Berufskraftfahrer Grundqualifikations- und Weiterbildungs-Verordnung
Neue Regelungen
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Die Änderung der Berufskraftfahrer Grundqualifikations- und Weiterbildungs-Verordnung ist nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: RIS - BGBLA_2021_II_531 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at),
Damit wird die Richtlinie (EU) 2018/645 in nationales Recht umgesetzt und das österreichische System der Berufskraftfahrer Qualifikation modernisiert.
Die wesentliche Änderungen zur vorigen Verordnung sind die folgenden:
Grundqualifikation:
- Die Anmeldefrist zur Prüfung wird von vormals 6 auf 3 Wochen verkürzt (Begutachtungsentwurf 4 Wochen)
- Die Kosten der Prüfung betragen 330 Euro (wie bisher), jedoch ist aufgrund der Festsetzung als Fixbetrag nun keine automatische Inflationsanpassung für die Zukunft gegeben (Begutachtungsentwurf 300 Euro)
Weiterbildung:
- Es müssen nicht mehr alle Sachgebiete weitergebildet werden, sondern es besteht mehr Wahlmöglichkeit bei der Schwerpunktsetzung (Begutachtungsentwurf hatte noch etwas mehr Wahlmöglichkeit gelassen)
- Weiterbildungsmodule können auf 2 Tage aufgeteilt werden; max. Unterrichtsdauer pro Tag sind 8 Stunden
- E-learning, Simulatoren, Unterricht im Schulungsraum und praktische Ausbildung sind nun explizit als Unterrichtsmethoden/-orte genannt. E-learning ist auf 12 Stunden gemäß EU-RL beschränkt
- Beschränkung der Kursgröße auf 25 Personen
- Die abgelegte Lehrabschlussprüfung ersetzt die nächste Weiterbildung
- Die Gefahrgutlenkerausbildung sowie die Tiertransport-Ausbildung ersetzen jeweils eine Weiterbildungseinheit im Ausmaß von 7 Stunden
- Weiterbildungsstätten können bei der Ermächtigung Auflagen und Bedingungen auferlegt werden
- Möglichkeit für Behörde, unangekündigte Kontrollen der Weiterbildungsstätten durchführen
- Änderungen des Ausbildungsprogramm benötigen behördliche Genehmigung
- Außenkurse sind als explizite Möglichkeit verankert
- Weiterbildungsstätten werden Pflichten zur Einhaltung der Bestimmungen über die Weiterbildung auferlegt
- Fahrern ohne öst. Führerschein wird eine Fahrerqualifizierungskarte ausgestellt
Allgemeines:
- Übergangbestimmungen für bereits absolvierte Weiterbildungen
- Neue Übergangsbestimmungen im Ausmaß von 6 Monaten für Weiterbildungsstätten (noch keine im Begutachtungsentwurf vorgesehen)
- Sachgebiete der Prüfung/Weiterbildung entsprechend EU-RL aktualisiert. Zusätzlich neues Sachgebiet für LKW zum toten Winkel
Einige wenige Inhalte der Richtlinie (EU) 2018/645 erfordern noch Änderungen im Güterbeförderungsgesetz, Gelegenheitsverkehrsgesetz sowie Kraftfahrliniengesetz. Wir erwarten daher bald eine Begutachtung zur Richtlinienumsetzung in diesen Gesetzen.
Stand: 10.12.2021