GEFORDERT / ERREICHT
Erfolge Ihrer Interessenvertretung Verkehr 2023 und 2024
Lesedauer: 29 Minuten
- Verkehrsträgerübergreifende Erfolge
- Erhöhung der De-minimis Schwellenwerte und Aufhebung der Beschränkungen für Kraftgüterverkehrsunternehmen
- Entfall der Valorisierung der Mauttarife und geringere CO2-Bepreisung bei Mauttarif
- Änderung der Abgrenzung fahrleistungsabhängige/zeitabhängige Mautpflicht
- Energiehilfen für Unternehmen aufgrund der Energiekrise
- Vorantreiben der Wasserstoffmobilität in Österreich
- Finanzielle Unterstützung bei Umstieg auf E-Mobilität
- Lenkerarbeitszeit- Ausnahmen von den EU-VO 561/2006 und 165/2014 - Änderungen in L-AVO und KFG
- Entsendung im Straßenverkehrssektor: Umsetzung EU-RL 2020/1057 ("lex specialis") in Österreich
- Lenkprotokoll-Verordnung
- Berufskraftfahrer-Grundqualifizierung und Weiterbildung
- Maut 2022 Ökologisierungsbonus
- Mobilitätsmasterplan der Verkehrswirtschaft
- Erhöhung der De-minimis Schwellenwerte und Aufhebung der Beschränkungen für Kraftgüterverkehrsunternehmen
- Fahrschulen
- B-Fahrlehrer: Sofort einsatzbereit und Aufstiegsmöglichkeiten
- Flexiblere und praxisorientiertere neue Fahrlehrausbildung
- Einführung einer verpflichtenden Weiterbildung für Fahrlehrer
- Stärkung der Elektromobilität in Fahrschulen
- B-Fahrlehrer: Sofort einsatzbereit und Aufstiegsmöglichkeiten
- Logistik/Spedition
- Zuordnung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Spediteure einschließlich Transportagenten zur NQR – Stufe VI
- Skills Bewerbe
- Erstellung von Musterformularen für die Zollvollmacht bei Vertretung in Zollangelegenheiten
- Gewerberecht Speditions – und Transportagentenverordnung – Beurteilung der Einschlägigkeit der bisherigen Tätigkeiten durch das BM für Arbeit und Wirtschaft
- Duale Akademie für den Lehrberuf Speditionskauffrau/-mann ab dem Schuljahr 2022/2023
- Zuordnung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Spediteure einschließlich Transportagenten zur NQR – Stufe VI
- Luftfahrt
- Bedeutung von Hubschraubern in Luftfahrtstrategie 2040+ hervorgehoben
- Öffentlicher Verkehr
- Ausgleich für Dieselpreisanstieg für Linienbusse im VOR-Gebiet
- Gewichtserhöhung bei Gelenkomnibussen
- Fahrgast-Charta für einen sicheren & gesunden Öffi-Betrieb in Österreich
- Personenbeförderung (Busse, Pkw, Schiff)
- Neuer Gesamtvertrag zur Krankenbeförderung mit Taxis ab 01.01.2024
- Neuer Gesamtvertrag zur Krankenbeförderung mit Taxis ab 01.01.2024
- Schülerbeförderung mit Bussen und Pkw
- Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre mit PKWs und Bussen um 22 Mio Euro
- Autobusse
- Eigene Busmautkategorie ab 1.1.2025 erreicht!
- EU – Verpflichtende Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers 2 (Smart Tacho 2) – Verlängerung der
Toleranzfristen - EBIN auch für KMUs verfügbar
- Definition „Linienstrecke“ durch EuGH
- Neues Berufsbild für die österreichische Busbranche „Werde jetzt Busfahrer:in"
- Schifffahrt
- Modernisierung des Lehrberufs „Binnenschifffahrt“
- Aktionsprogramm Donau 2030
- Schienenbahnen
- Verbesserungen mit der Eisenbahngesetz-Novelle
- Verlängerung der Überprüfungs- und Ausführungsfrist bei Eisenbahnkreuzungen
- Muster-Branchenregelwerke für Eisenbahnverkehrsunternehmen
- Eisenbahnbetriebliche-Unterlagen
- Ausnahmen und Erleichterungen bei den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr
- Mittelfristiges Investitionsprogramm für regionale Privatbahnen
- Verlagerungs-Coach
- USt-Befreiung für internationale Bahntickets für österr. Streckenteil
- Förderprogramm „Schienengüterverkehr 2023–2027“
- Wegeentgeltförderung 2023
- Förderung von Anschlussbahnen
- Einzelwagen-Förderung auf Bundesländerebene
- Lobbying im Europa-Parlament
- Seilbahnen
- UVP-Novelle
- Aufbereitung und Kommunikation belastbarerer Zahlen zum Energiebedarf der Seilbahnwirtschaft
- Einführung eines maßgeschneiderten CO2-Fußabdruckrechners für die Seilbahnbranche
- Novellierung der Rahmenentwürfe der Betriebsvorschrift für Schlepplifte mit hoher und niedere Seilführung
- Zusammenführung der ÖWAV-Regelblätter 210 und 212 zum verschlankten ÖWAV-Regelblatt 221 „Skipisten und Betrieb von Beschneiungsanlagen“
- Etablierung des Doppelberufs Seilbahntechnik/Elektrotechnik in der dualen Ausbildung
- Sondertransporte
- Elektronische Sondertransportgenehmigung
- Wirtschaftsverträgliche Verlagerung von besonders großen und schweren Sondertransporten auf die Donau
- Elektronische Sondertransportgenehmigung
- Straßengüterverkehr
- NoVA Verlängerung der Übergangsfrist bis 01.05.2022
- L 17 Modell für Lkw-Lenker:innen
- Tankstellen und Servicestationen
- Einführung des Kraftstoffes E 10
- Abschaffung der Lieferantenverpflichtung durch Änderung des Energieeffizienzgesetzes
- Modernisierung der Job Description des Kfz Service
- Treibstoffe – Beprobungskosten
- Energieeffizienzgesetz
- Erstellung von Beratungsmustern für den erfolgreichen Einstieg als Tankstellenpächter
- Berechnungstools für Personalkosten, Personalbedarf, Zeitaufwand Unternehmer und Ermittlung des Pächtereinkommens für Tankstellenbetreiber
- Checkliste für Übernahme einer Tankstelle
Verkehrsträgerübergreifende Erfolge
Erhöhung der De-minimis Schwellenwerte und Aufhebung der Beschränkungen für Kraftgüterverkehrsunternehmen
Gefordert: Erhöhung der De-minimis Schwellenwerte und Aufhebung der Beschränkungen für Kraftgüterverkehrsunternehmen
Erreicht: Mit Jahresbeginn wurde der allgemeine De-minimis Höchstbetrag, den ein "einziges Unternehmen" in einem Zeitraum von drei Jahren pro Mitgliedstaat erhalten darf, von EUR 200.000 (bzw. EUR 100.000 im Straßengüterverkehr) auf EUR 300.000 erhöht. Straßengütertransportunternehmen in der EU können ab heuer genauso von sogenannten De-minimis-Beihilfen profitieren wie Firmen in anderen Branchen. Bisher durften Straßengütertransporteure nur halb so viele De-minimis-Beihilfen bekommen wie andere Unternehmen. Zudem durfte das Geld nicht für die Anschaffung neuer Lkw verwendet werden. Die Beihilfen sollten, so die damalige Begründung, nicht dazu beitragen, dass Überkapazitäten entstehen.
