Zollbestimmungen: Zölle, Zollrecht, Carnet ATA
Die wichtigsten Fakten im Überblick
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Im Außenwirtschaftsverkehr unterscheidet man zwischen dem Warenverkehr mit innerhalb der EU und dem mit Drittstaaten. Beim Handel mit Drittländern wird die Außengrenze der EU (= Zollgrenze) überschritten.
Durch das Zollrecht der EU wird der Warenverkehr mit Drittstaaten geregelt. Bei der Abwicklung von Außenhandelsgeschäften gelten daher genau festgelegte und strikt einzuhaltenden Verfahrensabläufe
Kenntnisse des Zollrechts gewährleisten einen problemlosen Warenverkehr im Außenhandel.
Carnet ATA
Das Haftungsdokument Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das bei der vorübergehenden Ein-, Aus- und Durchfuhr Waren anstatt der sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere verwendet werden kann. Das Carnet ATA kann nur für bestimmte Zwecke verwendet werden. Es beschleunigt und vereinfacht die Zollabwicklung bei der Einfuhr in ein Drittland und die Wiedereinfuhr in die EU.
Zollrechtliche Informationen
Die AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA bietet mit den Basisinformationen von A-Z zum Zollrecht der EU und aktuellen News über Änderungen zollrechtlicher Bestimmungen oder länderspezifischer Regelungen
Zölle
Neuigkeiten und Basisinformationen zu Zollsätzen, Tarifentscheidungen, Zollaussetzungen und Zollkontingenten sowie dem Allgemeinen Präferenzssystem (APS) folgen in Kürze.
- Grundlegendes über Einfuhrabgaben, Eingangsabgaben und Drittlandszölle
- Zollaussetzungen und Zollkontingente
Stand: 19.04.2024