Persönliche Steuerpflicht (EStG) – unbeschränkt oder beschränkt?
Die persönliche Steuerpflicht ist laut Bundesministerium für Finanzen eines der Grundprinzipien des österreichischen Einkommensteuergesetzes (§1). Zwischenstaatliche Abkommen verhindern Doppelbesteuerungen und können die Steuerpflicht einschränken. Einkünfte von Personengesellschaften werden den Gesellschaftern direkt zugerechnet und unterliegen somit der Einkommens- oder Körperschaftssteuer.
Lesedauer: 1 Minute
Wer ist nun laut der Regelung steuerpflichtig, welche Arten werden unterschieden und was gilt es zu beachten?
Unbeschränkte Steuerpflicht:
- „Wohnsitzprinzip“: Gilt für alle natürlichen Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem (für längere Zeit, mehr als 6 Monate) Aufenthalt in Österreich
- Erfasst werden alle in- und ausländischen Einkünfte in Österreich
- „Individualbesteuerung“: von Geburt bis Tod - unabhängig von Staatsbürgerschaft, Geschäftsfähigkeit, Minder- oder Volljährigkeit
Auf Antrag können EU- und EWR- BürgerInnen als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Das ist möglich, wenn sie:
- im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben
- Einkünfte im Sinne des § 98 beziehen
- Haupteinkünfte in Österreich (90 %)
- Maximal € 11.000,- Auslandseinkünfte im Kalenderjahr
Auslegungssache des Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthaltsortes?
§ 26 der Bundesabgabenordnung (BAO)
Natürliche Personen können zwar mehrere Wohnsitze haben, jedoch nur einen gewöhnlichen Aufenthaltsort. Voraussetzungen:
- körperliche Anwesenheit des Steuerpflichtigen
- sachlich-räumliche Beziehung zum Aufenthaltsort
- Dauer des Aufenthaltes im Inland mehr als sechs Monate
Beschränkte Steuerpflicht:
- Regelung im § 98 EStG 1988 für natürliche Personen
- Gilt für Personen, die in Österreich Einkünfte erzielen (zB. Gehalt, Pension) ohne Wohnsitz und oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
Dieser Tipp wurde von Frau Christa Bair, Fachgruppe Buchhaltung UBIT Tirol, zur Verfügung gestellt. Für weitere Informationen zu den Optionen der persönlichen Steuerpflicht um Steuern zu sparen, sprechen Sie am besten mit Ihrem/er (Bilanz)buchhalterIn, der/die alle erforderlichen Informationen für Sie bereithält.
Experten in Ihrer Nähe geben weitere qualifizierte Tipps und beraten Sie rasch und unkompliziert: www.ubit.at/meinrechnungswesenpartner
Stand: 19.03.2018