Sparte Transport und Verkehr

Berufskraftfahrer Grundqualifikations- und Weiterbildungs-Verordnung

Neue Regelungen

Lesedauer: 1 Minute

Die Änderung der Berufskraftfahrer Grundqualifikations- und Weiterbildungs-Verordnung ist nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: RIS - BGBLA_2021_II_531 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at),

Damit wird die Richtlinie (EU) 2018/645 in nationales Recht umgesetzt und das österreichische System der Berufskraftfahrer Qualifikation modernisiert.


Die wesentliche Änderungen zur vorigen Verordnung sind die folgenden: 

Grundqualifikation:

  • Die Anmeldefrist zur Prüfung wird von vormals 6 auf 3 Wochen verkürzt (Begutachtungsentwurf 4 Wochen)
  • Die Kosten der Prüfung betragen 330 Euro (wie bisher), jedoch ist aufgrund der Festsetzung als Fixbetrag nun keine automatische Inflationsanpassung für die Zukunft gegeben (Begutachtungsentwurf 300 Euro)

Weiterbildung:

  • Es müssen nicht mehr alle Sachgebiete weitergebildet werden, sondern es besteht mehr Wahlmöglichkeit bei der Schwerpunktsetzung (Begutachtungsentwurf hatte noch etwas mehr Wahlmöglichkeit gelassen)
  • Weiterbildungsmodule können auf 2 Tage aufgeteilt werden; max. Unterrichtsdauer pro Tag sind 8 Stunden  
  • E-learning, Simulatoren, Unterricht im Schulungsraum und praktische Ausbildung sind nun explizit als Unterrichtsmethoden/-orte genannt. E-learning ist auf 12 Stunden gemäß EU-RL beschränkt
  • Beschränkung der Kursgröße auf 25 Personen
  • Die abgelegte Lehrabschlussprüfung ersetzt die nächste Weiterbildung
  • Die Gefahrgutlenkerausbildung sowie die Tiertransport-Ausbildung ersetzen jeweils eine Weiterbildungseinheit im Ausmaß von 7 Stunden
  • Weiterbildungsstätten können bei der Ermächtigung Auflagen und Bedingungen auferlegt werden
  • Möglichkeit für Behörde, unangekündigte Kontrollen der Weiterbildungsstätten durchführen
  • Änderungen des Ausbildungsprogramm benötigen behördliche Genehmigung
  • Außenkurse sind als explizite Möglichkeit verankert
  • Weiterbildungsstätten werden Pflichten zur Einhaltung der Bestimmungen über die Weiterbildung auferlegt
  • Fahrern ohne öst. Führerschein wird eine Fahrerqualifizierungskarte ausgestellt 

Allgemeines:

  • Übergangbestimmungen für bereits absolvierte Weiterbildungen
  • Neue Übergangsbestimmungen im Ausmaß von 6 Monaten für Weiterbildungsstätten (noch keine im Begutachtungsentwurf vorgesehen)
  • Sachgebiete der Prüfung/Weiterbildung entsprechend EU-RL aktualisiert. Zusätzlich neues Sachgebiet für LKW zum toten Winkel

 

Einige wenige Inhalte der Richtlinie (EU) 2018/645 erfordern noch Änderungen im Güterbeförderungsgesetz, Gelegenheitsverkehrsgesetz sowie Kraftfahrliniengesetz. Wir erwarten daher bald eine Begutachtung zur Richtlinienumsetzung in diesen Gesetzen.

Stand: 10.12.2021

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