Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Fachgruppe
Abgrenzungsverordnung
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Die Abgrenzungsverordnung 2004 (BGBl. II Nr. 122/2004) regelt die Abgabe und Kennzeichnung bestimmter Arzneimittel im Kleinverkauf in Österreich. Basierend auf dem Arzneimittelgesetz, definiert sie, welche Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen ausschließlich in Apotheken oder durch speziell berechtigte Gewerbetreibende, wie Drogisten, verkauft werden dürfen. Zudem legt die Verordnung fest, dass diese Arzneimittel entsprechend spezifiziert und gekennzeichnet sein müssen, um eine sichere Anwendung zu gewährleisten. Änderungen wurden zuletzt 2014 (BGBl. II Nr. 150/2014) vorgenommen, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Zur AbgrenzungsverordnungStand: 26.08.2024