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Sparte Handel

Geschäftsraummiete: Mieten und Cofag-Förderungen

Gutachten zum Thema Rückzahlung von Fixkostenzuschüssen

Lesedauer: 1 Minute

12.12.2023

Lange Zeit war rechtlich unklar, ob und inwieweit (Handels)Unternehmer das Recht hatten, den Mietzins für die Zeiträume der Lockdowns in der Coronapandemie zu reduzieren. Nach der Judikatur gibt es Fälle, in denen der Mietzins sogar zur Gänze entfallen hätte können.

Im Nachhinein ist daher folgende Frage entstanden: 

Müssen Cofag-Förderungen (Fixkostenzuschüsse) zurückgezahlt werden, mit denen Mietzinse, die nach späterem Kenntnisstand entfallen oder reduziert werden hätten können, ausgeglichen wurden?

Wir standen von Anfang an auf dem Standpunkt, dass nicht der spätere Kenntnisstand über die Judikatur als Maßstab heranzuziehen ist, sondern jener zum Zeitpunkt einer Vereinbarung. Zu Beginn der Pandemie konnte nämlich niemand rechtlich mit Sicherheit beurteilen, zu wessen finanziellen Lasten die Unbrauchbarkeit des Mietobjekts während der Lockdowns gehen würde.

Daher haben die Bundessparten Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie Handel gemeinsam mit dem Generalsekretariat der Wirtschaftskammer Österreich ein Gutachten bei Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner (Universität Wien) in Auftrag gegeben.

↓ Zusammenfassung der Analyse (im Wortlaut des Gutachtens)


Sie brauchen das Gutachten im vollen Wortlaut, etwa für die Unterstützung Ihres Rechtsbeistands oder als Grundlage Ihrer Korrespondenz mit der Cofag? Bitte melden Sie sich bei uns (E-Mail: bsh_seeliger-ass@wko.at). Wir senden Ihnen die Analyse gerne zu.