Sportartikelhandel

Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte E-Bikes ab 1.1.2020 möglich

Steuerreformgesetz 2020: Vorsteuerabzugsfähig bei E-Fahrrädern als Dienstfahrzeuge

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Das Steuerreformgesetz 2020 – StRefG 2020 (984/A) tritt mit 1.1.2020 in Kraft und somit ist ab nächstem Jahr ein Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte E-Bikes zulässig.

Weiters wird die Sachbezugsverordnung dahingehend geändert, dass auch beim Mitarbeiter kein Sachbezug entsteht!