Bewegen sich Plattformen in einem regulierungsfreien Raum?
Aktuelle Erfolge und Forderungen der Bundessparte Handel
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Die rasante Ausweitung der Plattformwirtschaft ist zweifellos der Digitalisierung geschuldet. Das Plattform-Ökosystem bietet große Chancen für Unternehmen – insbesondere für KMU -, aber auch große wirtschaftliche Herausforderungen. Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, den digitalen Binnenmarkt durch gleiche Wettbewerbsbedingungen zu stärken, und ergreift zu diesem Zweck verschiedene Maßnahmen. In manchen Rechtsbreichen wurden neue Rechtsrahmen entwickelt, in anderen wiederum bestehende Rechtsregeln adaptiert und an die digitale Welt angepasst. Das Plattform-Ökosystem wird daher zunehmend in ein geregeltes Rechtssystem eingebettet.
Positionen und Forderungen der Bundessparte Handel zur Plattformregulierung
Neue Regularien für das Plattform-Ökosystem
- Online-Plattformen haben ein internes Beschwerdemanagementsystem einzurichten und Mediatoren zu benennen. Das ist ein wesentlicher Punkt der Platform-to-Business-Verordnung der EU, die ab 12. Juli 2020 unionsweit gültig sein wird. Das ist die Verbindung zur bestehenden Schlichtungsstelle der Bundessparte Handel, die bereits zahlreiche Beschwerdefälle der Marktplatzhändler effektiv behandelt hat.
- Mehr Transparenz und Fairness für Verbraucher auf Online-Plattformen: Mit der Überarbeitung der Verbraucherrechterichtlinie, die ins nationale Recht umgesetzt werden muss, müssen Online-Plattformen beispielsweise erkennbar machen, ob der Marktplatzhändler ein EU-Händler ist oder ob das Produkt durch eine bezahlte Werbung besser gereiht ist. Die Eckpunkte der Regelung finden Sie zusammengefasst auf unserer Seite Omnibus-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
- Produktsicherheit: Nur EU-konforme Produkte sollen über Online-Marktplätze in die EU importiert werden. In Zukunft werden EU-Fulfilliment-Dienstleister dafür sorgen, dass für bestimmte risikoreiche Produkte, die EU Produktsicherheits- und Qualitätsstandards eingehalten werden. Die Eckpunkte der Regelung finden Sie zusammengefasst auf unserer Seite zur Marktüberwachungsverordnung.
- Online-Plattformen werden für außereuropäische Marktplatzhändler ab 1.7.2021 für Waren unter 150 Euro die Einfuhrumsatzsteuer einheben und an das Finanzamt abführen. In Österreich existiert – auch wegen der tatkräftigen Bemühungen der WKÖ- Bundessparte Handel - seit 1.1.2020 die so genannte Plattformhaftung, derzufolge Plattformen für die Umsatzsteuer ihrer Marktplatzhändler haften.
Forderungen der WKÖ-Bundessparte Handel
- Es muss sichergestellt sein, dass alle Händler, die in die EU verkaufen (insbesondere über Online-Plattformen), einen Beitrag an ein Sammel- und Verwertungssystem leisten.
- Die 22-Euro-Freigrenze für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten (wird mit 1.7.2021 abgeschafft). Die Bundessparte Handel fordert eine vorzeitige Abschaffung. Auch die 150-Euro-Zollfreigrenze soll wegfallen, damit auch Pakete ab den ersten Cent zollpflichtig werden. Zudem muss die Kontrolldichte für Pakete aus Nicht-EU-Staaten bei der Zollüberprüfung erhöht werden.
- Die Gewinne der großen ausländischen Online-Plattformen müssen auch einer Ertragsbesteuerung in Österreich zugeführt werden. Dies kann durch eine internationale digitale Betriebsstätte erreicht werden.
Stand: 10.11.2020