Kostenersatz der Internats- oder Unterbringungskosten für Lehrlinge während der Berufsschulzeit
Übernahme der Kosten für die Unterbringung in Internaten inklusive Verpflegung
Einstellungen
Förderungswerber
Lehrberechtigte, die gemäß § 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder gemäß § 2 Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetzt (LFBAG) zur Lehrlingsausbildung berechtigt sind.
Förderungszweck
Unterstützung der Lehrbetriebe in der dualen Berufsausbildung.
Förderungsgegenstand
Übernahme der Kosten für die Unterbringung in Internaten inklusive Verpflegung. Die Unterbringung außerhalb von Internaten/Schülerheimen wird mit den Unterbringungskosten in einem Internat gedeckelt.
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss von 100% im Internat, außerhalb von Internaten in privaten Unterkünften sind die Zuschüsse mit den Internatskosten gedeckelt.
Anmerkung
Merkblatt: Kostenersatz der Internats- bzw. Unterbringungskosten für Lehrlinge
Einreichung
Derzeit werden 90% der Unterbringungen der Lehrlinge durch Direktverrechnungsverträge der Internate und Schülerheime mit dem Fördergeber abgerechnet. Ansonsten siehe Merkblatt unter Anmerkung.
Richtlinientext als PDF
§ 9 Abs 5 BAG, § 14 Abs 1 AMPFG, § 270 Abs 4 und 5 LAG
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.