Öffnungszeiten in Wien
Kurzübersicht
Lesedauer: 1 Minute
Die Öffnungszeiten in Wien ab 1.1.2008
(Öffnungszeitengesetz und Wiener Öffnungszeitenverordnung)
Allgemeiner Handel
Montag bis Freitag |
06.00 – 21.00 |
Alle Warengruppen
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Samstag |
06.00 – 18.00 |
Alle Warengruppen |
Maximale wöchentliche Gesamtöffnungszeit 72 Stunden!
Sonderregelungen für einzelne Branchen
Bäckereibetriebe |
ab 05.30
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Süßwaren |
Samstag bis 20.30
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Naturblumengeschäfte |
Samstag bis 19.30
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Verkaufsstellen für Lebensmittel und Hygieneartikel in Krankenanstalten |
Samstag bis 19.30
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Verkaufsstellen für Obst, die im Gelände oder beim Eingang von Krankenanstalten gelegen sind |
Samstag bis 19.30
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Straßenhandel mit Naturblumen |
Samstag bis 19.30
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Weitere Ausnahmen
Tankstellen (vorverpackt gelieferte Lebensmittel, Futtermittel für Heimtiere, löslicher Kaffee, alkoholfreie Getränke und Bier in handelsüblich verschlossenen Gefäßen, bei Getränken nur Kleinmengen, Waren des üblichen Reisebedarfs, Grillkohle, Kfz-Ersatzteile und -Pflegemittel (max. 80m² Verkaufsfläche)
Verkaufsstellen auf Bahnhöfen, Autobusbahnhöfen, Flughäfen, Schiffslandeplätzen für Lebensmittel, Reiseandenken und notwendigem Reisebedarf (max. 80m² pro Verkaufsstelle)
Größere Verkaufsstellen, die am 01.08.2003 bestanden haben, dürfen weiter betrieben werden!
Verkaufsstellen in Theatern, Museen, Kinos, Kongressgebäuden, Sportplätzen etc. für bestimmte Lebensmittel bzw. für Waren mit Bezug zum Veranstaltungsort
Sonderregelungen für Prater, Campingplätze, Sommerbäder, Ausflugsgebiete für bestimmte Artikel, sowie für Straßenhandel und Feilbieten im Umherziehen
Verkauf durch Automaten
Sonderregelungen für den 8., 24., und 31. Dezember (wenn kein Sonntag)
08.12.
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Alle Branchen
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10.00 – 18.00 Uhr
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24.12.
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Allg. Handel
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bis 14.00 Uhr (Ohne Beschäftigung von Dienstnehmern),
bis 13.00 Uhr (mit Beschäftigung von Dienstnehmern) |
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Süßwaren und Naturblumen
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bis 18.00 Uhr
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Christbäume
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bis 20.00 Uhr
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31.12.
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Allg. Handel
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bis 17.00 Uhr
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Lebensmittel
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bis 18.00 Uhr
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Süßwaren, Naturblumen und Silvesterartikel
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bis 20.00 Uhr
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Sonderregelung für Straßenfeste
Bei Straßenfesten, die zum Zweck der Belebung von Bezirksteilen (Grätzeln) oder zur Förderung der Einkaufsmöglichkeiten von Einkaufstraßenvereinen veranstaltet werden, darf von Montag bis Freitag werktags auch nach 21.00 Uhr bis zum Ende der Veranstaltung offen gehalten werden.
Dies ist pro Kalenderjahr und Gebiet auf maximal drei derartige Tagesereignisse beschränkt. Offen gehalten werden dürfen in diesem Sinn die Verkaufsstellen im Umkreis von 50 Metern um das Veranstaltungsgebiet.
Sonntagsöffnung
Sonntags und feiertags darf der Souvenir- und Süßwarenhandel ohne zeitliche Beschränkung betrieben werden. Der Straßenhandel mit Naturblumen darf von 9.00 bis 19.00 Uhr betrieben werden. Naturblumengeschäfte dürfen an 6 Sonn- oder Feiertagen pro Jahr bis 17.00 Uhr offen gehalten werden.