Information zum KV-Abschluss für Arbeiter/innen der Taxi- und Mietwagenbranche 2022

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertragsverhandlungen (VIDA) abgeschlossen

Mindestlohn beträgt ab 1.1.2022: Euro 1.555,-

Die Kollektivvertragsverhandlungen mit der Gewerkschaft VIDA für Arbeiter im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW sind am 2.12.2021 mit folgendem Ergebnis abgeschlossen worden:

  1. Mindestgehälter: Die bisher geltende Mindestentlohnung von Euro 1.500,- wird auf Euro 1.555,- in allen 9 Bundesländern angehoben.
  2. Arbeitsgruppe Normalarbeitszeit/Kündigungsfristen: Die Sozialpartner sind überein- gekommen, die Arbeitsgruppe zum Punkt V (Normalarbeitszeit) fortzuführen. Im Rahmen der Arbeitsgruppe wird zusätzlich eine ergebnisoffene Evaluierung der seit 1.10.2021 gültigen Kündigungsfristen (Saisonbranchenregelung) vorgenommen. Die Arbeitsgruppe soll so rasch als möglich die Arbeit aufnehmen.
  3. Rahmenrechtliche Änderung: Die Pflichten des Lenkers (Punkt IV. des Kollektivvertrages) werden um folgenden Punkt ergänzt: „11. Verbot der Installation/Betätigung von Abschaltvorrichtungen zur Umgehung von Assistenzsystemen: Lenkern ist es ausdrücklich verboten, Vorrichtungen zu betätigen oder eigenmächtig zu installieren, die vorhandene Assistenzsysteme außer Kraft setzen, deaktivieren oder so zu betätigen, dass deren ordnungsgemäße Wirkungsweise außer Kraft gesetzt und die Verkehrssicherheit gefährdet wird."
  4. Der neue KV ist mit 1. Jänner 2022 in Kraft getreten.

Organisatorischer Hinweis:
Der Kollektivvertrag steht auf der Homepage des Fachverbandes – http://wko.at/taxi - unter dem Contentpunkt "Kollektivvertrag" als Download zur Verfügung.