Kollektivvertrag Filmberufe und Allgemeiner KV Film- und Musikwirtschaft
Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne und Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter:innen und Lehrlinge
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Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen und Lehrlinge.
Kollektivvertrag für Filmberufe 2024
Folgende Änderungen in Bezug auf die Mindestgagentarife gelten ab 1.1.2024:
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgagentarife um + 9,55 % für folgende Berufsgruppen:
- Herstellungsleitung II (2)
- Produktionsleitung (2)
- 1. Aufnahmeleitung (1)
- 1. Aufnahmeleitung (2)
- 2. Aufnahmeleitung (Set Aufnahmeleitung)
- Musikaufnahmeleitung
- Filmgeschäftsführung
- Kamera im Verbund
- 1. Kameraassistenz
- 2. Kameraassistenz
- Schwenker (Operator)
- Teamassistenz (ENG Team)
- Produktionskoordination
- Postproduktionskoordination
- Digital Image Technican (DIT)
- Editor (Schnitt)
- Schnittassistenz
- Tonschnitt
- Sound Design
- Kostümbild
- Chefmaskenbildner:in (7)
- Maskenbild, Frisur
- Originaltonmeister:in II
- Tonassistenz, Videotechnik, Primärtontechnik
- Filmarchitektur (Szenenbild)
- Filmarchitektassistenz (Szenenbildassistenz)
- Medienfachkraft
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgagentarife bei den nachfolgenden Berufsgruppen um + 9,80 %:
- Produktionsassistenten
- Data Wrangler
- Garderobe-, Maskenbild- und Requisitenhilfe
- Filmaushilfskraft (die Filmaushilfskraft für den Bereich Wirtschaftsfilm/Bildungsfilm wird um 9,55 % erhöht)
- Werkstattprojekt
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgagentarife bei den Berufsgruppen, die mit 1.7.2023 neu eingeführt wurden um + 3,18 %
- Motivaufnahmeleitung
- Motivaufnahmeleitung Assi
- Setassistenz
- 2. Regieassistenz
- Mischtonmeister:in
- 2. Tonassistenz
- Requisitenfahrer:in
- Set Requisite Assistenz
- Set Kostüm Assistenz
- Junior Maskenbild
- Best Boy/Girl
- Jungbeleuchter:in
- 1. Kamerabühne
- 2. Kamerabühne
- Kamerabühne Helfer:in
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgagentarife bei den Berufsgruppen, die mit 1.7.2023 unterjährig angehoben wurden um + 2,40 %:
- Regieassistenz
- Continuity/Script (Script Supervisor)
- Außenrequisite
- Innenrequisite
- Kostümbildassistenz
- Garderobe
- Bühnenmeister, Oberbeleuchter
- Bühne, Licht
- Produktionsfahrer
Deckelung der Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgagentarife mit einem Betrag von € 125,00 auf Basis der Wochengage aufgrund der 40-stündigen Normalarbeitszeit. Das gilt für folgende Berufsgruppen
- Herstellungsleitung I (1)
- Produktionsleitung (1)
- Synchronregie
- Kamera I (1)
- Kamera II (2)
- Kamera III (2)
- Originaltonmeister:in I
Redaktionelle Klarstellungen:
- Die Berufsbilder "Ton I" und "Ton II" werden in "Originaltonmeister:in I" und "Originaltonmeister:in II" umbenannt
- Das Berufsbild "Chefmaskenbildner:in" wird mit einer Mindestgage, deren Höhe betragsmäßig jener des Kostümbildes entspricht, in den Mindestgagentarif aufgenommen
- Fußnote 6 (Filmaushilfskraft): Nur bei Wirtschafts- und Bildungsfilmen
- Fußnote 7 (Chefmaskenbildner:in): Voraussetzung für die Einreihung in diese Verwendungsgruppe ist eine mindestens 8-jährige einschlägige Berufspraxis
- Kollektivvertrag gültig ab 1.1.2024
- Collective Bargaining Agreement For Film Professionals 2024
Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft stellt Ihnen eine englische Version des Kollektivvertrags für Filmschaffende (Filmberufe) zur Verfügung. Aus rechtlichen Gründen ist ausschließlich die deutschsprachige Version verbindlich. Bitte beachten Sie, dass in Österreich vor Gerichten und Verwaltungsbehörden ausschließlich Deutsch als Amtssprache verwendet werden kann. Im Streitfall müssen englischsprachige Texte von einen amtlich beglaubigten Gerichtsdolmetsch übersetzt werden, da englische Texte in Österreich offiziell keine Beweiskraft haben. - Gemeinsame Erklärungen der Kollektivvertragspartner:
- Anhang zum Kollektivvertrag Filmberufe: Diversität, Repräsentation und Gleichstellung von Geschlechtern
- Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024
- Mindestgagentarif gültig 1.1.2024 bis 31.12.2024
- Excel-Berechnungs-Tool:
- Kalkulation Wirtschaftsfilm 2024
- Erläuterung zu den Gagenpositionen im Kollektivvertrag für Filmberufe
- Aufwandsentschädigung für nebenberufliche KomparsInnen
- Grundgehaltsauszeichnung gemäß AVRAG
- Werkstattprojekt
- Hinweis: Die Berufsbilder ab 1.1.2024 werden derzeit aktualisiert und sind in Kürze verfügbar
- Ständige Geschäftsordnung des Schiedsgerichtes
- Q&A zu projektbezogenen Arbeitsverträgen (§7)
Allgemeiner Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft 2025
- Inkrafttreten: 1.1.2025
- Anhebung der KV-Löhne in den Lohngruppen I, II und III und der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen I, II, III, M I, M II o.F und M II m.F. um +4,50 %
- Anhebung der KV-Löhne in den Lohngruppen IV, V, VI und VII und der KV-Gehälter in den Verwendungsgruppen IV, V, VI und M III um +4,30 %
- Anhebung der Lehrlingsentschädigungen um +4,50 %
- Die IST-Löhne und IST-Gehälter werden um +3,00 % erhöht
- Die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale werden um +4,5 % erhöht
- Diäten: Es gelten die ab 1. Jänner 2025 jeweils geltenden amtlichen steuerfreien Pauschalsätze für Tag- und Nächtigungsgelder
- Kilometergeld: Es gilt das ab 1. Jänner 2025 geltende amtliche Kilometergeld
- Gehaltstabellen gültig ab 1.1.2025
- Lohntabelle, Lehrlingseinkommen und Zulagen gültig ab 1.1.2025
- Allgemeiner Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft
- Gehaltstabellen gültig ab 1.1.2024
- Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024
- Lohntabelle, Lehrlingseinkommen und Zulagen gültig ab 1.1.2024
KV-Erhöhungen für den Allgemeinen Kollektivvertrag der Film- und Musikwirtschaft (ausgenommen Filmberufe) 2016 - 2025
Jahr | KV- Erhöhung | IST-Erhöhung | Anmerkung |
---|---|---|---|
2025 | zw. 4,3 und 4,5 % | 3 % | Die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale werden um 4,5 % erhöht |
2024 | 9,8 % | –– | Im selben Ausmaß werden auch die Lehrlingsentschädigungen, die SEG-ZuIagen, das Messegeld und die Kleiderpauschale erhöht. IST-Löhne und IST-Gehälter waren nicht Verhandlungsgegenstand. In Bezug auf IST-Erhöhungen ist auf die betriebliche Ebene zu verweisen. |
2023 | 6,50 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). |
2022 | 2,05 % | 1,80 % | Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne |
2021 | 1,45 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2020 | 2,50 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2019 | 2,80 % | 2,30 % | Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne |
2018 | 2,60 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2017 | 1,25 % | –– | In Bezug auf die IST-Gehälter, die IST-Löhne und die IST-Lehrlingsentschädigungen wird die Aufrechterhaltung der Überzahlung vereinbart (sog. "unechte IST-Erhöhung"). Dauer: 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. |
2016 | 1,45 % | 1,25 % | Erhöhung IST-Gehälter und -Löhne |