Sparte Handel

Datenschutz: Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts auf Websites

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Derzeit kursieren massenhaft Abmahnungen, die von einer österreichischen Anwaltskanzlei zum Thema der Nutzung von Google Fonts verschickt wurden. Konkret wird von den Webseitenbetreiber:innen 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Kostenersatz für das Einschreiten des Rechtsanwalts verlangt.

Bei Google Fonts handelt sich um eine Art digitale Bibliothek mit Schriftarten, die kostenlos angeboten werden. Eine Variante, die Schriftarten zu nutzen, ist das (Nach)laden über den Google-Server - die so genannte dynamische Einbindung. Sobald eine Serververbindung zu Google LLC in den USA besteht, kann die IP-Adresse des Webseitennutzers an Google in die USA übertragen werden, also in einen unsicheren Drittstaat.

Mit dieser unzulässigen Datenweitergabe wird der Schadensersatzanspruch begründet. Wir empfehlen dringend, auf Ihren Webseiten die Einbindung von Google Fonts zu prüfen. Es gibt die Möglichkeit, die Schriftarten herunterzuladen und lokal auf den eigenen Servern zu installieren. Außerdem kann man generell auf derartige Schriftarten verzichten, und das Thema so zu vermeiden.

Kurzinfo mit Empfehlungen für Unternehmen auf wko.at: Abmahnungen wegen Google Fonts

Aktuelle Bekanntmachung der Datenschutzbehörde

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