Richterhammer liegt auf mehreren Büchern auf hölzernen Untergrund
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Sparte Handel

Neue EuGH-Urteile

Informieren Sie sich, welche Auswirkungen die neuen EuGH-Urteile auf den Handel haben.

Lesedauer: 1 Minute

26.05.2023

Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers

Mit Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass die für die Speicherung und den Abruf von Cookies auf dem Gerät des Besuchers einer Website erforderliche Einwilligung durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss, nicht wirksam erteilt wird. Das Setzen von Cookies erfordert die aktive Einwilligung des Internetnutzers, ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich bei den im Gerät des Nutzers gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt oder nicht. Das Unionsrecht solle laut EuGH den Nutzer nämlich vor jedem Eingriff in seine Privatsphäre schützen. Eine Einwilligung muss somit für den konkreten Fall erteilt werden.

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Lastschrift: Entscheidung zu Lasten der Konsumenten

Das Anbieten der Zahlungsmethode Lastschrift soll laut EuGH von Onlinehändlern in Österreich nur noch angeboten werden dürfen, wenn das Zahlungsverfahren allen Kunden in der EU zur Verfügung gestellt wird. Prinzipiell darf die Auswahl der Zahlungsmethode laut der Geoblocking-VO bei mangelnder Bonität eingeschränkt werden, Bonitätsabfragen im Ausland sind jedoch gar nicht oder sehr kostspielig möglich. Sollte die bisherige Praxis in Zukunft nicht mehr möglich sein, würde die Rechtslage das Aus für das Lastschriftverfahren auch für Konsumenten mit hoher Bonität - vielfach jene aus Österreich - bedeuten. Dieses Urteil könnte somit weitreichende Auswirkungen auf den Onlinehandel haben.


EuGH-Urteil sorgt für Unverständnis

Nach einem überraschenden Urteil des EuGH sollen alle europäischen Onlinehändler das Lastschriftverfahren allen Konsumenten in der EU anbieten müssen, wenn sie diese Zahlungsmethode den Kunden in Österreich ermöglichen. "Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf den Onlinehandel haben", sagt Martin Sonntag, Obmann des österreichischen Internethandels in der Wirtschaftskammer Österreich. Nämlich, dass Onlinehändler gar keine Lastschriftverfahren mehr anbieten werden.


EuGH-Urteil zum Like-Button

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Websitebetreiber für eine eingebundene "Gefällt mir"-Schaltfläche oder "Like-Button" neben Facebook nach der DSGVO mitverantwortlich sind. Zugleich wurde entschieden, dass der Einsatz der "Gefällt mir"-Schaltfläche einer Einwilligung und vollständiger Datenschutzinformationen bedarf. Dies gilt auch für andere Plugins-, Onlinemarketing- und Trackingtools.

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