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Serbien verlängert Importquoten für Speiseöl und Margarine

Bio-Margarine ist ausgenommen

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Serbien Nahrungsmittel/Softdrinks Agrarwirtschaft

Das serbische Landwirtschaftsministerium führte Mitte März 2024 per Beschluss Einfuhrquoten für den Import von diversen Speiseölen und Margarine nach Serbien ein.

Die Importquote entspricht der Durchschnittsmenge der letzten vier Jahre und wird aliquot auf alle Antragsteller aufgeteilt.

Betroffen sind die folgenden Zolltarifnummern für Speiseöl und Margarine:

Zolltarif Nr. Bezeichnung
1512 Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert:
1512 19 Sonstiges:
Ex 1512 19 90 00 Sonstiges
  Raffiniertes Sonnenblumenöl für den humanen Verzehr
1517 Margarine und andere genießbare Mischungen und Zubereitungen aus tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen sowie aus genießbaren Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieser Zolltarifposition, ausgenommen Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Zolltarif-Nr. 1516
1517 10 Margarine (ausgenommen flüssige Margarine):
1517 10 10 00 Mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT
1517 10 90 00 Sonstiges
1517 90 Sonstiges
1517 90 10 00

Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen, genießbar sowie von genießbaren Fraktionen verschiedener Fette und Öle, mit Milchfettgehalt von >10 bis 15 GHT

Ex: Margarineaufstrich

  Sonstiges
1517 90 91 00

Stabile pflanzliche Öle, flüssige, gemischte

Ex: auf Basis von Ölen aus Sonnenblumenkernen (chemisch modifiziert)

1517 90 99 00

Sonstiges Ex: Margarineaufstrich

Ex: Zubereitungen auf Basis von Sonnenblumenöl

Ex bedeutet, dass sich die Importquoten nur auf das definierte Produkt aus der angegebenen Zolltarifnummer beziehen.

Somit sind die folgenden Punkte zu beachten:

  • Importanträge können vom serbischen Importeur bis zum 8. Tag jedes Jahresquartals gestellt werden;
  • Dem Antrag muss ein Ursprungszeugnis (u.U. auch andere Unterlagen) beigelegt werden;
  • Die Importgenehmigung wird für den Zeitraum von drei ( 3) Monaten ausgestellt.
  • Die nicht genutzten Mengen müssen von den serbischen Importeuren einberichtet werden.

Die Prozedur führt dementsprechend zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Importgenehmigungen.

Die Importquoten gelten bis 16. Juni 2025..

Bio-Produkte ausgenommen

Von den Importquoten als auch der Verpflichtung einer Importgenehmigung sind Bio-Produkte der oben angeführten Zolltarifnummern ausgenommen. Bei der Verzollung müssen Bio-Zertifikate vorliegen.

Stand: 19.12.2024

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