Entfall der Valorisierung der Mauttarife und geringere CO2-Bepreisung bei Mauttarif
Gefordert: Aussetzung der inflationserhöhten Anpassung der Mauttarife und Senkung der CO2-Tarife bei der Maut
Erreicht: Die Valorisierung wurde für 2024 ausgesetzt. Durch den Entfall der Valorisierung entfällt die Inflationsanpassung der Infrastrukturkostenmaut in der Höhe von + 8,6 % im Jahr 2024. Dies stellt eine Kostenentlastung für unsere Mitglieder dar und schwächt die Tariferhöhung aufgrund der neuen CO2-Bemautung wesentlich ab. Außerdem wird die CO2-Bepreisung im Jahr 2024 nur zu 30% berücksichtigt. Damit wurde erreicht, dass die EU-rechtlich vorgeschriebene Einführung von CO2-Kosten nicht sofort zur Gänze angelastet werden. Ohne diese Erfolge wären die Mautkosten zwischen 34 % und 42 % gestiegen!
Änderung der Abgrenzung fahrleistungsabhängige/zeitabhängige Mautpflicht
Gefordert: Die EU-rechtlich gebotene Änderung des Kriteriums zur Abgrenzung zwischen fahrleistungsabhängiger und zeitabhängiger Maut wird von uns negativ beurteilt.
Erreicht: Aufgrund unserer Bemühungen ist eine Übergangsregelung (Bestandschutz für bereits zugelassene Fahrzeuge) bis 2029 vorgesehen. Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen, die bereits vor dem 1.12.2023 zum Verkehr zugelassen worden sind und bei denen das höchste zulässige Gesamtgewicht vor dem 1.12.2023 mit nicht mehr als 3,5 Tonnen festgelegt worden ist, gelten bis zum 31.1.2029 als Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen.
Energiehilfen für Unternehmen aufgrund der Energiekrise
Gefordert: Energiehilfen für österreichische Verkehrsunternehmen infolge stark gestiegener Energiepreise, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Erreicht: Unternehmen der Verkehrsbranche wurden zumindest teilweise für die Kostenbelastung infolge stark gestiegener Energiepreise durch einen Energiekostenzuschusses entlastet. Mit dem Energiekostenzuschuss 1 werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Februar 2022 bis Ende 2022 unterstützt. Der Energiekostenzuschuss 2 ist eine Ausweitung und Verlängerung des EKZ 1. Er soll Mehrkosten für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl abfedern und gilt für das gesamte Jahr 2023. Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel werden auf 7 Mrd. € angehoben. Neu ist, dass die Förderintensität in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt wird. Erfreulicherweise werden damit in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs der Mehrkosten von Energie gefördert.
Vorantreiben der Wasserstoffmobilität in Österreich
Gefordert: Damit Wasserstoff im (Schwer-)Verkehr in Österreich eine marktfähige Alternative wird, müssen seitens der Politik die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt werden.
Erreicht: Eine von Deloitte im Auftrag des Konsortiums H2-Mobility erstellte Studie hat gezeigt, dass bis 2030 rund 2000 Wasserstoff-Lkw auf die Straße gebracht werden können – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen.
Dass bereits viele Unternehmen auf die neue Technologie setzen, zeigt die Initiative H2-Mobility Austria, bei der auch die BSTV über die WKÖ mit an Bord ist. Hier haben sich von Energieerzeugern wie etwa Verbund und OMV über Technologieanbieter wie Magna oder AVL bis hin zu Nutzern wie Spar, Rewe oder Post eine Reihe von Unternehmen zusammengefunden, die bereit sind, in Wasserstoff zu investieren.
Finanzielle Unterstützung bei Umstieg auf E-Mobilität
Gefordert: finanzielle Unterstützung der Verkehrswirtschaft bei Umstieg auf E-Fahrzeuge, die kostenmäßig wesentlich teurer sind als konventionelle Fahrzeuge.
Erreicht: Das Förderprogramm „Emissionsfreie Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ (ENIN) unterstützt Unternehmen bei der Flottenumstellung auf nicht-fossil betriebene Nutzfahrzeuge sowie bei der Errichtung der für diese Nutzfahrzeuge erforderlichen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Insgesamt stehen in Österreich € 275 Millionen für die Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und deren Infrastruktur zur Verfügung. “Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“ – kurz EBIN – ist ein Förderprogramm zur Umstellung von Busflotten auf emissionsfreie Antriebe, in dem insgesamt € 250 Millionen für die Förderung emissionsfreier Busse und deren Infrastruktur zur Verfügung stehen.
Lenkerarbeitszeit- Ausnahmen von den EU-VO 561/2006 und 165/2014 - Änderungen in L-AVO und KFG
Gefordert: Lenkerarbeitszeit-Ausnahmen national nützen
Erreicht: Für folgende Fahrzeuge konnten nationale Ausnahmen sowohl im Arbeitsrecht (Lenkerinnen-Ausnahme-VO, L-AVO) als auch im Verkehrsrecht (KFG) verankert werden:
- Fahrzeuge für die Lieferung von Transportbeton werden von der Fahrtunterbrechung/Lenkpause ausgenommen
- Fahrzeuge mit E-Antrieb bis 4250 kg werden im Umkreis von 50 Km vom Betriebsstandort von beiden Verordnungen zur Gänze freigestellt
- Fahrzeuge mit zehn bis siebzehn Sitzen für die ausschließlich nichtgewerbliche Personenbeförderung werden von beiden Verordnungen zur Gänze freigestellt
- Verlängerung der Ausnahme für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr (Ortslinienverkehr) von der Verpflichtung zum manuellen Nachtrag bei Fahrerwechsel bis zum 31.12.2024.
Entsendung im Straßenverkehrssektor: Umsetzung EU-RL 2020/1057 ("lex specialis") in Österreich
Gefordert: Verbesserte EU-Rahmenbedingungen bei Entsendungen im Bereich des Straßengüter- und personenverkehrs auch national umsetzen.
Erreicht: Kraftfahrer im Straßenverkehrssektor werden bei Vorliegen bestimmter (stereotyper) Transportszenarien von den Entsenderegeln der allgemeinen Entsende-RL 96/71 ausgenommen (primär bilaterale Beförderungen sowie Transit). Dies hat nicht nur für Entsendungen vom EU-Ausland nach Österreich, sondern insgesamt für das Funktionieren des Binnenmarktes im Bereich des Straßenverkehrssektors folgende Vorteile:
- Wegfall von unverhältnismäßigen administrativen Hürden,
- keine diskriminierenden Kontrollen und
- keine Einschränkung der Freiheit zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen.
Lenkprotokoll-Verordnung
Gefordert: Verbesserte bzw. modernisierte Rahmenbedingungen für die Aufzeichnung von Lenkzeiten bei Fahrzeugen ohne Tachograf
Erreicht: Neben notwendigen Anpassungen an das Arbeitszeitgesetz wurde vor allem die Führung von elektronischen Lenkprotokollen praxistauglicher gestaltet.
