Sparte Handel

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung gilt ab 13. Dezember 2024 und ersetzt frühere Regelungen

Lesedauer: 1 Minute

18.07.2024

Ein Aspekt der Produktsicherheitsverordnung sind neue umfangreiche Informationspflichten beim Angebot von so gut wie allen Produkten im Internet.
Zu diesen Informationspflichten für jedes (!) Internetangebot von Verbraucherprodukten gehören unter anderem:

  • konkrete Informationen zum Hersteller und ggf. zur verantwortlichen Person
  • Informationen zur Produktidentifizierung
  • und insbesondere konkrete Darstellung von Warnhinweisen oder Sicherheitsinformationen des Produktes

Fehlen bei Internetangeboten bei Verbraucherprodukten Informationen, drohen – insbesondere in Deutschland - auch österreichischen Internethändlern weitreichende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, insbesondere von sogenannten Abmahnvereinen.

Ohne entsprechende Informationen für jedes angebotene Verbraucherprodukt sind zudem Plattformen, wie eBay, Amazon oder Kaufland verpflichtet, Angebote zu sperren. Es droht somit ein Verkaufsverbot.

Um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in Deutschland und ein Verkaufsverbot auf Plattformen zu vermeiden, ist daher seitens der Unternehmen eine frühzeitige Vorbereitung erforderlich, da das Zusammenstellen der Informationen für die Produkte sehr aufwendig sein kann.

Empfohlene weitere Vorgehensweise:

  1. Stellen Sie fest, in welchem Umfang die von Ihnen hergestellten/vertriebenen Produkte in den Anwendungsbereich der Produktsicherheitsverordnung fallen.
  2. Was ist Ihre Rolle als Wirtschaftsakteur (Einführer, Händler, Hersteller…)?
  3. Sind Sie mit Ihren Produkten von der Produktsicherheitsverordnung betroffen, dann empfiehlt es sich die Abläufe und Vorgehensweisen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zu bewerten und gegebenenfalls anzupassen.

Ergänzend möchten wir Sie zu diesem Thema noch auf die folgenden Veröffentlichungen aufmerksam machen, die einen kurzen allgemeinen Überblick bieten: