Serbien: Schutzzölle auf Landwirtschaftsprodukte – Speiseöl und Margarine
Bio-Maragarine ist ausgenommen
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Serbien Nahrungsmittel/Softdrinks AgrarwirtschaftDas serbische Landwirtschaftsministerium führte Mitte März 2024 per Beschluss Einfuhrquoten für den Import von diversen Speiseölen und Margarine nach Serbien ein.
Die Importquote entspricht der Durchschnittsmenge der letzten vier Jahre und wird aliquot auf alle Antragsteller aufgeteilt.
Betroffen sind die folgenden Zolltarifnummern für Speiseöl und Margarine:
Zolltarif Nr. | Bezeichnung |
---|---|
1512 | Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert: |
1512 19 | Sonstiges: |
Ex 1512 19 90 00 | Sonstiges |
Raffiniertes Sonnenblumenöl für den humanen Verzehr | |
1517 | Margarine und andere genießbare Mischungen und Zubereitungen aus tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen sowie aus genießbaren Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieser Zolltarifposition, ausgenommen Fette und Öle sowie deren Fraktionen der ZolltarifNr. 1516 |
1517 10 | Margarine (ausg. flüssige Margarine): |
1517 10 10 00 | Mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 15 GHT |
1517 10 90 00 | Sonstiges |
Somit sind die folgenden Punkte zu beachten:
- Importanträge können vom serbischen Importeur bis zum 15. Tag jedes Jahresquartals gestellt werden;
- Dem Antrag muss ein Ursprungszeugnis (u.U. auch andere Unterlagen) beigelegt werden;
- Die Importgenehmigung wird für den Zeitraum von drei ( 3) Monaten ausgestellt.
- Die nicht genutzten Mengen müssen von den serbischen Importeuren einberichtet werden.
Die Prozedur führt dementsprechend zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Importgenehmigungen.
Die Importquoten gelten bis Ende 2024.
Bio-Produkte ausgenommen
Von den Importquoten als auch der Verpflichtung einer Importgenehmigung sind Bio-Produkte der oben angeführten Zolltarifnummern ausgenommen. Bei der Verzollung müssen Bio-Zertifikate von den in Serbien autorisierten Labors vorliegen.
Stand: 19.04.2024