Berufskraftfahrer-Grundqualifizierung und Weiterbildung
Gefordert: Einfache und praktikable Neueinreichung des Ausbildungsprogramms für Weiterbildungsstätten für Berufskraftfahrer
Erreicht: Der Leitfaden für die Gestaltung des Ausbildungsprogramms, welcher in Abstimmung mit dem BMK erstellt wurde, bietet eine Vorlage für Berufskraftfahrer Weiterbildungsstätten, um ihr Ausbildungsprogramm schnell und praktikabel den neuen Erfordernissen der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer (GWB) anzupassen. Der Katalog der Multiple-Choice-Fragen wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Damit sind alle Sachgebiete der Prüfung mit aktuellen Fragen gut abgedeckt.
Maut 2022 Ökologisierungsbonus
Gefordert: Verlängerung des Ökologisierungsbonus für Euro VI-Fahrzeuge
Erreicht: der WKÖ ist es in intensiven Verhandlungen gelungen, den Ökologisierungsbonus noch einmal um noch ein Jahr (für Tarife 2022) zu verlängern.
Mobilitätsmasterplan der Verkehrswirtschaft
Gefordert: Erarbeitung eines Masterplans, der bedarfsgerechte Mobilität in Österreich unter Berücksichtigung von Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Versorgungssicherheit auch zukünftig sicherstellt.
Erreicht: Während der Mobilitätsmasterplan 2030 des BMK noch in Ausarbeitung war, hat die österreichische Verkehrswirtschaft in ihrem Mobilitätsmasterplan Lösungen und konkrete Maßnahmen für den Schienen-, Straßen-, Wasser- und Luftverkehr sowie für die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen vorgestellt: Mobilitätsmasterplan 2030 der Verkehrswirtschaft. In die Umsetzung des Mobilitätsmasterplans 2030 des BMK, der im Juli 2021 präsentiert wurde, und insbesondere in die Erstellung des Masterplans Güterverkehr, fließen nun auch die Vorschläge der Verkehrswirtschaft ein.
Fahrschulen
B-Fahrlehrer: Sofort einsatzbereit und Aufstiegsmöglichkeiten
Gefordert: Neue Fahrlehrerausbildung für die KFZ-Klasse B
Erreicht: Die 41. KFG-Novelle enthält eine neue B-Fahrlehrerausbildung. Die neuen Fahrlehrer sind bei Beobachtungsfahrten und bei begleitenden Schulungen, theoretischen Einweisungen, praktischen Perfektionsschulungen, Perfektionsfahrten und bei der AM Praxis-Ausbildung einsetzbar. Nach zwei Jahren kann der B-Fahrlehrer zum Fahrschullehrer aufsteigen.
Flexiblere und praxisorientiertere neue Fahrlehrausbildung
Gefordert: Modernisierung der Fahrlehrausbildung
Erreicht: Die neue Ausbildung der Fahrlehrer und Fahrschullehrer konnte in der 41. KFG-Novelle umgesetzt werden. Sie enthält mehr Schulungen am Fahrzeug und angehende Fahrlehrer verdienen künftig nach einer praktischen und theoretischen Eingangsschulung ihr erstes Einkommen schon nach zwei Monaten (nach neu eingeführter Computerprüfung zum Fahrlehrassistenten). Davor verdienten sie erstmals mit der erfolgreichen Lehrbefähigungsprüfung nach einem halben Jahr. Die neue Fahrlehrerausbildung ist deutlich flexibler, praxisnäher und attraktiver. Damit will der Fachverband dem Fachkräftemangel in der Branche begegnen. Die neue Fahrlehrerausbildung trat am 1. Jänner 2024 in Kraft .
Einführung einer verpflichtenden Weiterbildung für Fahrlehrer
Gefordert: Weiterbildung für Fahrlehrer
Erreicht: Fahrlehrer sind künftig up-to-date hinsichtlich Elektromobilität, Assistenzsysteme und sicherem Fahrverhalten im Verkehr. Fahrlehrer müssen künftig regelmäßig Weiterbildungsschulungen im Ausmaß von 16 UE innerhalb von 4 Jahren besuchen. Wird diese Weiterbildung nicht zeitgerecht absolviert, geht mit Stichtag die Unterrichtsberechtigung verloren. Veranstaltungen zur Weiterbildung des Fahrschulpersonals dürfen die Akademien selbst sowie der Fachverband anbieten
Stärkung der Elektromobilität in Fahrschulen
Gefordert: Vereinfachte Aufhebung der Automatikbeschränkung (Code 78). Dadurch sollen Fahrschüler bereits während der Fahrschulausbildung verstärkt mit der E-Autos vertraut gemacht werden.
Erreicht: Die EU-Führerscheinrichtlinie enthält künftig eine Regelung , um Besitzern von „Automatikführerscheinen“ die Prüfungshürde zum Lenken von Schaltfahrzeugen zuersparen, wenn diese sieben Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolvieren. So sollen auch junge Menschen bereits in der Fahrschule vermehrt mit Elektroautos bzw. Automatikfahrzeugen vertraut gemacht werden.
Logistik/Spedition
Zuordnung der Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Spediteure einschließlich Transportagenten zur NQR – Stufe VI
Gefordert: Gefordert wurde eine Zuordnung der Speditionsbefähigungsprüfung in den NQR Stufe 6.
Erreicht: Diese Forderung wurde erreicht und damit die hohen Ansprüche realitätsgetreu abgebildet.
Skills Bewerbe
Gefordert: Weiterführung der Skills Bewerbe im Beruf Speditionskaufmann /-frau –; reguläre Aufnahme des Berufs bei den internationalen Bewerben
Erreicht: Weiterführung der Skills Bewerbe im Beruf Speditionskaufmann /-frau auf nationaler Ebene; der Weg zur Aufnahme zu Euro und World Skills-Bewerben wurde bereitet.
Erstellung von Musterformularen für die Zollvollmacht bei Vertretung in Zollangelegenheiten
Gefordert: Gefordert wurde die Zurverfügungstellung von einheitlichen, standardisierten Mustern einer Zollvollmacht, da gerade diese für kleinere Unternehmen sehr hilfreich wären.
Erreicht: Die geforderten Muster wurden erstellt und befinden sich auf der Fachverbandshomepage.
Gewerberecht Speditions – und Transportagentenverordnung – Beurteilung der Einschlägigkeit der bisherigen Tätigkeiten durch das BM für Arbeit und Wirtschaft
Gefordert: In der Praxis wird in Bezug auf die Spediteur- und Transportagenten-Verordnung der Begriff „Einschlägigkeit“ aufgrund unterschiedlicher Erwartungshaltungen und der komplexen Materie oft falsch ausgelegt, was dazu führt, dass die Vorgaben des § 18 Abs 3 GewO 1994 zur Einschlägigkeit nicht erfüllt werden.
Erreicht: Der Fachverband definierte im Zuge einer Arbeitsgruppe Tätigkeiten, die aus unserer Sicht geeignet sind nachzuweisen, dass die Erfahrungen und Kenntnisse bestehen, die zur selbst-ständigen Ausübung des betreffenden Gewerbes erforderlich sind. Diese Information wurde den Länderbehörden zur Verfügung gestellt.
