Verschiedene Plastikflaschen mit Chemikalien auf Tisch
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Steiermark: Werbemaßnahmen, Weiterbildungs- und Lehrlingsförderungen für den Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben 

Förderung des Landesgremiums

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Lehrlinge

Förderungswerber

Unternehmen mit aufrechter Mitgliedschaft im Landesgremium für Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben haben.

Förderungsgegenstand

Förderbare Werbemaßnahmen

  • Printwerbung: Inserate in Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften
  • E-Business: Homepage-& Webshoperstellung
  • Radiowerbung: Spots auf Antenne Steiermark, Ö3 etc.
  • Online-Werbung: Werbe-Banner auf Webseiten, z.B.: auf www.kleinezeitung.at, Werbung auf Social Media
  • Papier-Tragtaschen: mit Ihrem Logo
  • Werbetafeln
  • Kongress- und Messeausstellungen: Stand-, Miet- und Betriebskosten auf einem Kongress/einer Messe

Förderbare Weiterbildung

EDV-Kurse, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kurse, Verkaufstrainings, Motivationskurse, etc.

Weiterbildung muss im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben stehen.

Förderbare Lehrlingsausbildung

Lehrberufe Drogist und Einzelhandelskaufmann/frau mit Schwerpunkt Parfümerie.

Ausschlussgrund

Nicht förderbare Werbemaßnahmenkosten 

  • Postgebühren für Sendungen
  • Werbemaßnahmen, die nicht die Handelstätigkeit betreffen
  • Domain- oder Wartungsgebühren für Homepage/Webshop, etc.

Nicht förderbare Weiterbildungskosten

  • Hotelkosten/Reisekosten
  • Bildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich z.B. Fußpflege, Kosmetik oder den ärztlichen-, Apotheken- bzw. den Pflegebereich betreffen, etc.

Art und Ausmaß der Förderung

  • Werbemaßnahmen: Zuschuss i.H.v. max. 50 % des Nettobetrages, bzw. Euro 600,-- pro Unternehmen
  • Weiterbildung: Zuschuss i.H.v. max. 50 % des Nettobetrages bzw. Euro 300,-- pro Unternehmen
  • Lehrlingsausbildung: Zuschuss von Euro 200,00 pro Lehrling pro Jahr

Einreichung

Antrag für Webemaßnahmen und Weiterbildung Mitarbeiter/innen

Mittels Antragsformular und erforderlichen Unterlagen bis spätestens 15. Dezember 2025 bei der

WKO Steiermark
Landesgremium Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben 
T +43 316 601 572
E-Mail: 303@wkstmk.at

Richtlinientext als PDF

Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung
Lehrlingsförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.