Halbporträt einer Person in einem grauen Hemd und mit verschränkten Armen in einem Raum stehend. Hinter ihr ist ein langer Tisch, an dem zwei Personen sitzen sowie ein Flipchart. Auf dem Tisch liegen Unterlagen.
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Bürodienstleister

Zugangsvoraussetzungen für das Büroservice

Lesedauer: 1 Minute

05.02.2024

Der Gewerbewortlaut lautet: „Büroservice (Zurverfügungstellung bürotechnischer Einrichtungen und die Durchführung von Büroarbeiten, eingeschränkt auf Schreibarbeiten, die Adressierung, Kuvertierung, Paketierung von Poststücken, die Durchführung von Botengängen sowie die Entgegennahme und Weitergabe von telefonischen oder im Wege anderer Kommunikationsmittel eingelangten Nachrichten)“.

Voraussetzungen für die Gewerbe Anmeldung:  

Allgemeine Voraussetzungen

Eigenberechtigung bei Einzelpersonen ('natürliche' Person - der einzelne Mensch); diese tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein;

Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgern (= EU-Staatsbürgern).

Fehlen von Gewerbeausschließungsgründen, wie z.B. Vorstrafen wegen Eigentumsdelikten, bestimmte Finanzvergehen oder Konkurs.

Besondere Voraussetzungen

Bei diesem Gewerbe handelt es sich um ein sogenanntes 'freies Gewerbe', weil keine besonderen Voraussetzungen oder kein besonderer Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist.

Demnach sind folgenden Tätigkeiten Gegenstand des Gewerbes Büroservice:

  • Zurverfügungstellung bürotechnischer Einrichtungen und
  • die Durchführung von Büroarbeiten, die wiederum auf folgende Tätigkeiten eingeschränkt sind:
    • Schreibarbeiten,
    • Adressierung, Kuvertierung, Paketierung von Poststücken,
    • die Durchführung von Botengängen sowie
    • die Entgegennahme und Weitergabe von telefonischen oder im Wege anderer Kommunikationsmittel eingelangten Nachrichten

Demgegenüber dürfen im Rahmen dieses Gewerbes grundsätzlich keine Tätigkeiten ausgeübt bzw. beworben werden, deren Ausübung anderen reglementierten Gewerben oder freien Berufen vorbehalten ist.