Duale Akademie für den Lehrberuf Speditionskauffrau/-mann ab dem Schuljahr 2022/2023
Gefordert: In Zeiten des Fachkräftemangels soll ein attraktives Modell für Maturanten und Studienabbrecher geschaffen werden, da diese nicht die typischen Lehrlinge sind.
Erreicht: Das Erfolgsmodell Duale Akademie wurde österreichweit etabliert mit einem attraktiven Einkommen, einer interessanten Ausbildung mit Auslandpraktikum und dem Abschluss mit dem Titel „DA Professional“.
Luftfahrt
Anerkennung der Bedeutung der Hubschrauberbranche
Gefordert: stärkere Anerkennung der Bedeutung der Hubschrauberbranche
Erreicht: das BMK hat in seiner Luftfahrtstrategie 2040+ die Bedeutung der Hubschrauberbranche hervorgehoben.
Öffentlicher Verkehr
Ausgleich für Dieselpreisanstieg für Linienbusse im VOR-Gebiet erreicht
Gefordert: Gerade für diese Busunternehmen sind die aktuellen Energiepreissteigerungen teils existenzbedrohend. Solch unvorhersehbare Preissteigerungen bringen die meist eng kalkulierenden Unternehmen an den Rand des wirtschaftlichen Überlebens – eine Abfederung dieser Dieselpreise wurde daher gefordert.
Erreicht: Nach intensiven Gesprächen mit dem VOR haben die Länder Niederösterreich und Burgenland mit der Berufsgruppe Bus nun ein existenzsicherndes Abfederungsmodell bezüglich der hohen Dieselpreise vereinbart. Konkret wird eine monatliche Anpassung des Treibstoffpreisanteils entsprechend der realen Treibstoffentwicklung umgesetzt, alle anderen Kostenbestandteile in den Verträgen mit den Busunternehmen bleiben gleich. Damit kann sichergestellt werden, dass die außergewöhnlichen Belastungen für diese zentralen Träger einer öffentlichen, umwelt- und klimaschonenden Mobilität ausgeglichen werden.
Gewichtserhöhung bei Gelenkomnibussen
Gefordert: Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts von Gelenkomnibussen und Doppelgelenk-Oberleitungsomnibussen für mehr Flexibilität im öffentlichen Verkehr, weniger Bürokratie und damit Verfahrensbeschleu-nigung.
Erreicht: In der KDV wurde für emissionsfreie überlange Gelenkomnibusse mit vier Achsen das zulässige Gesamtgewicht mit 33 500 kg und für Doppelgelenk-Oberleitungsbusse mit vier Achsen mit 39 000 kg festgelegt. Dadurch entfällt die bisher im Hinblick auf das Gewicht erforderliche Beantragung einer Ausnahmebewilligungen beim Landeshauptmann.
Fahrgast-Charta für einen sicheren & gesunden Öffi-Betrieb in Österreich
Gefordert: Allgemein gültige Handlungsanleitungen, die das „Corona-Ansteckungsrisiko“ minimieren und den sicheren Betrieb gewährleisten sowie gleichzeitig Unsicherheiten über die richtige Verhaltensweise im öffentlichen Nahverkehr für Fahrgäste und MitarbeiterInnen klar auflösen.
Erreicht: Unter der Federführung des Fachverbands der Schienenbahnen wurden mit dem BMK und dem Sozialpartner einheitliche Verhaltensregeln für den öffentlichen Verkehr in der Pandemie entwickelt und zum Maßstab für regelgerechtes Verhalten der Fahrgäste im öffentlichen Verkehr.
Personenbeförderung (Busse, Pkw, Schiff)
Neuer Gesamtvertrag zur Krankenbeförderung mit Taxis ab 01.01.2024
Gefordert: Bundeseinheitliche Regelung für Krankenbeförderung mit Taxi (ohne sanitätsdienstliche Versorgung)
Erreicht: Ab 01.01.2024 wird die Krankenbeförderung (ohne sanitätsdienstliche Versorgung) mittels Taxi erstmals bundeseinheitlich. Die seit Mitte 2022 laufenden Verhandlungen mit der ÖGK, in denen das gemeinsame Ziel verfolgt wurde, ein qualitätsgesichertes, nachhaltiges und auf ökonomischen Grundsätzen basierendes Krankenbeförderungswesen zu fördern, wurden erfolgreich abgeschlossen. Mit der Verlagerung von Krankentransporten, bei denen aufgrund des Gesundheitszustandes des Versicherten keine sanitätsdienstliche Betreuung notwendig ist, wird eine zweckmäßige Versorgung im Transportbereich für die Anspruchsberechtigten bei gleichzeitiger Entlastung der Blaulichtorganisationen erreicht. Damit kann der bestmögliche Einsatz vorhandene Finanzmittel und eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten sichergestellt werden.
Schülerbeförderung mit Bussen und Pkw
Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre mit PKWs und Bussen um 22 Mio Euro
Gefordert: Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre
Erreicht: Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre im SJ 2023/24 um 22 Mio. Euro2023/24 + Verbesserte Rahmenbedingungen ab September 2023
In den Verhandlungen über die Tarife 2023/24 ist es gelungen, einen nachhaltigen Beitrag für die Finanzierung der Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr zu erreichen. Für das Schuljahr 2023/24 erfolgt neben einer Valorisierung der Tarife um 7 % (das entspricht rund 7 Millionen Euro) zusätzlich eine außerordentliche Anpassung ab dem Schuljahr 2023/24 im Ausmaß von 15 Millionen Euro. Das entspricht einer Gesamterhöhung in Relation zum Vorjahr um mehr als 22 %.
Im Zuge der umfassenden Tarifreform wurde neben der Erhöhung der Kilometertarife auch der Pauschaltarif bei Beförderungen von drei bis vier Kindern abgeschafft; somit erfolgt die Vergütung für drei bis vier Kinder zum vollen Kilometertarif. Außerdem wird die Vergütung für echte Leerfahrten erhöht: Leerfahrten, die ein von außerhalb der Schulgemeinde zufahrendes Fahrzeug absolvieren muss, wurden bisher mit 60 Prozent des Kilometertarifs vergütet. In Zukunft werden echte Leerfahrten mit 80 Prozent des Kilometertarifs vergütet. Zusätzlich wird ein Zuschlag für Allradfahrzeuge auf Bergstrecken eingeführt. Die Pro-Kopf-Obergrenze für nicht behinderte Schüler wird auf Euro 4.000,- bzw. für behinderte Schüler auf Euro 8.000,- für die Hin- und Rückfahrt erhöht.
Durch die Erhöhung der Tarife werden die Kosten für den Schülerverkehr besser abgedeckt. Damit wird ein bedeutsamen Beitrag geleistet, um auch jenen herausfordernden Fällen von Schülerbeförderungen, die wirtschaftlich nur noch sehr schwer darstellbar waren, entgegenzuwirken. Falls es dennoch aufgrund spezifischer Einzelfallkonstellationen nicht auszuschließen ist, Zuzahlungen zu beantragen, muss auch weiterhin der Weg zu den schulerhaltenden Gemeinden gesucht werden, um in diesen Fällen eine Finanzierungslösung zu finden.
Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre mit PKWs und Bussen
Gefordert: Erhöhung der Tarife für Schülergelegenheitsverkehre
Erreicht: Schuljahr 2021/22 – Erhöhung um 3,7 %
Mit dem BMAFJ konnte eine Abgeltung der Kostensteigerungen aus dem Familienlastenausgleichsfond (FLAF) vereinbart werden. Für das Schuljahr (SJ) 2021/22 werden die Tarife linear um 2,9 % erhöht. Zusätzlich werden 2% des FLAF-Gesamtvolumens für eine strukturelle Tarifreform von Kurz- und Mittelstrecken im PKW und Kleinbusbereich verwendet. Die Erhöhungen in den betroffenen KM-Staffeln reichen von 3,8 bis 13,1%. In Summe stehen damit mehr als 4,4 Mio. Euro zusätzlich für Schülertransporte im Gelegenheitsverkehr zur Verfügung.
Autobusse und Reisebusse
Eigene Busmautkategorie ab 1.1.2025 erreicht
Gefordert: Seit vielen Jahren fordert die Busbranche eine für eine differenzierte Betrachtung von Bussen im österreichischen Mautsystem. Immer wieder haben wir darauf hingewiesen, dass die Mauttarife auf die verkehrspolitische Bedeutung von Bussen keine Rücksicht nehmen.
Erreicht: Ab 1.1.2025 wird für Busse eine eigene Busmautkategorie geschaffen. Der CO₂-Kostenanteil des Mauttarifs wird um 25% rabattiert. Da die ASFINAG erst im Laufe des Jahres 2024 alle GO-Boxen für Busse eindeutig mit Hilfe der Busunternehmen identifizieren wird (lt. ASFINAG fahren bis jetzt auch sehr viele LKWs mit GO-Boxen für Busse, da bei diesen die Achsen nicht verstellt werden können), startet die Busmautkategorie erst mit 1.1.2025. Nur GO-Boxen für Busse erhalten den Rabatt. Damit wird es aber auch erstmals möglich sein, das Mautsystem unabhängig von anderen politischen Vorgaben für Busse weiterzuentwickeln. Wir sehen die CO₂-Rabattierung jedenfalls erst als Anfang!
EBIN auch für KMUs verfügbar
Gefordert: Anpassung der Ausschreibungsbedingungen von EBIN („Emissionsfreie Busse und Infrastruktur“) für KMU-Busunternehmen
Erreicht: Bei den ersten Ausschreibungen wurden nur Projekte mit mindestens 3 Bussen gefördert. Diese Mindestprojektgröße wurde ersatzlos gestrichen. Die Einreichung ist bereits ab einem Bus möglich.
EU – Verpflichtende Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers 2 (Smart Tacho 2) – Verlängerung der Toleranzfristen
Gefordert: Seit dem 21. August 2023 müssen neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit dem Smart Tacho 2 ausgestattet sein. Aufgrund erheblicher Verzögerungen bei der Verfügbarkeit der neuen Smart Tacho 2-Geräte kann eine große Zahl neuer Lkw und Reisebusse nicht rechtzeitig ausgerüstet werden.
Erreicht: Gemeinsames Schreiben mit der IRU an EU-Kommissarin Adina Vălean, Europäische Kommission hat Schonfrist bis Ende 2023 für neu zugelassene Lkw und Reisebusse vorgeschlagen, während dieser Schonfrist die Fahrzeuge noch mit SMT1 ausgerüstet werden können, was sowohl für den nationalen als auch für den internationalen Verkehr gilt. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten außerdem, den Unternehmen eine Frist bis zum 18. August 2025 einzuräumen, um schwere Nutzfahrzeuge, die zwischen dem 21. August 2023 und dem 31. Dezember 2023 zugelassen werden, mit SMT2-Geräten nachzurüsten.
Definition „Linienstrecke“ durch EuGH
Gefordert: Klarstellung zur Auslegung des Begriffs "Linienstrecke" durch EuGH
Erreicht: Der EuGH hat nicht nur den Begriff "50 km Linienstrecke" eindeutig definiert („Eine bestimmte, diese Entfernung nicht überschreitende Verkehrsstrecke, die einen Ausgangspunkt mit einem Bestimmungsort verbindet und gegebenenfalls zuvor festgelegte Zwischenhalte zum Aufnehmen und Absetzen von Fahrgästen bedient“), sondern auch die Frage, welches Recht bei gemischten Verkehren (LV- über und unter 50km) anzuwenden ist beantwortet (Eine gemischte Nutzung (also wenn LV über und unter 50km durchgeführt werden) führt nicht dazu, dass die VO 561/2006 für den gesamten LV des Unternehmens gilt. Diese VO gilt nur, wenn diese Strecken mehr als 50 km betragen.
Neues Berufsbild für die österreichische Busbranche „Werde jetzt Busfahrer:in"
Gefordert: Der Mangel an Busfahrern in Österreich hat mehr als eine Ursache. Ein nicht von der Hand zu weisender Grund für den Fahrermangel ist das Image des Berufes. Es wird als nicht ausreichend positiv beschrieben.
Erreicht: Um diese "Mit-Ursache" des Fahrermangels von Grund auf zu lösen, haben wir in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit unserer Agentur („Gerhard Nagl - Beratungsagentur für Bustouristik“) das Berufsbild neu gestaltet. Der Sinn eines ausformulierten Berufsbildes ist es, eine klare und transparente Beschreibung eines Berufs zu geben. Es soll einerseits dem in Frage kommenden Personenkreis, aber auch den Busunternehmen selbst, sowie der Öffentlichkeit (Politik, Presse) einen Überblick über die Aufgaben, Anforderungen und Enticklungsmöglichkeiten in diesem Beruf bieten.
AKM-Lizenzentgelte für Reisebusse
Gefordert: Ausnahme von AKM-Lizenzentgelten während der behördlichen Schließung von Busunternehmen bzw. für stillstehende Reisebusse
Erreicht: Für 2021 und 2022 konnten mit der AKM vereinbart werden, dass in diesen Zeiträumen kein AKM-Lizenzentgelt anfällt
Imagekampagne 2022 für die österreichische Busbranche
Gefordert: Für den erfolgreichen Restart der Reisebusbranche muss die positive öffentliche Wahrnehmung erneuert werden. Die beiden letzten Jahre, in denen Busreisen kaum bzw. gar nicht möglich waren, sind in der Branche nicht ungenutzt verstrichen. Im Gegenteil, viele Busunternehmen haben in den Bereichen nachhaltiges Reisen, Fuhrpark und Digitalisierung echte Innovationen umgesetzt.
Erreicht: Mit der Imagekampagne "Wir sind die österreichischen Busunternehmen" unterstützt die Berufsgruppe Bus die Mitglieder, Ihr Angebot breitest- und bestmöglich zu präsentieren. Seit März 2022 und laufend ergänzt, wird ein Zugang zu Social Media-Beiträgen & PR-Texten zur Verfügung gestellt. Diese können für Marketingaktivitäten oder online auf Social-Media, Websites oder für Newslettern genutzt werden. Die Kampagne läuft vorerst bis Herbst 2022.
Entsendung- Erfolg in Brüssel
Gefordert: „typische“ Busreisen stellen keine Entsendung dar
Erreicht: die Europäische Kommission bestätigte, dass „typische“ Busreisen (= Rundfahrt mit geschlossenen Türen + örtliche Ausflüge) keine Entsendung darstellen. Damit wurde für die Betriebe Rechtssicherheit geschaffen.
