Blauer Stoff mit Falten und gelben Sternen, darauf liegend Richterhammer aus Holz mit kreisrunder Holzfläche
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Metalltechniker, Landesinnung

EU-Maschinen­verordnung – was ändert sich für mein Unternehmen?

Rückblick auf die WKÖ-Veranstaltung  

Lesedauer: 1 Minute

Die Bundesinnung der Mechatroniker und die Bundesinnung der Metalltechniker haben in Kooperation mit dem Fachverband der metalltechnischen Industrie und Enterprise Europe Network am 6.5.2024 eine Informationsveranstaltung in der WKÖ organisiert, um die Mitglieder über die neue EU-Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230) zu informieren. Die Verordnung wurde am 29. Juni 2023 im EU-Amtsblatt L 156/1 veröffentlicht und ersetzt die bisher gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (aber erst am 20.1.2027). 

Personen-Gruppe
© Klaus Kopia Von links: Dr. Paul Morolz (Bundesinnungen der Mechatroniker und Metalltechniker), DI Gerhard Ebner (BM für Arbeit und Wirtschaft), Ing. Johann Zoder (FV Metalltechnische Industrie), Dr. Cornelia Kern (BM für Arbeit und Wirtschaft), Mag. Heinz Kogler (WKÖ/Enterprise Europe Network), RA Ing. Dr. Wolfgang Gappmayer, Mag. Harald Rankl (FV Metalltechnische Industrie)

Für Wirtschaftsakteur:innen gilt die EU-Maschinenverordnung grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027. Als Wirtschaftsakteur:innen werden im Sinne der Verordnung Hersteller:innen, Bevollmächtigte, Einführer:innen oder Händler:innen bezeichnet. Produkte, die vor dem 20. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht wurden und sich damit in der Handelskette befinden, dürfen weiter - z.B. durch Händler:innen - auf dem Markt bereitgestellt werden. Dazu gehören nach Artikel 6 "Fernabsatz" der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 auch solche Produkte, die bis einschließlich 19. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie online angeboten wurden.

Wesentliche Inhalte der Veranstaltung zur EU-Maschinenverordnung:

Stand: 14.05.2024