Hand hält ein rot-weißes Warnschild mit Halt Grenze
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Vereinigtes Königreich: Neues Einfuhrkontrollregime tritt in Kraft: Border Target Operating Model (TOM)

Neue gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen von Lebensmittelimporten in das Vereinigte Königreich – UPDATE

Lesedauer: 7 Minuten

Vereinigtes Königreich Agrarwirtschaft Bio/Organic Food Nahrungsmittel/Softdrinks

Im Jänner 2024 trat das neue britische Einfuhrkontrollregime in Kraft. Das sogenannte "Border Target Operating Model" (kurz auch BTOM oder TOM genannt) regelt Sicherheitskontrollen für alle Importe in das Vereinigte Königreich (VK), sowie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Kontrollen für die Einfuhr von SPS Waren (sanitär/phytosanitär), wie lebende Tiere, tierische Erzeugnisse, Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse. 

Mit der Einführung von TOM sind für Importe von Lebensmitteln, lebenden Tiere, tierischen Erzeugnisse, Pflanzen oder pflanzliche Erzeugnisse aus der EU in das VK, Kontrollen und Formulare, die je nach Risikograd des Produktes variieren können, notwendig. Die Einteilung in eine der drei Risikokategoriengering, mittel, hoch – erfolgt produktspezifisch und berücksichtigt sowohl die Warenart als auch das Herkunftsland. Darauf basierend unterscheiden sich die Anforderungen bei der Einfuhr. Siehe Details weiter unten.

Im Zuge der Einführung kann es in den ersten Wochen zu Unklarheiten in Bezug auf die neuen Regelungen als auch in der Umsetzung an den britischen Grenzkontrollen und damit zu Verzögerungen kommen. Das AußenwirtschaftsCenter London steht in Kontakt mit den relevanten Stellen, verfügt über aktuelle Informationen und Updates und berät Sie gerne bei Ihren Fragen.

Die TOM Einführung erfolgt in Phasen

  • 31.01.2024: Einführung einer Gesundheitszertifizierung für die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen, Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (und Futtermitteln) nicht-tierischen Ursprungs mit mittlerem Risiko (medium-risk) sowie von Lebensmitteln und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs mit hohem Risiko (high-risk) aus der EU. Die Voranmeldepflicht für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko (low-risk) aus der EU ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr notwendig.
  • 30.04.2024: Einführung risikobasierter physischer Warenkontrollen bei tierischen Erzeugnissen, Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen mit mittlerem Risiko sowie Lebensmitteln (und Futtermitteln) nicht-tierischen Ursprungs mit hohem Risiko aus der EU. 
  • Bitte beachten Sie:
    Ab dem 30. April 2024 müssen Händler: 
    • Sicherstellen, dass die Waren über einen entsprechend ausgewiesenen Grenzkontrollposten (BCP) oder Kontrollpunkt (CP) für Ihre Warenart eintreffen
    • bei Aufforderung die Sendung am BCP oder CP zur Dokumenten-, Waren- und Identitätskontrolle vorlegen
  • 31.10.2024: Einführung von Sicherheitserklärungen (Safety and Security Declarations) für alle EU-Einfuhren tritt in Kraft.
  • Ab 31. Oktober 2024 ist die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung (Safety and Security declarations) für Waren aus der EU verpflichtend. Bisher sind Einfuhren aus der EU von dieser Anforderung ausgenommen. Zudem reduziert sich der Datensatz von 37 auf 24 verpflichtende Angaben. Mehr dazu finden Sie unter diesem Weblink hier.

Risikokategorien 

Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse sowie Tiere und tierische Erzeugnisse, die nach Großbritannien eingeführt werden, werden in Kategorien mit hohem, mittlerem und geringem Risiko eingeteilt. Pflanzenschutzkontrollen gelten für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen der Kategorien mit hohem und mittlerem Risiko. Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit geringem Risiko aus allen Ländern sind von den Pflanzenschutzkontrollen ausgenommen. 

