht es darum, Wohnungsinteressenten dafür zu sensibilisieren, mit wem sie sich bei der Wohnungssuche einlassen. Am sichersten ist dabei die Suche mit und über einen konzessionierten Makler, der über einen Dienstausweis seiner Branche, die Immobiliencard, verfügt“, fasst Michael Pisecky, der Obmann der Fachgruppe Immobilientreuhänder seine Warnung vor Betrug bei der Suche nach einer Mietwohnung zusammen.