Update: Bundesgesetzblatt zum Bundesbehindertengesetz und zum Behinderteneinstellungsgesetz wurde kundgemacht
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26.07.2024
Für Unternehmen die mehr als 400 Arbeitnehmer beschäftigen, besteht die Verpflichtung, einen Barrierefreiheitsbeauftragten samt Stellvertretung ab 1.1.2025 einzurichten. Das entsprechende BGBl I 98/2024 wurde nun kundgemacht.
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