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FAQs

Wirtschaftskammerwahlen 2025 | Steiermark

Lesedauer: 3 Minuten

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen für Unternehmer:innen über die WKO-Wahlen von 11. bis 13. März 2025.

Von 11. bis 13. März 2025 - am 11. März von 9 bis 19 Uhr, am 12. März sind bestimmte Wahllokale in der Zeit von 9 bis 19 Uhr geöffnet (siehe Wahlkundmachung) und am 13. März von 7 bis 15 Uhr - können über 86.000 Unternehmer in der ganzen Steiermark in 179 Wahllokalen rund 110.000 Wahlrechte ausüben und damit ihre Vertreter in den Ausschüssen der Fachorganisationen wählen. Insgesamt stehen ca. 1.200 Funktionäre zur Wahl. Das Ergebnis der WKO-Wahl wird am 14. März 2025 feststehen und veröffentlicht.

Eine hohe Wahlbeteiligung bedeutet viel mehr Gewicht bei Verhandlungen für die Interessen der jeweiligen Branche. Unternehmer, die ihre eigene Vertretung wählen, wissen am besten, was gut für sie ist. Das Prinzip "Eigenverwaltung statt staatlicher Lenkung" wird umgesetzt: Funktionäre sind alle selbst Unternehmer, keine Beamten. Und demokratische Mitbestimmung sichert den Interessensausgleich und damit den sozialen Frieden.

Ab sofort kann eine Wahlkarten per E-Mail, Post, Fax oder Online beantragt werden. Anträge für Wahlkarten können bis längstens 3. März 2025 gestellt werden. Die Wahlkarten werden Anfang Februar verschickt und müssen bis spätestens 7. März 2025, 23:30 Uhr (postalisch) bzw. 16 Uhr (persönlich) in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Steiermark eingelangt sein.

Wählen ist damit unabhängig von den Öffnungszeiten der 179 Wahllokale in der ganzen Steiermark jederzeit, bequem und natürlich kostenlos möglich. Daher werden auch betriebliche Abläufe nicht gestört bzw. unterbrochen. Die Wahl ist bereits rund einen Monat früher bis kurz vor dem Urnengang möglich. Das Wahlgeheimnis ist gewahrt: Die personifizierte Wahlkarte ist nämlich bis zur Auszählung der Stimmen unter Verschluss. Die Hauptwahlkommission prüft, ob die Wahlkarte unversehrt und unterschrieben ist. Stimmzettelkuverts werden unter Aufsicht entgegengenommen, mit den in den Wahllokalen abgegebenen Stimmzettelkuverts vermischt und erst dann unter Aufsicht der Hauptwahlkommission ausgezählt. Alle wichtigen Infos finden Sie unter Wahlkundmachung.

"Es sind viele WKO-Mitarbeiter:innen und Funktionär:innen, die sich ehrenamtlich einbringen. Ihnen, und vor allem auch jenen, die als Beisitzer in den 179 Wahllokalen in der ganzen Steiermark im Einsatz stehen werden, möchte ich schon jetzt danken", so WKO-Steiermark-Direktor Karl-Heinz Dernoscheg.

Kontakt Wahlbüro: 
Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der WKO Steiermark
Körblergasse 111–113
8010 Graz
E wahl2025@wkstmk.at
F 0316 601-306
T 0316 601-448


Illustration mit Symbolen wie Kreisen und Punkten links, rechts graue Wahlurne mit  rotem Logo und weißer Schrift WKO, in das Hand Wahlzettel wirft, gesamtes Motiv auf hellblauem Hintergrund
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Stand: 25.11.2024