Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Überprüfung und wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen

Aktuelle Informationen und gesetzliche Bestimmungen zur Prüfung und Begutachtung gemäß § 57a 

Lesedauer: 1 Minute

Übersicht der wichtigsten rechtlichen Regelungen und Neuerungen bei der Fahrzeugbegutachtung.

Aktuelles

Korrekturplakette und Begutachtungsfristen für Fahrzeuge der Klasse L
Klarstellung zum Plakettentausch hinsichtlich der neuen Fristen zur Begutachtung

Anwendung der Fehleranzeige des Systems über die elektronische Schnittstelle
Anlage 6 der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung –Übergangsbestimmungen gemäß Anlage 2a PBStV

Änderung der Begutachtungsintervalle nach § 57a KFG für Zweiräder:
Periodische Fahrzeugüberprüfung für die Fahrzeugklasse L

Verwendung von Plattenbremsprüfstand gemäß Anlage 2a PBStV: Ab 1.1.2020 nicht mehr zulässig

Verwendung von Spieldetektoren gemäß Anlage 2a PBStV: Ab 1.1.2020 nicht mehr zulässig

Anwendung der Fehleranzeige des Systems über die elektronische Schnittstelle gem. Anlage 6 PBStV: Anwendung im Rahmen der wiederkehrenden Begutachtung 

Aussetzung der Zulassung bei Gefahr im Verzug: Auslegung des § 44a Kraftfahrgesetz (KFG) (11.6.2018)

§ 57a – Vorgehensweise bei der Weiterverfolgung von schweren Mängeln oder Gefahr in Verzug: Informationspflicht der Begutachtungsstellen (5.6.2018)

On-Board-Diagnose-Auslese im Zuge einer §57a KFG Überprüfung: Vorgangsweise und Umsetzung der Prüfprozedur (17.5.2018)

Fristen und Überziehungsmöglichkeiten bei der wiederkehrende Begutachtung gemäß § 57a: Klarstellung zur Auslegung § 57a Abs. 3 KFG und Fallbeispiele (14.5.2018)

Wiederkehrenden Begutachtung von historischen Fahrzeuge ab 1.1.2018: Bestimmungen zur Durchführung der Begutachtung nach § 57a KFG (Dezember 2017)

Begutachtungsintervalle, Begutachtungszeitpunkt: Klarstellung zur Auslegung § 57a Abs. 3 KFG und Fallbeispiele (27.11.2017)

Software-Umstellung der § 57a-KFG-Begutachtungsprogramme: Frist zur Umstellung auf aktuelle Programmversionen (September 2017) 

Abgasmessungen bei Diesel-Kraftfahrzeugen: Durchführung von Messungen an Fahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht bis 3 500 kg und Fahrzeugen mit Überlastungsschutz (September 2017) 

Begutachtung von Zugmaschinen (Fahrzeuge der Klasse T): Überprüfung und und Beurteilung von Druckluftbeschaffungsanlagen (Februar 2014)

Durchführung von Abgastests bei Dieselfahrzeugen mit Überlastungsschutz: Messung der Abgastrübung mit Gasstößen bis zur Abregeldrehzahl (Februar 2014)

Weitere Informationen

Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV): Bestimmungen zur Durchführung von Überprüfung und wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen, Fahrtschreibern und Kontrollgeräten

Das § 57a-Pickerl: Die wichtigsten Fakten zur Begutachtung sowie Fragen und Antworten

Stand: 27.04.2021