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Allgemeine Informationen

Wirtschaftskammerwahlen 2025 | Steiermark

Lesedauer: 2 Minuten

Urwahlen

Die WKO Steiermark wird in der kommenden Funktionsperiode 94 Fachorganisationen umfassen. Als Urwahl bezeichnet man die Wahlen in die jeweiligen Ausschüsse der Fachorganisationen. Alle anderen Wahlen/Besetzungen resultieren aus dieser Urwahl. 


Terminübersicht


25.11.2024

Verlautbarung der Wahlkundmachung (Wahlausschreibung)

Übersicht aller Besetzungen, Wahlbehörden, Bürozeiten, Fristen

Zur Wahlkundmachung
25.11.2024Stichtag für aktives und passives Wahlrecht
05.12.2024Ende der Einspruchsfrist für die Aufnahme/Streichung in die Wählerliste
20.01.2025, 12 Uhr
Ende der Einreichfrist für Wahlvorschläge
03.02.2025

Verlautbarung der Wahlvorschläge

Kundmachung aller teilnehmenden Wählergruppen und aller
Wahlwerber:innen

Mitte Februar 2025Versand der Wahlkarten
07.03.2025Fristende für das Einlagen der Wahlkarten

11.–13.03.2025

Wirtschaftskammerwahlen in der Steiermark
11. März 2025, 9–19 Uhr
12. März 2025, 9–19 Uhr (nur in ausgewählten Wahllokalen - siehe Wahlkundmachung)
13. März 2025, 7–15 Uhr

14.03.2025Wahlergebnis nach Stimmen und Mandaten


Wahltage

Die Hauptwahlkommission der Wirtschaftskammer Österreich hat für die Urwahl einen österreichweiten Rahmen von 10. bis 13. März 2025 beschlossen.
Innerhalb dieses Rahmens wird in der Steiermark an folgenden Tagen gewählt:

  • Dienstag, 11. März 2025, 9–19 Uhr
  • Mittwoch, 12. März 2025, 9–19 Uhr (nur in ausgewählten Wahllokalen, siehe Wahlkundmachung)
  • Donnerstag, 13. März 2025, 7–15 Uhr
Liste der Wahllokale

Wahlberechtigung

Aktives Wahlrecht

  • Fachgruppen- (Fachvertretungs-) Mitglied
  • auf Antrag: Mitglieder mit ruhender Berechtigung
  • Eintragung in die betreffende Wählerliste
  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Kein Insolvenzverfahren außer Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung (siehe § 73 Abs.5 WKG)

Passives Wahlrecht

  • Fachgruppen- (Fachvertretungs-) Mitglied
  • Ausübung der Berechtigung
  • Vollendetes 18. Lebensjahr
  • Österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft bzw. andere Staatsbürgerschaft bei Gegenseitigkeit
  • Kein Insolvenzverfahren (siehe § 73 Abs.7 Z 2 WKG)
  • Bei Einzelorganen: max. 180 Monate in dieser Funktion

Einsprengelung der Wähler

Wie bei Wahlen üblich, werden auch bei den Wirtschaftskammerwahlen alle Unternehmer:innen einem Wahlsprengel (= Zweigwahllokal) zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt nach dem Firmensitz bzw. bei mehreren Firmensitzen nach der Geschäftsadresse. Informationen betreffend das konkrete Zweigwahllokal werden Unternehmer:innen im Jänner und im Februar 2025 erhalten.

Möglichkeit der Wahl mit Wahlkarte (Briefwahl)

Alle Unternehmer:innen, die sich den Weg in ihr Zweigwahllokal ersparen möchten, können eine Wahlkarte anfordern (darin enthalten: Stimmzettel samt Stimmzettelkuvert(s)) und so unabhängig von den Öffnungszeiten der Wahllokale wählen. In diesem Fall muss lediglich sichergestellt werden, dass diese Wahlkarte bis spätestens 7. März 2025 bei der Hauptwahlkommission der Wirtschaftskammer Steiermark unterschrieben einlangt. Alle wahlberechtigten Unternehmer:innen, in deren Fachorganisationen gewählt wird, erhalten eine gesonderte Information samt Anforderungsformularen. 

Aufnahme der „Ruhenden“ 

Alle Unternehmer:innen, deren Gewerbeberechtigung zum Stichtag (= 25. November 2024) ruhend gemeldet ist, können ab diesem Datum bis einschließlich 5. Dezember 2024 die Aufnahme in die Wählerliste beantragen. Mit der Aufnahme in die Wählerliste, sind Sie berechtigt Ihr Stimmrecht bei den WKO Wahlen 2025 auszuüben.

Fachorganisationswahlkatalog

Im Fachorganisationswahlkatalog ist die Anzahl der Mandate festgehalten, die pro Fachorganisation besetzt werden können. Das Wahlrecht lässt es aber zu, im Wahlvorschlag doppelt so viele Kandidat:innen aufzunehmen.  

Friedenswahl

Wird in einer Fachorganisation nur ein einziger gültiger Wahlvorschlag eingebracht, entfällt jede weitere Wahlhandlung und die Wahlwerber:innen gelten als gewählt.



Stand: 25.11.2024