Illustration mit Symbolen wie Kreisen und Punkten links, rechts graue Wahlurne mit  rotem Logo und weißer Schrift WKO, in das Hand Wahlzettel wirft, gesamtes Motiv auf hellblauem Hintergrund
© Windawake | stock.adobe.com

Wahlkarte (Briefwahl)

Wirtschaftskammerwahlen 2025 | Steiermark

Lesedauer: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wann muss die Wahlkarte spätestens bei der Hauptwahlkommission eingelangt sein?

Die Wahlkarte muss spätestens am 7. März 2025 in der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Steiermark eingelangt sein. Wenn sich dies zeitlich nicht ausgehen sollte, bleibt es den Wahlberechtigten unbenommen, ihr Wahlrecht in „ihrem“ jeweiligen Zweigwahllokal wahrzunehmen.


Was heißt Briefwahl?

Per Post wird eine Wahlkarte zugesandt, mit der man sein Stimmrecht unabhängig von den Öffnungszeiten der Wahllokale wahrnehmen kann.

Langversion mit Untertitel


Kurzversion mit Untertitel




Wer kann eine Wahlkarte beantragen?

Jede/r Wahlberechtigte (= mit Stand 25. November 2024 in der Wählerliste eingetragene:r Unternehmer:in, der sein Unternehmen nicht „ruhend“ gemeldet hat), in dessen Fachorganisation eine Wahl durchgeführt wird, hat Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können aktuell noch bis 7. März 2025 während der Bürozeiten vor Ort bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission persönlich gestellt werden. Die Wahlkarte muss spätestens am 7. März 2025 bei der Wahlbehörde einlangen.

Wie funktioniert das?

Bitte das Wahlkartenantragsformular vollständig ausfüllen und an die Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission schicken. Ab Mitte Februar 2025 wird Ihnen die Wahlkarte zugesandt.

In dieser enthalten sind pro Berechtigung bzw. Fachorganisation ein Stimmzettel und ein Stimmzettelkuvert. 

  1. Stimmzettel ausfüllen
  2. Jeden Stimmzettel in jeweils ein Stimmzettelkuvert geben
  3. Stimmzettelkuvert(s) in die Wahlkarte geben
  4. Unterschreiben der eidesstattlichen Erklärung
  5. Wahlkarte verkleben
  6. Wahlkarte in den Briefkasten werfen oder in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission abgeben

Warum ist auf der Wahlkarte Name und Adresse des Wahlberechtigten abgedruckt? Verstößt dies nicht gegen den Grundsatz des geheimen Wahlrechts?

Nein, Name und Adresse sind für die Hauptwahlkommission notwendig, um die „Wahlkartenwähler“ zu erfassen. Dieser Schritt ist erforderlich, damit ein und derselbe Wahlberechtigte nicht zweimal wählen kann. Die Wahlkarte selbst wird erst am letzten Wahltag in Anwesenheit der Hauptwahlkommission geöffnet und die jeweiligen Stimmzettelkuverts samt Stimmzettel den übrigen Stimmzettelkuverts aus der Urwahl beigemengt. Dadurch ist sichergestellt, dass eine Stimme nicht mehr zugeordnet werden kann.


Kann ich, obwohl ich eine Wahlkarte beantragt habe, trotzdem noch in mein Zweigwahllokal wählen gehen?

Vorausgesetzt, dass das Stimmrecht nicht bereits mittels Wahlkarte wahrgenommen wurde, kann jeder Wahlberechtigte in „seinem“ Zweigwahllokal wählen gehen. 


Ab wann werden Wahlkarten zugestellt?

Der Wahlkartenversand beginnt Mitte Februar 2025, wenn sowohl die Wahlberechtigten, als auch die Fachorganisationen, in denen gewählt wird, feststehen.


Entstehen dem Wähler durch die Briefwahl Kosten?

Nein! Das Porto wird von der WKO Steiermark bezahlt.

 


Stand: 25.11.2024