Das korrekte E-Mail Impressum für nicht im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen

Die Broschüre erklärt die notwendigen Impressumsangaben auf E-Mails für nicht im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen mit konkreten Beispielen. 

Lesedauer: 1 Minute

In Österreich befassen sich mehrere Gesetze mit der so genannten „Impressumspflicht“ für E-Mails. Die einzelnen Gesetze haben dabei unterschiedliche Anwendungsbereiche. So gilt die betreffende Bestimmung im Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB) nur für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen und wird in diesem Merkblatt daher nicht behandelt; die betreffende Bestimmung in der Gewerbeordnung (§ 63 GewO) gilt nur für Gewerbetreibende, die nicht ins Firmenbuch eingetragen sind; die betreffenden Bestimmungen im Mediengesetz (§§ 24, 25 MedienG) gelten für alle Versender von Newsletter. Dazu kommen noch allfällige Ergänzungen aufgrund des Telekommunikationsgesetzes (§ 107 TKG) und des Datenschutzgesetzes (§ 25 DSG).

Die Bestimmungen gelten für jede Form von elektronischer Post und daher auch für Nachrichtensysteme von sozialen Medien wie z.B. XING, facebook und twitter.

Inhaltsübersicht:

Impressumspflichten nach der Gewerbeordnung

Datenschutz 

Ist ein Disclaimer notwendig?

Zusatz zum Impressum aufgrund des Telekommunikationsgesetzes

Impressum und Offenlegung für jeden Newsletter nach dem Mediengesetz

Offenlegung für „große“ Newsletter nach dem Mediengesetz

Anwendbares Recht

Musterimpressum für nicht im Firmenbuch eingetragene Unternehmen  (Bsp: Tischler)

Broschüre herunterladen

Stand: 03.07.2024

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