Halbporträt einer Person vor einem Gebäude mit kinnlangen, blauen Haaren und goldenen Ohrringen. Die Arme sind vor der Brust verschränkt und die Person trägt einen schwarzen Blazer.
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Die nationale Marke

Marken stellen als Unternehmenskennzeichen ein wichtiges Marketinginstrument dar

Lesedauer: 3 Minuten

Begriff

Unter Marken werden besondere Zeichen verstanden, die dazu dienen, bestimmte Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von gleichartigen Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Unterscheidungs- bzw. Kennzeichenfunktion).

Das Zeichen kann sich aus Zahlen, Buchstaben oder Wörtern (einschließlich Personennamen) zusammensetzen (Wortmarke), in einer grafischen Ausgestaltung (Abbildung) bzw. einer besonderen Schriftform (Wort-Bild-Marke), als körperliche (dreidimensionale) Marke oder auch als Klangmarke bestehen.

Was als Marke im Einzelfall geschützt werden kann, muss anhand der konkreten Umstände und Situationen beurteilt werden, wobei die Unterscheidbarkeit in der Auffassung der maßgeblichen Verkehrskreise ausschlaggebend ist.

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf die nationale österreichische Marke. Daneben gibt es die Möglichkeit der Anmeldung einer internationalen oder einer Unionsmarke. Die nationale Marke bietet Schutz für das Staatsgebiet der Republik Österreich. 

Markenschutz

Vorbehaltlich der Wahrung älterer Rechte gewährt eine eingetragene Marke ihrem Inhaber ein Ausschließungsrecht gegenüber Dritten, das z. B. durch Unterlassungsklage bei Gericht oder mittels Löschungsantrags vor der Nichtigkeitsabteilung des österreichischen Patentamtes durchsetzbar ist.

Der Markeninhaber kann einem Dritten verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, die die Gefahr einschließt, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Bei identen Zeichen und gleichen Waren bzw. Dienstleistungen wird die Verwechslungsgefahr von vornherein angenommen.

Was kann nicht als Marke angemeldet werden?

Zeichen, die

  • keine Unterscheidungskraft besitzen,
  • beschreibend als Beschaffenheitsangabe für eine Ware oder Dienstleistung dienen können,
  • im allgemeinen Sprachgebrauch zur Bezeichnung der Ware oder Dienstleistung üblich sind,
  • aus der Form bestehen, die durch die Art der Ware bzw. deren Herstellung bedingt ist,
  • täuschungsfähig über die Art, Beschaffenheit oder geografische Herkunft der Ware oder Dienstleistung sind.

Markenanmeldung

Marken sind zur Eintragung in das Markenregister schriftlich beim Österreichischen Patentamt anzumelden; das ist auch online möglich. Dabei sind nach einer vorgegebenen Klasseneinteilung jene Waren und/oder Dienstleistungen anzugeben, für die die Marke bestimmt ist. Beim Patentamt können die dafür erforderlichen Unterlagen und Anmeldeformulare  bezogen werden.


Achtung:

Für das Anmeldeverfahren ist zwar die Beiziehung eines Rechtsanwalts oder eines Patentanwalts nicht zwingend vorgeschrieben; da effizienter Markenschutz aber eine komplexe Sache ist, lohnt es sich, auf das Fachwissen von Rechtsexpertinnen und -experten zu vertrauen!


Jedes als Marke angemeldete Zeichen wird einer Prüfung auf Gesetzmäßigkeit, Ähnlichkeit und das Vorliegen von Schutzausschließungsgründen unterzogen.

Aufgrund der Ähnlichkeitsprüfung erhält der Anmelder eine Benachrichtigung, wenn mit dem angemeldeten Zeichen bereits verwechslungsfähig ähnliche ältere Marken, die für dieselbe Dienstleistungs- oder Warenklasse registriert worden sind, gefunden wurden.

Das Vorhandensein älterer Marken wirkt zwar nicht als Registrierungshindernis; jedoch kann der Inhaber einer älteren Marke nach den Bestimmungen des Markenschutzgesetzes mittels eines Löschungsantrages oder auch mittels Unterlassungsklage gegen den Anmelder einer gleichen oder ähnlichen jüngeren Marke vorgehen.


Achtung:

Eine Änderung der angemeldeten Marke ist im Zuge des Anmeldeverfahrens nicht möglich; es kann allerdings eine neue Anmeldung eingereicht werden. 
Das Anmeldeverfahren endet mit der Eintragung der Marke.


Marken müssen aber nicht nur angemeldet, sondern auch benützt werden! Eine seit mehr als fünf Jahren registrierte, nicht ernsthaft genutzte Marke ist löschungsreif. Jedermann kann einen entsprechenden Antrag stellen.


Achtung:

Hat der Markeninhaber (oder ein Lizenznehmer) sein Produkt in Verkehr gebracht, so ist das Markenrecht erschöpft. Er kann den weiteren Vertrieb dieses von ihm in Verkehr gesetzten Originalprodukts nicht mehr unter Berufung auf sein Markenrecht unterbinden.


Schutzdauer

Der Schutz der angemeldeten Marke erstreckt sich damit auf das Gebiet der Republik Österreich und dauert grundsätzlich 10 Jahre. Dieser Schutz kann aber durch Zahlung einer Erneuerungsgebühr immer wieder - unbegrenzt oft - um 10 Jahre verlängert werden.

Kontakt:

Österreichisches Patentamt
Dresdnerstraße 87 | 1200 Wien
T +43 (0)1 53 424
F +43 (0)1 53 424 535
E info@patentamt.at
H www.patentamt.at

Stand: 25.12.2023