Schifffahrt
Modernisierung des Lehrberufs „Binnenschifffahrt“
Gefordert: Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2017/2397 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt, wurde es notwendig die bestehende Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Binnenschiffer/Binnenschifferin dieser Richtline anzupassen. Mit der Richtlinie wird ein harmonisiertes System zur Anerkennung von Berufsqualifikationen festgelegt, welches für alle Mitglieder einer Decksmannschaft gilt, die auf den Binnenwasserstraßen der Europäischen Union arbeiten, um ihnen den Einsatz in der gesamten EU zu ermöglichen.
Erreicht: Das Lehrberufspaket 1/2021 ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten. Die Binnenschifffahrt-Ausbildungsordnung wurde novelliert.
Erarbeitung Aktionsprogramm Donau 2030
Gefordert: Vertretung der Interesse der Schifffahrt im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsprgramms
Erreicht: Die Interessen, Perspektiven und Notwendigkeiten für die Binnenschifffahrt im Güter- und Personenverkehrsbereich wurden eingebracht und entsprechend berücksichtigt. Das Aktionsprogramm Donau 2030 wurde im April 2023 veröffentlicht
Schienenbahnen
Verbesserungen mit der Eisenbahngesetz-Novelle
Gefordert: Konkretisierungen zum Stand der Technik
Erreicht: Der Nachweis des Standes der Technik wird aufgrund des neuen Gesetzestextes jedenfalls dann als erwiesen angesehen werden, wenn im Zuge eines Genehmigungsverfahrens die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik nachgewiesen wird. Unter den anerkannten Regeln der Technik sind die in Frage kommenden technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) bzw. die in diesen angeführten europäischen Normen zu verstehen sowie – falls keine TSI Anwendung finden – die nationalen Vorschriften und harmonisierten europäischen Normen.
Gefordert: Beseitigung der EU-widrigen Bestimmungen zur Bestellung eines Betriebsleiters und dessen Genehmigung durch die Behörde
Erreicht: Entfall der Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsleiters und dessen Genehmigung für solche Eisenbahnunternehmen, die ein dem EisbG entsprechendes Sicherheitsmanagementsystem eingeführt haben.
Gefordert: Maßnahmen betr. Versorgungssicherheit Europas, Auslastung der Schieneninfrastruktur und Erreichung der EU-Klimaziele, insb. im Hinblick auf die bereits angekündigten mehrmonatigen Streckensperren in Deutschland 2026 und 2027
Erreicht: Einführung eines Kapazitätsmodells: Dies ermöglicht Kontrollbehörden, Konflikte zwischen Bestellungen so zu lösen, dass Kapazitäten möglichst effektiv genutzt werden können. Zum einen soll im Fall einer hohen Auslastung der österreichischen Eisenbahninfrastruktur, die sich etwa aufgrund von Streckensperren im Ausland ergeben kann, schneller und gezielter gehandelt werden können und zum anderen der integrale Taktfahrplan abgesichert werden, insb. im Hinblick auf Seitenstrecken.
Gefordert: Rechtssicherheit, dass für den Betrieb auf Anschlussbahnen genehmigte Triebfahrzeuge keine weitere Genehmigung für deren Betrieb auf der Eisenbahn des anschlussgebenden Eisenbahnunternehmens bis zur und von der Stelle für notwendig ist, an der Güterwagen vom Anschlussbahnunternehmen übergeben bzw. übernommen werden.
Erreicht: Rechtsverbindliche Klarstellung (§ 32 Abs 3 EisbG), dass detaillierte vertragliche Regelungen zwischen den betroffenen Eisenbahnunternehmen für den Zugang des Anschlussbahnunternehmens auf die anschlussgebende Eisenbahn ausreichend sind und es keiner weiteren Genehmigung bedarf. Dies vor allem auch im Hinblick auf die dem anschlussgebenden Eisenbahnunternehmen obliegenden Verpflichtungen nach § 19 Abs. 1 und 2 EisbG. Diese vertraglichen Regelungen stellen unter anderem sicher, dass vor dem ersten Einsatz des Anschlussbahn-Triebfahrzeuges dessen Verträglichkeit mit der Eisenbahn des anschlussgebenden Eisenbahnunternehmens geprüft und dokumentiert wird und sie legen auch fest, wie und in welchen Eisenbahnbereichen des anschlussgebenden Eisenbahnunternehmens das Anschlussbahn-Triebfahrzeug betrieben werden darf.
Gefordert: Einrichtung eines Anschlussbahnverzeichnisses
Erreicht: Mit der EisbG-Novelle erfolgt der Startschuss für ein Verzeichnis für Anschlussbahnen, das einen besseren Überblick über bereits bestehende Angebote ermöglichen und die gemeinsame Nutzung von Anschlussbahnen durch mehrere Unternehmen begünstigen soll.
Verlängerung der Überprüfungs- und Ausführungsfrist bei Eisenbahnkreuzungen
Gefordert: Kostenreduktion durch eine Verlängerung der Überprüfungs- und Ausführungsfrist bei Eisenbahnkreuzungen
Erreicht: In der Novelle der Eisenbahnkreuzungsverordnung (Oktober 2023) konnte eine Verlängerung der Überprüfungsfrist (bis September 2029) und eine Verlängerung der Ausführungsfrist (bis September 2034) jeweils um 5 Jahre erzielt werden.
Muster-Branchenregelwerke für Eisenbahnverkehrsunternehmen
Gefordert: Einheitliche Regelwerke für Eisenbahnen und Reduzierung des Aufwandes für unsere Mitglieder
Erreicht: In Experten-Arbeitsgruppen des Fachverbandes wurden das Branchenregelwerk BR-RW 31 sowie das Branchenregelwerk BR-RW 16 für Eisenbahnverkehrsunternehmen erstellt. Diese können als Mustervorlage von den Eisenbahnverkehrsunternehmen von der Homepage des Fachverbands (www.schienenbahnen.at) heruntergeladen - an die jeweiligen Bedürfnisse adaptiert - verwendet werden.
Eisenbahnbetriebliche-Unterlagen
Gefordert: Erstellung von Muster-Regelbüchern für Berufsgruppen mit sicherheitskritischen Aufgaben bei Eisenbahnverkehrsunternehmen, da mit der Umsetzung der neuen TSI OPE eine Auftrennung der Regelwerke für Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen notwendig ist.
Erreicht: Ausarbeitung und Aktualisierung von Muster-Branchenregelbüchern als zusätzliche Serviceleistung des Fachverbands (www.schienenbahnen.at) für seine Mitglieder im Rahmen einer neu eingerichteten Arbeitsgruppe
Ausnahmen und Erleichterungen bei den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr
Gefordert: Kein Gold Plating bei der Anpassung der nationalen Regelungen aufgrund der neuen Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr.
Erreicht:
- Weitergeltung der Ausnahmebestimmungen für den Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr (im Sinne der Verordnung (EU) 2021/782)
- Befristete Ausnahme für die Pflicht zur Weitergabe von Echtzeitdaten
- Keine Entschädigungspflicht in Fällen von höherer Gewalt, wie z.B. extreme Witterungsbedingungen, große Naturkatastrophen, Kabeldiebstahl, Sabotage u.ä.
