Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe
Kollektivvertrag
Informationen zum Arbeits- und Sozialrecht
Lesedauer: 1 Minute
Kollektivverträge
- Information zum KV-Abschluss für Angestellte 2022
Die monatlichen Mindestgehälter werden ab 1.1.2022 linear um 2,50 % erhöht. - Kollektivvertrag für Angestellte, gültig ab 1.1.2022
- Information zum KV-Abschluss für Arbeiter/innen 2022
Mindestlohn beträgt ab 1.1.2022: Euro 1.555,- - Kollektivvertrag Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2022
Lohnübereinkommen:
Die Bundesländer Wien, Steiermark, Salzburg , Tirol und Vorarlberg verfügen über eigene Lohnübereinkommen! Detailinformationen dazu finden Sie auf der Website der jeweiligen Fachgruppe - bitte auf das Bundesland klicken.
Verstärkte Kontrollen der Anmeldung vor Arbeitsbeginn
- Merkblatt zum Thema "Verstärkte Kontrollen der Anmeldung vor Arbeitsbeginn"
Lenkprotokoll-Verordnung
- Lenkprotokoll-Verordnung (Quelle: Bundeskanzleramt/Rechtsinformationssystem)
Stand: 19.05.2022