Zugangsvoraussetzungen für das Callcenter
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Ein Callcenter ist ein Unternehmen, das im Auftrag eines anderen Unternehmens, mit dessen KundInnen oder potentiellen KundInnen interagiert.
Gewerbeberechtigung
Die Gewerbeberechtigung dafür lautet konkret:
Betrieb eines Callcenters, einschließlich eines webbasierten Auskunftsdienstes, in Form der Entgegennahme und Weiterleitung von Anfragen, unter Ausschluss jeder beratenden oder auf Abschluss von Verträgen zielenden Tätigkeit sowie unter Ausschluss des Betriebs einer Notrufzentrale.
Callcenter übernehmen für ihre AuftraggeberInnen unterschiedliche Beratungs- und Vertriebsaktivitäten. Sie kommen als Inbound, Outbound oder Mischform vor.
Inbound Callcenter
Inbound Callcenter nehmen primär Anrufe entgegen wie etwa Störungsmeldungen, Beschwerden oder Bestellungen. Sie agieren als First-Level-Support und verbinden die KundInnen ihrer AuftraggeberInnen mit den ExpertInnen aus den zuständigen Abteilungen. Des Weiteren unterstützen sie bei technischen Anfragen, medizinischen Auskünften oder bieten telefonischen IT-Support.
Outbound Callcenter
Im Gegensatz dazu tätigen Outbound Callcenter aktiv Anrufe, entweder zu Marktforschungszwecken oder zum Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen. Sie führen Kundenbefragungen durch, pflegen Stammdaten in Datenbanken, vereinbaren Besuchstermine für AußendienstmitarbeiterInnen, wickeln Direktmarketingaktivitäten im Namen ihrer AuftraggeberInnen ab und versuchen neue KundInnen für ihre AuftraggeberInnen zu akquirieren.
Callcenter-Agents zeichnen sich durch allgemeine Freunde an der Kommunikation, eine freundliche Telefonstimme und Produktwissen aus.