- Erfolgreich abgewehrt! - Parteistellung der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte in Verwaltungsstrafverfahren konnte verhindert werden.
Mittelfristiges Investitionsprogramm für regionale Privatbahnen
Gefordert: Sicherstellung der notwendigen Mittel für die dringend notwendigen Investitionen der Privatbahn-Infrastrukturen; gleiche Rahmenbedingungen bei der Infrastrukturfinanzierung für bundeseigene Unternehmen und regionale Privatbahnen.
Erreicht: Es gab eine Einigung über die MIP-Mittel des Bundes. Die Investitionsmittel für die regionalen Privatbahninfrastrukturen konnten vervierfacht werden. Für den Zeitraum 2021 bis 2025 stellt der Bund rund 800 Mio. Euro zur Verfügung, die von den Bundesländern verdoppelt werden.
Verlagerungs-Coach
Gefordert: Einrichtung einer zentralen Ansprechperson für die Güterverlagerung auf die Schiene.
Erreicht: Schaffung einer Stelle des Verlagerungs-Coaches bei der SchiG
USt-Befreiung für internationale Bahntickets für österr. Streckenteil
Gefordert: Abschaffung der Umsatzsteuer auf Bahntickets
Erreicht: Internationale Zugtickets werden in Österreich ab 1. Jänner 2023 von der Umsatzsteuer befreit. Die Abschaffung der Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Bahntickets in Österreich ist ein wichtiger Schritt, um Bahnfahren in Europa weiter zu attraktiveren und etwas mehr Chancengleichheit zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern herzustellen.
Förderprogramm „Schienengüterverkehr 2023–2027“
Gefordert: Fortsetzung des Förderprogramms für den Schienengüterverkehr
Erreicht: Gegenstand der Förderung „Schienengüterverkehr 2023–2027“ ist die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in den Produktionsformen des Einzelwagenverkehrs, des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs oder der Rollenden Landstraße in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Wegeentgeltförderung 2023
Gefordert: Reduzierung der Kosten für die Benutzung der Schieneninfrastruktur
Erreicht: Im Rahmen der „Wegeentgeltförderung“ werden Schienenverkehrsleistungen im Marktsegment „Güterverkehr manipuliert“, für die in Österreich Wegeentgelt an die ÖBB-Infrastruktur AG entrichtet wird, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert.
Förderung von Anschlussbahnen
Gefordert: Sowohl die Errichtung als auch die Erhaltung von Anschlussbahnen muss weiterhin ein öffentliches Interesse darstellen und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden.
Erreicht: Im Zeitraum 2023 bis 2027 werden Investitionen in Anschlussbahnanlagen sowie in nichtdiskriminierend betriebene, intermodale Umschlagsanlagen vom BMVIT gefördert. Konkret geht es um den Neubau und die Erweiterung von Anschlussbahnen und Terminals sowie Bestandsinvestitionen im ASB-Bereich. Einreichungen können während des gesamten Jahres getätigt werden. Die jährlichen möglichen Förderungen werden auf 13 Mio. € aufgestockt.
Einzelwagen-Förderung auf Bundesländerebene
Gefordert: Weitere Maßnahmen zur Attraktivierung des Einzelwagenverkehrs.
Erreicht: Niederösterreich stellt bis 2026 insgesamt € 2 Mio. für den Gütertransport mit Einzelwagenverkehr zur Verfügung. Der Zuschuss für die Unternehmen beträgt 200 € je transportiertem Einzelwagen und die Förderung ist mit einem Maximalbetrag von 25.000 € oder 125 Einzelwägen pro Firma und Förderperiode gedeckelt. Der erste Förderaufruf startet am 1. März 2023.
Erreicht: Tirol fördert im Zeitraum 01.04.2024 bis 31.10.2024 Einzelwagen im Schienengüterverkehr.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 200 € pro transportierten Einzelwagen (Einzelwaggon). Die Förderung ist mit maximal 15.000 € pro Fördernehmer:in begrenzt.
Lobbying im Europa-Parlament
Gefordert: Bewusstsein schaffen für die existenzgefährdenden überproportional schnell steigenden Bahnstrompreise, die zu einer massiven Verteuerung der Produktionskosten auf der Schiene führen.
Seilbahnen
Verbesserungen in der UVP-Novelle
Gefordert: Keine starre und ausufernde Definition der Gletschergebiete im UVP-G, sondern ein Abstellen auf die tatsächlichen Ausmaße des Eisstroms im einzelnen Verfahren
Erreicht: Die geplante Definition der „Gletschergebiete“ (Abstellen auf 1850er Moränen), die eine massive Erschwernis für die Betriebe gebracht hätte, wurde abgewehrt
Gefordert: Klarstellung im Sinne der Seilbahnunternehmen, dass reine Instandhaltungsmaßnahmen nicht von der UVP-Pflicht gemäß Anhang 1, Ziffer 12 umfasst sind
Erreicht: Erleichterung durch neue Ausnahme: Explizit ausgenommen von der UVP-Pflicht gemäß Anhang 1, Ziffer 12 sind Maßnahmen zur Instandhaltung
Gefordert: Beschleunigung und Erleichterung sämtlicher UVP-Verfahren, also über die Energiewendeprojekte hinaus
Erreicht: Bessere Strukturierung des UVP-Genehmigungsverfahrens (Zeitplan und Fristen); Erschweren von Verfahrensverzögerungen im Beschwerdeverfahren; Erleichterungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Energiekennzahlen
Gefordert: Verfügbarkeit von belastbaren Zahlen zum Energiebedarf.
Erreicht: Aufbereitung und Kommunikation belastbarerer Zahlen zum Energiebedarf der Seilbahnwirtschaft (Reaktion auf die öffentliche Diskussion über den Energiebedarf von Seilbahnen) durch den Fachverband.
Erreicht: Einführung eines maßgeschneiderten CO2- Fußabdruckrechners für die Seilbahnbranche (Teil des Strategieprozesses im Bereich Nachhaltigkeit)
Betriebsvorschrift für Schlepplifte
Gefordert: Änderung der Rahmenentwürfe der Betriebsvorschrift für Schlepplifte mit hoher und niederer Seilführung im Bereich der Einsehbarkeit der Strecke
Erreicht: Reduzierung der Bereiche der Überwachungspflicht des Stationsbediensteten im Ein- und Ausstiegsbereich auf ein realistisches Ausmaß
ÖWAV-Regelblätter
Gefordert: Aktualisierung der ÖWAV-Regelblätter 210 „Beschneiungsanlagen“ und 212 „Skipisten“
Erreicht: Zusammenführung der ÖWAV-Regelblätter 210 und 212 zum verschlankten ÖWAV-Regelblatt 221 „Skipisten und Betrieb von Beschneiungsanlagen“
Duale Ausbildung
Gefordert: sinnvolle Erweiterung der seilbahnspezifischen Ausbildung
Erreicht: Etablierung des Doppelberufs Seilbahntechnik/Elektrotechnik in der dualen Ausbildung
Sondertransporte
Elektronische Sondertransportgenehmigung
Gefordert: Klarstellung, dass die SOTRA-Genehmigung nur noch elektronisch und nicht mehr in Papierform mitgeführt werden muss, da leider manche Kontrollorgane die SOTRA-Genehmigung (bis zu 50 Seiten) in Papierform gefordert hatten.
