Das EU-Lieferkettengesetz (Richtlinie)
Die neuen Sorgfaltspflichten der EU-Lieferketten-Richtlinie und ihre Auswirkungen auf Unternehmen.
Lesedauer: 1 Minute
09.10.2024
Die Richtlinie (EU) 214/1716 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (EU-Lieferketten-Richtlinie CSDDD oder CS3D) ist am 05.07.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung tritt sie in Kraft und muss dann innerhalb von 2 Jahren bis spätestens 26.07.2026 durch den nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden.
Erfahren Sie hier die ersten Bestimmungen und Anwendungsbereiche sowie die Verpflichtungen dieser neuen rechtlichen Bestimmungen, die in der Praxis alle Unternehmen einer Lieferkette betreffen wird.
Übersicht
- Ziel der CSDDD
- Direkter und indirekter Anwendungsbereich (Wer ist betroffen?)
- Rechtsfolgen
- Pflichten
- Zivilrechtliche Haftung (und mögliche strafrechtliche Haftung)
Webinar
Präsentationen
- Das EU-Lieferkettengesetz (Richtlinie CSDDD oder CS3D)
- Zivilrechtliche Haftung nach der CS3D und mögliche strafrechtliche Haftung