Titelschutz
Grundlagen und Voraussetzungen
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Voraussetzung für einen Titelschutz ist das Vorliegen eines Werkes bzw. die konkrete Absicht, ein Werk zu schaffen.
Der wettbewerbsrechtliche Titelschutz knüpft an die Kennzeichnungsfunktion des Titels an und dient der Individualisierung. Der Schutz eines Titels setzt aber nicht voraus, dass er selbst eine eigentümlich geistige Schöpfung ist (urheberrechtlicher Schutz). Voraussetzung für den Titelschutz ist also die Unterscheidungskraft. Durch eine vom gewöhnlichen Sprachgebrauch abweichende Benützung kann auch ein Wort der Umgangssprache Unterscheidungskraft erlangen.
Online Titelregister
Das im Fachverband eingerichtete Titelregister hat den Zweck, dem Einreicher eines Titels einen Prioritätsschutz zu gewähren; d.h. maßgeblich ist der Eingang des Antrages beim Fachverband. Es dient als Nachweis für das Vorliegen der Priorität.
Nach Eintragung des Titels wird dieser auf der Homepage veröffentlicht. Die tatsächliche frühere Ingebrauchnahme und Veröffentlichung eines schutzfähigen Titels ist aber das maßgebliche entscheidende Kriterium für das Bestehen und die Priorität des Schutzes. D.h.: Es kann ein Filmtitel gegenüber einem früher in das Titelregister eingetragenen Filmtitel trotzdem Schutz beanspruchen, wenn er nachweisbar vor dem eingetragenen Titel in der Öffentlichkeit in Gebrauch genommen wurde.
Sollte innerhalb von zwei Jahren ab Eintragung das Filmwerk nicht erschienen sein, verfällt der Titelschutz, es sei denn, es wird eine Verlängerung beantragt.
Beantragung auf Titelschutz
Zur Beantragung des Titelschutzes befüllen Sie bitte das entsprechende Formular.
Anmerkung: Für jeden Filmtitel, der geschützt werden soll, ist ein Antrag auszufüllen.
Beim Fachverband der Film- & Musikwirtschaft können nur Film- & Serientitel eingetragen werden.
Für Musiktitel/-theater & Opern wenden Sie sich bitte an die LSG Labels/Produzent:innen.
Buchtitel sind über den Hauptverband des österreichischen Buchhandels einzureichen.
Titelschutz Deutschland
S.M.S. SPIO Management Service GmbH
Kontakt: Frau Claudia Ahnelt
Murnaustraße 6
65189 Wiesbaden
T: +49 611/ 778 91 16
F: +49 611/ 778 91 59
M: ahnelt@spio-fsk.de
Schutz kreativer Werke in den USA
Informationen inkl. Anmeldeformular:
www.copyright.gov
Weitere Informationen zum Thema Titelschutz
Weiterführende Informationen als Rechtshintergrund für den Titelschutz
In Österreich
In Deutschland
- § 3 MarkenG: Als Marke schutzfähige Zeichen
- § 4 MarkenG: Entstehung des Markenschutzes
- § 5 MarkenG: Geschäftliche Bezeichnungen
In anderen Ländern
- Entsprechende gesetzliche Regelungen gibt es nahezu in allen Staaten.
- In den USA erfolgt die Registrierung in der Library of Congress in Washington.
Stand: 19.11.2024