Erreicht: erfreulicherweise ist es gelungen, dass die SOTRA-Genehmigung nur noch elektronisch und nicht mehr in Papierform mitgeführt werden muss.
Auch der Ausdruck des Bescheides vor Ort ist nicht mehr notwendig. Diese Änderungen werden demnächst vom BMK in den SOTRA-Erlass aufgenommen.
Wirtschaftsverträgliche Verlagerung von besonders großen und schweren Sondertransporten auf die Donau
Gefordert: Wirtschaftsverträgliche Gestaltung der Verlagerung von Sondertransporten auf die Donau
Erreicht: Standortsicherung für exportierende heimische Firmen: Bestimmte Straßentransporte, die wegen ihrer großen Abmessungen und Gewichte als Sondertransporte klassifiziert sind, werden künftig auf der Donau geführt. Die wirtschaftsverträgliche Verlagerung kann ohne Kostenexplosion des Transportvorgangs sowie ohne zeitliche Verzögerung unter Anwendung abgestimmter Kriterien erfolgen. Die Vorgehensweise stärkt zudem den Klimaschutz, erleichtert die Straßenbenutzung für andere Verkehrsteilnehmer und hilft, die Lebensdauer hochrangiger Straßen und Brückentragwerke zu verlängern. Es ist eine Einigung zu einem neuen Logistik-Modell gelungen, das wirtschaftlich ausgestaltet ist und damit die Standortsicherheit für heimische exportierende Firmen erhält.
Straßengüterverkehr
NoVA Verlängerung der Übergangsfrist bis 01.05.2022
Gefordert: Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist mit 1. Juli 2021 erhöht worden. Wir forderten eine Verlängerung der bestehenden Übergangsfrist, da die Fahrzeuglieferungen derzeit besonders lange dauern. Die Nutzfahrzeuge werden nach Ende der Übergangsfrist teurer. Viele Unternehmer haben aber noch Fahrzeuge bestellt, um die Übergangsfrist zu nutzen. Aufgrund der Lieferzeiten würden sie jetzt oft die höhere neue NoVA zahlen müssen.
Erreicht: Die Übergangsfrist für Nutzfahrzeuge wurde bis 1. Mai 2022 verlängert.
L-17 Modell für Lkw-Lenker:innen
Gefordert: Als eine Maßnahme zur Bekämpfung des Lenker:innenmangels haben wir uns seit 2019 intensiv in Brüssel darum bemüht, das in Österreich so erfolgreiche L17-Modell bei Pkw auch auf den Lkw-Bereich (C-Führerschein) auszudehnen.
Erreicht: die Europäische Kommission hat das Modell in ihren Vorschlag zur Änderung der Führerscheinrichtlinie explizit aufgenommen. Begleitetes Fahren mit dem Lkw wird in Zukunft nach Plänen der EK ab 17 im ganzen EU-Raum Europa ermöglicht. Damit könnte eines der größten Hindernisse für den Berufseinstieg junger Menschen beseitigt werden, nämlich die Lücke zwischen dem Alter, in dem sie die Schule abschließen, und jenem Alter, in dem sie Berufskraftfahrer werden dürfen
Tankstellen und Servicestationen
Einführung des Kraftstoffes E 10
Gefordert: E10, Kraftstoff mit 10 %-igem Bio-Ethanol-Anteil, soll auf dem Markt eingeführt werden
Erreicht: Auf Basis einer Novelle der Kraftstoffverordnung (KVO), die EU-Recht umsetzt und mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten ist, wurde der neue Kraftstoff E10 schrittweise eingeführt. Damit können die Verpflichtungen für Treibhausgaseinsparungen nach der KVO etwas leichter umgesetzt werden.
Abschaffung der Lieferantenverpflichtung durch Änderung des Energieeffizienzgesetzes
Gefordert: Abschaffung der Lieferantenverpflichtung
Erreicht: Mit Wirkung für den Zeitraum ab 2023 wurde das Bundes-Energieeffizienzgesetz einfachgesetzlich novelliert und darin auch die Lieferantenverpflichtung abgeschafft.
Modernisierung der Job Description des KFZ-Service
Gefordert: Modernisierung der im Anhang der Bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe befindlichen Auflistung von Tätigkeiten des freien Gewerbes der Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ Service)
Erreicht: der Änderungsvorschlag des FV der Garagen, Tankstellen und Serviceunternehmungen der Job Description für den Bereich des KFZ-Service wurde vom Ministerium akzeptiert, es erfolgt eine Überarbeitung der bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe. Damit ist die Überarbeitung der stark veralteten Tätigkeitsbeschreibung des KFZ-Service abgeschlossen und stattdessen eine moderne, den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechende Beschreibung geschaffen worden.
Treibstoffe – Beprobungskosten:
Gefordert: Entlastung der Tankstellen-Unternehmen von finanziellen und bürokratischen Belastungen z.B. Beprobungskosten durch UBA
Erreicht: Änderung des KFG dahingehend, dass für die entnommenen Proben keine Entschädigung mehr gebührt.
Energieeffizienzgesetz
Gefordert: Forderung nach Wegfall der Lieferantenerklärung
Erreicht: Das Energie-effizienz-Reformgesetz 2023 (Entwurf) sieht den Wegfall der Lieferantenerklärung vor. Damit sind auch die Tankstellen sind nicht mehr von der Lieferantenverpflichtung erfasst. Die Weiterführung einer Lieferantenverpflichtung war angesichts des stark gesunkenen Potentials an leistbaren Energieeffizienz-Maßnahmen sowie der reduzierten Maßnahmenanrechnung (insb. bei teilweisem Ausschluss bei fossilen Energieträgern) nicht mehr gerechtfertigt. Stattdessen sind strategische Maßnahmen von Bund und Länder der einzige sachgerechte Weg zur Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie.
Erstellung von Beratungsmustern für den erfolgreichen Einstieg als Tankstellenpächter
Gefordert: Bessere und breitgefächerte Informationen für Neupächter, um diese optimal unterstützen zu können
Erreicht: Beratungsmuster wurden österreichweit zur Verfügung gestellt, um einen Leitfaden für Gespräche mit Neupächtern zu haben und diese auf potenzielle Problemfelder hinzuweisen
Berechnungstools für Personalkosten, Personalbedarf, Zeitaufwand Unternehmer und Ermittlung des Pächtereinkommens für Tankstellenbetreiber
Gefordert: Ausarbeitung von Berechnungstools für Tankstellenbetreiber, um mehr Klarheit zur Budgeterstellung zu gewährleisten
Erreicht: Berechnungstools für Personalkosten, Personalbedarf, Zeitaufwand Unternehmer und Ermittlung des Pächtereinkommens für Tankstellenbetreiber entwickelt und zur Verfügung gestellt und befindet sich auf der Homepage des Fachverbands.
Checkliste für Übernahme einer Tankstelle
Gefordert: Unternehmen soll bei der Übernahme einer Tankstelle Hilfestellung zur Verfügung stehen
Erreicht: Ausarbeitung einer Checkliste für die Übernahme einer Tankstelle, die auch für die Beratung und Mitgliedergespräche sinnvoll ist (befindet sich auf der Homepage des Fachverbands).
Stand: 26.09.2024