Wichtig: Für Obst und Gemüse mit mittlerem Risiko aus der EU gilt derzeit noch eine Erleichterung, d. h. es ist keine Voranmeldung oder ein phytosanitäres Zertifikat erforderlich. Um den Unternehmen in der EU mehr Zeit zu geben, um sich auf die neuen Kontrollen vorzubereiten, wurde das Enddatum für die Erleichterung verlängert und gilt bis 31.01.2025. Ab diesem Datum werden für Obst und Gemüse mit mittlerem Risiko in der EU je nach Einstufung entweder Kontrollen des mittleren Risikos A oder des mittleren Risikos B durchgeführt.

Hier finden Sie eine Übersicht über die Risikokategorien:

Hohes Risiko

Waren mit hohem Risiko erfordern ein Pflanzengesundheitszeugnis (PC) und eine Voranmeldung, bevor sie ins VK eingeführt werden können.

Mittleres Risiko - hier gibt es nun die Kategorien A und B:

Mittleres Risiko A

Für Waren des Typs A mit mittlerem Risiko sind ein PC und eine Voranmeldung vor der Einfuhr ins VK erforderlich.

Mittleres Risiko B

Waren des Typs B mit mittlerem Risiko benötigen nur bei der Einfuhr ins VK einen PC.

Geringes Risiko

Diese sind von den Pflanzenschutzkontrollen ausgenommen.

Prüfen Sie, ob die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse, die Sie aus allen Ländern nach GB einführen, als Pflanzen mit hohem, mittlerem oder geringem Risiko eingestuft sind - UK Plant Health Information Portal.

Genauere Informationen hinsichtlich der Klassifizierung der einzelnen Produkte in die drei Risikokategorien sind unter folgenden Links zu finden. Bitte beachten Sie: Die Einteilung eines bereits erfassten Produkts in eine Risikokategorie kann sich auch wieder ändern; neue Produkte können in die Liste mit den Risikokategorien aufgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, sich regelmäßig – idealerweise alle paar Monate – selbstständig über mögliche Änderungen zu informieren.

Update September 2024 in Bezug auf Risikokategorien

  • Verlängerung der Schutzfrist für Obst und Gemüse - unter BTOM vorübergehend als geringes Risiko zu behandeln (demnach nicht den Einfuhrkontrollen unterworfen) - bis zum 1. Juli 2025.
    > Weblink 
  • Deregulierung von 7 Warengruppen von BTOM aus der mittleren Risikokategorie in die mit niedrigem Risiko bis 30. Januar 2025.
  • Root and tubercle vegetables (other than Solanum tuberosum) = all roots except potatoes
  • Fruit of Fragaria L. (=strawberries)
  • Fruits of Malus Mill. (=apples)
  • Fruits of Persea americana Mill. (=avocados)
  • Fruits of Pyrus L. (=pears)
  • Fruits of Rubus L. (=raspberries etc)
  • Fruits of Vaccinium L. (=blueberries etc)

Erforderliche Dokumente

Export Health Certificate (EHC)

Das Border Target Operating Model soll das Format und den Inhalt der Gesundheitsbescheinigungen (Export Health Certificate - EHC) für Tiere und tierische Erzeugnisse für den Import in das VK durch die Einfuhr von digitalen Gesundheitszeugnissen vereinfachen.

Eine Übersicht und Hilfestellung für das Ausfüllen der neuen Gesundheitsbescheinigungen für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Products of Animal Origin - POAO) und eine Reihe von tierischen Nebenprodukten (Animal By-Products - ABP) finden Sie hier: W: Model health certificates for exports of live animals and animal products to Great Britain - GOV.UK (www.gov.uk)

Für konkrete Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren lokal zuständigen Amtstierarzt.

Phytosanitary Certificate

Ein phytosanitäres Zertifikat ist je nach Risikokategorie für die Einfuhr in das VK von Pflanzen und pflanzlichen Produkten zu erbringen. Dieses bestätigt, dass die Produkte amtlich inspiziert wurden und die phytosanitären Anforderungen erfüllt sind.

