Drei Personen an Tisch sitzend, zwei haben Stifte in der Hand, eine der Personen unterzeichnet Dokument
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Finanzdienstleister, Fachgruppe

Berufsbild Gewerbliche Vermögensberatung

Tätigkeit, Zugang und Wissenswertes

Lesedauer: 3 Minuten

1. Tätigkeit

Unter Gewerblicher Vermögensberatung versteht man die Beratung in finanziellen Angelegenheiten und die Vermittlung von unterschiedlichen Finanzprodukten wie Krediten, Versicherungen und Veranlagungen.

Gewerbliche Vermögensberater erarbeiten für ihre Kunden, im Sinne einer gesamtheitlichen Finanzplanung, individuelle Analysen und Konzepte über Art, Aufbau, Sicherung, Erhaltung, Bindung und Einsatzmöglichkeiten von Vermögenswerten und Finanzierungen. Sie gehen auf die speziellen Bedürfnisse ihrer Kunden ein und bieten ein individuell abgestimmtes Veranlagungskonzept.

Gewerbliche Vermögensberater vermitteln insbesondere Finanzierungen, Kredite, Immobilienanlagen, Beteiligungen, Veranlagungen in Mobilien, Sachwerte, Leasingverträge, Bausparverträge sowie Lebens- und Unfallversicherungen.

Gewerbliche Vermögensberater können in verschiedener Form auftreten:

  • Gewerbliche Vermögensberater (nach § 136a Abs 1 GewO)
  • Gewerblicher Vermögensberater als Wertpapiervermittler (nach § 136a Abs 3 GewO iVm § 1 Z 45 WAG 2018)
  • Gewerblicher Vermögensberater als vertraglich gebundener Vermittler (nach § 136a Abs 8 GewO iVm § 1 Z 44 WAG 2018)

2. Gewerbezugang und Befähigungsnachweis

Die "Gewerbliche Vermögensberatung" ist ein reglementiertes Gewerbe, dessen Ausübung an einen Befähigungsnachweis gebunden ist. Für die Ausübung der Kreditvermittlung und der Versicherungsvermittlung ist die Eintragung in das GISA nötig. Zusätzlich ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zur Gewerbeerlangung und -aufrechterhaltung notwendig.

Folgende Rechtsgrundlagen sind jedenfalls zu beachten:

Info: Oben angeführt finden Sie die Links zu den aktuellen Rechtsgrundlagen. Zur historischen Übersicht der rechtlichen Grundlagen

Zu weiteren Informationen betreffend Ausbildung:

3. Weiterbildungspflicht - Lehrplan

Gewerbliche Vermögensberater haben seit 2019 gemäß § 136a Abs 6a GewO eine umfassende Weiterbildungspflicht im Ausmaß von 20 Stunden pro Jahr. Dazu wurde am 11.7.2019 der Lehrplan für die Gewerbliche Vermögensberatung verlautbart.

In der Veranstaltungsübersicht finden Sie unter anderem eine Auflistung der Kurse zur Weiterbildung der Fachorganisationen. 

Weitere Informationen und Antworten finden Sie auch in den Praxisfragen zur Weiterbildung.

4. Lehre

Für den Lehrberuf "Finanzdienstleistungskaufmann/-kauffrau" ist eine 3-jährige Lehrzeit vorgesehen. Bei bestehenden berufsspezifischen Ausbildungen in verwandten Berufen oder fachlich einschlägigen schulischen Ausbildungen verkürzt sich die Lehrzeit. Der Fachverband stellt den Schulen ein kostenlose Ausgabe des Skriptum für Lehrlinge (inklusive Stoffabgrenzung) zur Verfügung.

5. Skriptum und digitale Lern- und Wissensplattform

Zur optimalen Lern- und Prüfungsvorbereitung für die Gewerbliche Vermögensberatung und Wertpapiervermittler bietet der Fachverband Finanzdienstleister einerseits ein umfangreiches Skriptum inklusive Fragen- und Antwortenkatalog in Papierform, andererseits das Online-Tool "die Digitale Lern- und Wissensplattform (DLW) an. Zur Übersicht der prüfungsrelevanten Inhalte im aktuellen Skriptum.

6. Grenzüberschreitende Tätigkeit

Innerhalb der EU bzw EWR können manche Tätigkeiten im Rahmen der Dienst- und Niederlassungsfreiheit durch bloße Anzeige bei der Gewerbebehörde ausgeübt werden. Abhängig davon, welche Tätigkeiten der Gewerbliche Vermögensberater anstrebt, sind unterschiedliche Kriterien zu erfüllen.

7. Freiwillige Standesregeln

Das Bekenntnis zu den Standes- und Ausübungsregeln für Gewerbliche Vermögensberater und Wertpapiervermittler ist freiwillig, löst jedoch gleichzeitig die Pflicht zur Einhaltung der Regeln und Akzeptanz der Entscheidungen des Ehrenschiedsgerichts aus.

8. Rechtskonformer Marktauftritt

Zum rechtskonformen Marktauftritt für Gewerbliche Vermögensberater hat RA Dr. Christian Winternitz eine umfassende Checkliste erarbeitet.

9. Gewerbliche Vermögensberater: Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher nach DSGVO?

Zur Analyse des Fachverbands, ob ein Gewerblicher Vermögensberater datenschutzrechtlich als Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher der Daten seiner eigenen Kunden zu qualifizieren ist.

10. Kalkulations- und Honorarrichtlinien

Die Kalkulations- und Honorarrichtlinien (KHR) sollen Finanzdienstleistern bei der Erstellung eigener Honorarvereinbarungen und Honorarsätze unterstützen,

11. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Fachverband stellt AGB für Finanzdienstleister und Kreditvermittler zur Verfügung.

12. Formulare

Der Fachverband bietet in seinen Formularen einige Muster an zB zum Kreditvermittlungsauftrag, Ersichtlichmachung der Höchstprovisionen oder Kautionsband.

13. Artikel und weiterführende Informationen des Fachverbands zur Gewerblichen Vermögensberatung 

Der Fachverband stellt weiterführende Informationen in eigenen Artikeln im Zusammenhang mit Gewerblicher Vermögensberatung zur Verfügung:

14. Informationen für neue Mitglieder

Sie möchten Gewerblicher Vermögensberater werden? Dann informieren Sie sich vorab auf der Seite der Mitgliedergewinnung

Stand: 25.06.2024

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