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KMU: Schnelles Internet jetzt fördern lassen

Seit 31.5.2017: Neue Förderung für Ihren Breitbandanschluss

Lesedauer: 1 Minute

Österreichs Klein- und Mittelbetriebe können sich den Anschluss an schnelles Breitbandinternet fördern lassen, um die Chancen einer digitalen Wirtschaft nutzen zu können.

Mit einer Förderung der baulichen Maßnahmen ist der Anschluss an das Breitbandnetz rascher und günstiger. Das Förderprogramm „Breitband Austria 2020 Connect“ des bmvit stellt deshalb 21 Millionen Euro bereit, um Österreichs Betriebe an das Breitbandnetz anzuschließen. 

Was ein Breitband-Anschluss bringt

Schnelles Internet ermöglicht zum Beispiel den Datenaustausch zwischen allen Gewerben im Bau-, Bauhilfs- und Ausbausektor, die an gemeinsamen Planungs- und Bauprojekten arbeiten, genauso wie bei Kfz-Werkstätten, die immer größere Datenmengen mit den Autoherstellern im Rahmen von Diagnosesystemen austauschen. 

Was wird gefördert? 

Gefördert werden Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe, die einen Anschluss von ihrem Unternehmensstandort an das Glasfaser-Netz eines Kommunikationsanbieters errichten.

Besteht keine Glasfaser-Erschließung, ist die Förderung der Leerverrohrung für Glasfaserkabel möglich. Das Förderungsgebiet umfasst das österreichische Bundesgebiet. 

Wer ist förderfähig?

Alle österreichischen Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen inkl. EPU können die Förderung beantragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Bis zu 50% der Projektkosten werden gefördert. Pro Projekt beträgt die Förderung zwischen 2.000,- und maximal 50.000,- Euro - innerhalb von 3 Jahren pro Unternehmen oder Unternehmensgruppe maximal 200.000,- Euro. 

Es steht nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung. Wenn dieses verbraucht ist, besteht keine Antragsmöglichkeit mehr. 

Wo und wann kann die Förderung beantragt werden?

Abgewickelt wird die Förderung mit dem Namen „Connect“ über die Bundesförderstelle FFG (Österreichische  Forschungsförderungsgesellschaft).

Ein Leitfaden für Antragsteller enthält alle für eine erfolgreiche Antragstellung erforderlichen Informationen.

Bei der FFG erfolgt eine Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit. In weiterer Folge werden die Ansuchen einer  Bewertungsjury vorgelegt, die das Ansuchen hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Vertretbarkeit prüft.

Hier geht es um die geplante Leitungsführung und die Höhe der Kosten, für die die Förderung beantragt wird. Danach erfolgt die Förderentscheidung. Das Projekt muss innerhalb eines Jahres umgesetzt werden.

Stand: 08.06.2017