Zugangsvoraussetzungen für das Büroservice
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Der Gewerbewortlaut lautet: „Büroservice (Zurverfügungstellung bürotechnischer Einrichtungen und die Durchführung von Büroarbeiten, eingeschränkt auf Schreibarbeiten, die Adressierung, Kuvertierung, Paketierung von Poststücken, die Durchführung von Botengängen sowie die Entgegennahme und Weitergabe von telefonischen oder im Wege anderer Kommunikationsmittel eingelangten Nachrichten)“.
Voraussetzungen für die Gewerbe Anmeldung:
Allgemeine Voraussetzungen
Eigenberechtigung bei Einzelpersonen ('natürliche' Person - der einzelne Mensch); diese tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein;
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgern (= EU-Staatsbürgern).
Fehlen von Gewerbeausschließungsgründen, wie z.B. Vorstrafen wegen Eigentumsdelikten, bestimmte Finanzvergehen oder Konkurs.
Besondere Voraussetzungen
Bei diesem Gewerbe handelt es sich um ein sogenanntes 'freies Gewerbe', weil keine besonderen Voraussetzungen oder kein besonderer Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist.
Demnach sind folgenden Tätigkeiten Gegenstand des Gewerbes Büroservice:
- Zurverfügungstellung bürotechnischer Einrichtungen und
- die Durchführung von Büroarbeiten, die wiederum auf folgende Tätigkeiten eingeschränkt sind:
- Schreibarbeiten,
- Adressierung, Kuvertierung, Paketierung von Poststücken,
- die Durchführung von Botengängen sowie
- die Entgegennahme und Weitergabe von telefonischen oder im Wege anderer Kommunikationsmittel eingelangten Nachrichten
Demgegenüber dürfen im Rahmen dieses Gewerbes grundsätzlich keine Tätigkeiten ausgeübt bzw. beworben werden, deren Ausübung anderen reglementierten Gewerben oder freien Berufen vorbehalten ist.