Sportartikelhandel
Reduzierter USt-Satz bei Reparatur von Schischuhen
Gilt bei ausgesuchten Reparaturdienstleistungen
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Bei ausgesuchten Reparaturdienstleistungen ist ein reduzierter USt-Satz von 10% anzuwenden, dieser gilt auch für die Reparatur von Schuhen.
Die Umsatzsteuerrichtlinien (Rz 1344) beinhalten keinerlei Einschränkungen auf bestimmte Arten von Schuhen, somit ist begründet davon auszugehen, dass auch die Reparatur von Schischuhen dem ermäßigtem Umsatzsteuersatz von 10% unterliegt.
Stand: 16.11.2022