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Förderarten

Infos zu allen Förderinstrumenten

Lesedauer: 2 Minuten

10.05.2023
Für unterschiedliche Unternehmensphasen wie Betriebsgründung, Übernahme, Wachstum, Innovation und Forschung, Unternehmenssanierung, … stehen verschiedene Förderinstrumente zur Verfügung. Oftmals ist eine Kombination verschiedener Instrumente möglich. Die Auswahl und Kombinationsmöglichkeiten können in Beratungsgesprächen bei der Wirtschaftskammer geklärt werden.

Investitionsförderungen - Barzuschüsse

Zuschussförderungen zielen vor allem auf Innovations-, Forschungs-, Wachstums- und Kooperationsprojekte, Investitionen in umweltrelevante Maßnahmen sowie die Einstellung und Qualifizierung von Mitarbeitern ab. Die Höhe des Zuschusses wird in den Förderrichtlinien festgelegt und berechnet sich aus einem Prozentsatz der Kosten.

Diese Barzuschüsse müssen i.d.R. nicht zurückgezahlt werden.

Da viele Zuschussförderungen erst nach Fertigstellung des Projektes fließen, müssen die Projektkosten zwischenfinanziert werden. Bei einigen Zuschussförderungen ist eine Akontozahlung abhängig vom Projektfortschritt möglich.                                                                                                               

Geförderte Kredite

Fremdkapital steht mit begünstigten Konditionen (niedriger Zinssatz, Kosten der Kreditabwicklung, unbürokratische Antragstellung, …) zur Verfügung. Dieses Fremdkapital muss besichert und zurückgezahlt werden.

Geförderte Kredite werden z.B. für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, Innovationsprojekte, F&E-Projekte und Internationalisierungsmaßnahmen durch Bundes- und Landesförderstellen angeboten.

In einigen Fällen ist die Kreditaufnahme auch für laufende Kosten möglich.

Garantie / Haftung

Wenn die vom Förderwerber angebotene Besicherung für einen Bankkredit nicht ausreicht, können institutionelle Bürgen die Ausfallshaftung gegenüber der finanzierenden Bank teilweise übernehmen.

Garantien und Haftungen werden sowohl von der Republik Österreich und als auch von Landesgesellschaften angeboten.

Durch die Rückhaftung kann dem finanzierenden Institut eine erstklassige Sicherheit angeboten werden. Das Risiko der Bank bei der Kreditgewährung wird minimiert und es sind bessere Kreditkonditionen möglich. 

Garantien und Haftungen sind sowohl für Investitionsprojekte als auch für den Betriebsmittelkauf oder die Unternehmenssicherung möglich. Unterschiede gibt es bei der Laufzeit, bei der Haftungsquote und bei den zu behaftenden Kreditvolumina.

Für Investitionskredite werden Haftungen oder Garantien i.d.R. bis zu 80 % der Kreditsumme angeboten. Die Kosten für die Übernahme einer Garantie oder Haftung sind risikoabhängig.

Risikokapital / Beteiligungen

Unternehmen in der Gründungsphase, die durch Finanzierungslücken risikoreiche Innovationsprojekte sonst nicht umsetzen könnten, werden durch Beteiligungen von Bundes- oder Landesstellen unterstützt. Auch für die Finanzierung von Expansionsschritten werden Beteiligungen angeboten.

Auf diese Art wird frisches Kapital eingebracht und Risikokapital zur Verfügung gestellt. Beteiligungen können entweder offen oder still ausgestaltet werden. Co-Investments sind denkbar. Die Beteiligungskonditionen sind marktüblich.

Geförderte Beratungsleistungen

Geförderte Unternehmensberatung:

  • Spezifisches Know-How für unternehmerische Entscheidungen und Planungen erhalten Sie durch geförderte Unternehmensberatungen.
  • Beratungsthemen sind z.B. Businessplan, Strategie, Finanzplanung, Marketing, Umweltschutz, Innovationsmanagement, …
  • Die Kosten für die Beratung durch einen passenden Experten werden zum Teil von den Förderstellen übernommen.