Zugang zum Gewerbe Elektrotechnik
Möglichkeiten zur Gewerbeausübung
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Es gibt verschiedenste Zugangsformen wie einschlägige HTL, Werkmeisterschule, Studium und zusätzlich Berufspraxis und weitere Kurse oder weitere mannigfaltige Möglichkeiten. Dies entnehmen Sie bitte der Elektrotechnikzugangs-Verordnung.
Als weitere Möglichkeit sieht die Gewerbeordnung, bei gleichwertiger Berufsausbildung und Berufserfahrung, die im hochqualifizierten Bereich stattgefunden haben muss, auch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung (individuelle Befähigung) vor. Dies ist aber eine Ermessensentscheidung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
Befähigungsprüfung
Die Befähigungsprüfung Elektrotechnik ist auch eine Möglichkeit zum Gewerbezugang. Die Prüfungen bestehen aus 5 Modulen. Nach positiver Ablegung aller erforderlichen Module (bzw. Nachweis über deren Ersatz) wird ein Befähigungs- bzw. Meisterprüfungszeugnis ausgestellt.
Ob und wie weit Module bzw. einzelne Gegenstände der Module aufgrund Ihrer Ausbildung(en) ersetzt sind, stellt die Meisterprüfungsstelle fest.
- Kontaktdaten der Meisterprüfungsstellen
- Zugangsverordnung Kommunikationselektroniker
Verordnung über die Zugangsvoraussetzungen für das Handwerk der Kommunikationselektronik (Kommunikationselektronik-Verordnung)
Stand: 09.04.2024