Warnung Erlagscheinwerbungen
Datenergänzung wird suggeriert
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01.03.2023
Hier wird – wie bei vielen anderen Erlagscheinwerbungen – die Ergänzung von Daten in einem öffentlichen Branchenregister, wie z.B. in den „Gelben Seiten“, suggeriert. Der Vertrag wird aber tatsächlich erst durch die Unterschrift abgeschlossen und beauftragt. In Wirklichkeit handelt es sich hier nämlich um ein reines Angebot für eine Neueintragung in ein Branchenregister, das kostenpflichtig ist.