Deutsches Mindestlohngesetz (MiLoG)
Wesentliche Inhalte für Verkehrswirtschaft
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Seit 1.1.2015 gilt das deutsche Mindestlohngesetz, mit welchem ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von Euro 8,50 brutto je Zeitstunde als generelle Lohnuntergrenze eingeführt wurde.
Der Mindestlohn betrug ab dem 1. Jänner 2021 mindestens 9,50 Euro, ab 1. Juli 2021 mindestens 9,60 Euro, ab dem 1. Jänner 2022 mindestens 9,82 Euro.
Ab dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn mindestens 10,45 Euro brutto je Zeitstunde und erhöht sich ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto.
Begleitend gelten umfassende Melde-, Aufzeichnungs-und Bereithaltungspflichten, deren Einhaltung mit hohen Bußgeldvorschriften sanktioniert ist. Das Merkblatt informiert über die für die Verkehrswirtschaft wesentlichen Inhalte des Gesetzes.
Stand: 19.08.2022