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Sparte Handel

Öffnungszeiten in Wien

Kurzübersicht

Lesedauer: 1 Minute

14.11.2023

Die Öffnungszeiten in Wien ab 1.1.2008
(Öffnungszeitengesetz und Wiener Öffnungszeitenverordnung)

 

Allgemeiner Handel 

Montag bis Samstag (Werktags)

Montag bis Freitag

06.00 – 21.00

Alle Warengruppen

 

Samstag

06.00 – 18.00

Alle Warengruppen

 

 

Maximale wöchentliche Gesamtöffnungszeit 72 Stunden!

Sonderregelungen für einzelne Branchen

Bäckereibetriebe

ab 05.30

Süßwaren

Samstag bis 20.30

Naturblumengeschäfte

Samstag bis 19.30

Verkaufsstellen für Lebensmittel und Hygieneartikel in Krankenanstalten

Samstag bis 19.30

Verkaufsstellen für Obst, die im Gelände oder beim Eingang von Krankenanstalten gelegen sind

Samstag bis 19.30

Straßenhandel mit Naturblumen

Samstag bis 19.30

 

Weitere Ausnahmen

Tankstellen (vorverpackt gelieferte Lebensmittel, Futtermittel für Heimtiere, löslicher Kaffee, alkoholfreie Getränke und Bier in handelsüblich verschlossenen Gefäßen, bei Getränken nur Kleinmengen, Waren des üblichen Reisebedarfs, Grillkohle, Kfz-Ersatzteile und -Pflegemittel (max. 80m² Verkaufsfläche)

Verkaufsstellen auf Bahnhöfen, Autobusbahnhöfen, Flughäfen, Schiffslandeplätzen für Lebensmittel, Reiseandenken und notwendigem Reisebedarf (max. 80m² pro Verkaufsstelle)
Größere Verkaufsstellen, die am 01.08.2003 bestanden haben, dürfen weiter betrieben werden!

Verkaufsstellen in Theatern, Museen, Kinos, Kongressgebäuden, Sportplätzen etc. für bestimmte Lebensmittel bzw. für Waren mit Bezug zum Veranstaltungsort

Sonderregelungen für Prater, Campingplätze, Sommerbäder, Ausflugsgebiete für bestimmte Artikel, sowie für Straßenhandel und Feilbieten im Umherziehen

Verkauf durch Automaten  

Sonderregelungen für den 8., 24., und 31. Dezember (wenn kein Sonntag)

08.12.
Alle Branchen
10.00 – 18.00 Uhr
24.12.
Allg. Handel
bis 14.00 Uhr (Ohne Beschäftigung von Dienstnehmern),
bis 13.00 Uhr (mit Beschäftigung von Dienstnehmern)
 
Süßwaren und Naturblumen
bis 18.00 Uhr
 
Christbäume
bis 20.00 Uhr
31.12.
Allg. Handel
bis 17.00 Uhr
 
Lebensmittel
bis 18.00 Uhr
 
Süßwaren, Naturblumen und Silvesterartikel
bis 20.00 Uhr

Sonderregelung für Straßenfeste

Bei Straßenfesten, die zum Zweck der Belebung von Bezirksteilen (Grätzeln) oder zur Förderung der Einkaufsmöglichkeiten von Einkaufstraßenvereinen veranstaltet werden, darf von Montag bis Freitag werktags auch nach 21.00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung offen gehalten werden.

Dies ist pro Kalenderjahr und Gebiet auf maximal drei derartige Tagesereignisse beschränkt. Offen gehalten werden dürfen in diesem Sinn die Verkaufsstellen im Umkreis von 50 Metern um das Veranstaltungsgebiet. 

Sonntagsöffnung

Sonntags und feiertags darf der Souvenir- und Süßwarenhandel ohne zeitliche Beschränkung betrieben werden. Der Straßenhandel mit Naturblumen darf von 9.00 bis 19.00 Uhr betrieben werden. Naturblumengeschäfte dürfen an 6 Sonn- oder Feiertagen pro Jahr bis 17.00 Uhr offen gehalten werden.