Außenhandel, Fachvertretung
Sicherheit und Compliance in der Exportkontrolle
Seminartag
Lesedauer: 1 Minute
26.02.2024
Im Außenwirtschaftsverkehr gilt sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zunächst der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Beschränkungen und Anordnungen von Handlungspflichten sind jedoch möglich, wenn dies zur Wahrung bestimmter höherrangiger Schutzinteressen erforderlich ist.
Durch Exportkontrolle kann der Außenwirtschaftsverkehr eines Landes oder eines Wirtschaftsraumes gesetzlichen Beschränkungen unterworfen werden.
Veranstaltung "Sicherheit und Compliance in der Exportkontrolle"
Donnerstag, 22. Februar 2024
Präsentationen:
- Portal Außenwirtschaftsadministration, elektronisches Antragssystem
Karl Lebeda & Christian Rupp, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft - Verantwortlichkeiten von Unternehmen und Mitarbeitern (AußWG 49-51), ICP
Wolfgang Gappmayer, Gappmayer Rechtsanwaltskanzlei - Erfahrungen und Tipps zum Aufbau eines internen Compliance-Programms
Andreas Gfrerer, Condor - Sanktionen gegen Russland und den Iran
Andreas Gfrerer, Condor - Linksammlung