In Österreich ist die dafür autorisierte Stelle das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft. An der Einführung einer digitalen Version (ePhyton) wird derzeit gearbeitet. Ein genereller Wegweiser wie dieses Zertifikat auszusehen hat und zu erbringen ist, finden Sie hier: W: PC leaflet - FINAL VERSION (publishing.service.gov.uk)

Vermarktungsnorm von Obst und Gemüse und Hopfen

Anforderungen an die Vermarktungsnorm für Obst und Gemüse und Äquivalenzbescheinigungen für Hopfen mindestens bis 1. Februar 2027. Siehe hierzu die folgenden Weblinks – Obst und Gemüse und Hopfen.

Kontrollbescheinigung für biologische Produkte (COI)

Für ökologische Erzeugnisse hatte das Vereinigte Königreich ursprünglich vorgesehen, dass die Erzeugnisse von einer Kontrollbescheinigung begleitet werden müssen. Diese Anforderung wurde nun bis auf den 1. Februar 2027 verschoben.

Single Trade Window

Gleichzeitig plant die bitische Regierung die Einführung eines UK Single Trade Window. Es integriert bestehende IT-Anwendungen beziehungsweise bietet eine Schnittstelle mit bestehenden Systemen. Hierzu zählen z.B. IPAFFS, womit Importeure die Einfuhr von Lebensmitteln vorab anmelden, oder S&S GB, über das Sicherheitsanmeldungen abgewickelt werden. So sollen doppelte Dateneingaben nicht mehr zustande kommen. Das UK Single Trade Window wird in mehreren Phasen eingeführt. Genaue Daten liegen im Moment noch nicht vor, es wird aber eine Umsetzung bis 2027 angestrebt. Langfristig soll das System alle anderen IT-Anwendungen ersetzen und somit für alle Einfuhrformalitäten genutzt werden können.

‚Not for EU‘-Kennzeichnung für Einzelhandelsprodukte in Großbritannien

Bekanntgabe der Regierung: Die britische Regierung wird die obligatorische Einführung der ‚Not for EU‘-Kennzeichnung in Großbritannien zum 1. Oktober nicht fortsetzen. Gleichzeitig werden wir Rechtsvorschriften ausarbeiten, um die ‚Nicht für die EU‘-Kennzeichnung in Großbritannien in Zukunft gezielt anzuwenden, sollte ein Bedarf nachgewiesen werden.

Trusted Trader Scheme

Die britische Regierung plant das bestehende System für vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte („trusted trader scheme“) auszubauen und so soll auch die Einfuhr von SPS-Waren für zugelassene Importunternehmen einfacher werden. Informationen zum aktuellen Stand und Prozess werden von den britischen Behörden regelmäßig aktualisiert.

Die britische Regierung zielt mit TOM auf eine Vereinfachung und schrittweise Digitalisierung der Kontrollen und die langfristige Realisierung eines einheitlichen Prozesses für alle Importe in das VK ab. Nähere Details finden Sie im The Border Target Operating Model 2023. Auf Seite 23 findet sich auch eine graphische Darstellung des gesamten Prozesses.

Kontaktstellen für dringende Anfragen zum Border Target Operating Model (BTOM)

Dringende BTOM-/Einfuhranfragen zu Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen in England und Wales sollten in erster Linie per E-Mail an die Animal and Plant Health Agency (APHA) gerichtet werden: phsi-importers@apha.gov.uk oder +44 (0) 3000 200 301.

Alle dringenden BTOM-/Einfuhranfragen für tierische Erzeugnisse sollten an die Port Health Authority (PHA) an der von Ihnen benannten Grenzkontrollstelle (BCP) gerichtet werden. 

> Die Kontaktdaten der PHA bei der von Ihnen benannten BCP

Wenn Sie technische Hilfe mit IPAFFS benötigen, rufen Sie bitte die Helpline der Animal and Plant Health Agency (APHA) unter +44 (0) 330 041 6999 an oder senden Sie eine E-Mail an APHAServiceDesk@apha.gov.uk.

Webinare

Das Department for Environment, Food & Rural Affairs (DEFRA) hat auch mehrere Webinare zu diesem Thema bereitgestellt, die man sich auf dem YouTube Kanal anschauen kann.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne weiter: london@wko.at

Stand: 07.10.2024

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