Unternehmensnachfolge
Informationen zu Betriebsübernahme und -übergabe
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Eine Unternehmensnachfolge liegt vor, wenn ein „lebendes“ Unternehmen den Eigentümer wechselt, also geschäftliche Aktivitäten vorliegen. Dabei werden materielle Werte, wie z.B. Maschinen, oder Warenlager übernommen. Und auch immaterieller, wie z.B. Kundenstock, bestimmte Rechte, wie Lizenzrechte, längerfristige Aufträge und Arbeitsverträge.
Die Übernahme kann auf verschiedenste Arten passieren, zum Beispiel durch Kauf, Pacht, oder durch ein Erbe.
Gerade in traditionellen Branchen stellt die Übernahme eines Unternehmens eine gute Alternative zur Neugründung dar. Man fängt nicht bei Null an, profitiert vom Know-how der Belegschaft und hat von Beginn an einen bestehenden Kundenstock.
Online-Börse zum Thema Nachfolge
Früher fand die Übergabe in der Regel innerhalb der Familie statt. Mittlerweile sind es bereits weniger als 50%. Daraus ergibt sich die große Herausforderung, geeignete Nachfolger zu finden. Dabei hilft unsere Nachfolgebörse. Hier können Unternehmen einen Nachfolger suchen und potenzielle Unternehmer nach einer möglichen Betriebsübernahme suchen. Die Plattform bietet detaillierte Suchmöglichkeiten nach österreichweiten Angeboten und Nachfragen. Inserate sind kostenlos und können anonymisiert geschaltet werden.
Checkliste zur Betriebsübergabe
Für Unternehmen, die einen Nachfolger suchen, stellen sich jede Menge Fragen. Über die Art der Übernahme, die Kaufpreisfindung und Bewertung des Unternehmens, wie auch bestehende Mietverträge bis hin zu steuerlichen Fragen. Unerlässlich ist auch pensionsrechtliche Aspekte zu klären. Eine Checkliste für den Übergeber (PDF) unterstützt dabei, alle erforderlichen Maßnahmen Schritt für Schritt zu klären.
Konflikte im Rahmen eine Betriebsnachfolge
Aber nicht nur die erwähnten „hard facts“ spielen bei einer Unternehmensnachfolge eine Rolle. Oft sind auch persönliche Befindlichkeiten und Ängste vorhanden. Faktoren wie Erbstreitigkeiten in der Familie oder Verunsicherung in der Belegschaft können sich negativ auf die Effizienz eines Unternehmens auswirken. Bei der Lösung derartiger Konflikte kann Mediation hilfreich sein.
Die Unternehmensübergabe haben wir noch mal zusammengefasst.
Österreichweit anerkannte professionelle Übergabeberater können für individuelle, kostenlose Beratungen über das Gründerservice gebucht werden.
Checkliste für die perfekte Planung der Unternehmensübergabe
1. Eigene Situation abklären
- Suche und Auswahl des geeigneten Nachfolgers, innerhalb
- der Familie
- der Mitarbeiter
- der Branche
- Vereinbarung mit weichenden Erben (Geschwister des Nachfolgers) über deren Abfindung treffen
- Optimale Rechtsform zur Übergabe wählen
- Abklären, ob betriebswirtschaftliche Maßnahmen vor der Übergabe notwendig sind
- Umschuldung
- Kostensenkung
- offene Informationspolitik
- Unternehmensbewertung durchführen lassen
- Unternehmensberater
- Steuerberater
- Optimalen Zeitpunkt der Übergabe wählen
- Pensionsstichtag
- Bilanzstichtag
2. Informationen über den Nachfolger einholen
- Befähigungsnachweis
- finanzielle Ausstattung
- Lebenslauf
- unternehmerische Kenntnisse
- Führungserfahrung
- Branchenerfahrung
- Ruf/Image
- Bereitschaft zur Mitarbeit vor dem Übergabezeitpunkt
3. Information von Kunden und Lieferanten über die bevorstehende Übernahme
inkl. über deren Widerspruchsrecht innerhalb von drei Monaten ab Mitteilung.
4. Details der Übergabe mit Nachfolger verhandeln
- Zu übertragenden Vermögenswerte festlegen (inkl. Übergabe-Bilanz)
- Gewährleistungspflichten
- Form der Übernahme
- Kauf
- Pacht
- Schenkung
- Festlegen, was übergeben und was zurückbehalten wird (z.B. Liegenschaften)
- Preis und Zahlungsmodalitäten: Auswirkungen von Rentenvereinbarungen beachten
- Termine und Fälligkeiten
- Abklären, ob weiterhin gewisse Rechte gewährt werden sollen
- Renten
- Wohnrecht
- betriebliche Mitarbeit und Mitbestimmung
- Fruchtgenussrecht
- Rückfallklausel
5. Kosten der Übergabe klären
- Beratungskosten
- Gebühren
- anfallende Steuerbelastung (sowohl beim Übernehmer als auch beim Übergeber) und Steuerbegünstigungen
- innerhalb der Familie: Erbschaftszahlungen an Geschwister (= weichende Erben)
6. Übernahmevertrag mit Nachfolger abschließen
Keine bestimmte Form vorgeschrieben, Schriftform unbedingt empfehlenswert
Ausnahme: Rechnung für Umsatzsteuer erforderlich
7. Meldung an das Finanzamt im Fall einer unentgeltlichen Betriebsübertragung
Meldepflicht besteht
- zwischen Angehörigen ab einer Vermögensgrenze von 50.000 Euro pro Jahr.
- zwischen Nichtangehörigen ab einer Vermögensgrenze von 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren.
8. Persönliche Neuausrichtung planen
- zukünftige Alltagsbeschäftigungen, Interessensgebiete, Netzwerke, ehrenamtliche Tätigkeiten etc.
- zukünftige Erwerbstätigkeiten (Auswirkungen auf Pensionsansprüche beachten)