Sparte Bank und Versicherung

Arbeit und Soziales

Jänner 2025

Lesedauer: 1 Minute

21.01.2025

OGH: Zustimmung zur Kündigung in Elternteilzeit bei unzumutbarer Weiterbeschäftigung

Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied in 9 Ob A 91/23g, dass die Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers in Elternteilzeit aufgrund betrieblicher Erfordernisse gerechtfertigt ist, wenn die Weiterbeschäftigung unzumutbar erscheint. Im konkreten Fall wurde der Dienstort des Arbeitnehmers in Graz geschlossen, und ihm wurde eine Versetzung an den verbleibenden Standort in Wien angeboten, die er jedoch ablehnte.

Der OGH stellte klar, dass eine Kündigung durch betriebliche Erfordernisse begründet ist, wenn sie im Interesse des Betriebs notwendig ist. Der Arbeitgeber kam seinen sozialen Gestaltungspflicht nach, indem er dem Arbeitnehmer einen Ersatzarbeitsplatz anbot. Die Ablehnung der Versetzung und die fehlende Einsetzbarkeit am bisherigen Standort begründeten die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung.

Zudem führte der OGH aus, dass es selbst großen Unternehmen in der Regel nicht zumutbar sei, Mitarbeiter an aufgelösten Standorten zu behalten und zusätzliche Kosten zu tragen.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Arbeitnehmer während der Elternteilzeit einem besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz unterliegen. Dieser Schutz gilt bis zum Ablauf von vier Wochen nach Ende der Teilzeitbeschäftigung, längstens jedoch bis vier Wochen nach Ablauf des vierten Lebensjahres des Kindes. Weitere Informationen zum Kündigungsschutz und Verfahren der Elternteilzeit finden Sie hier.


Beitragswesen: Aktuelle Werte 2025

Relevante Abgaben und Beiträge für Unternehmen im Überblick

Zu den aktuellen Werten


Quelle: Sozial- und Arbeitsrecht, WKS


Informationsveranstaltung über häufige Missverständnisse im Arbeitsrecht am 17.2.2025

Montag, 17.2.2025, 16:00 – 18:00 Uhr, Plenarsaal in der Wirtschaftskammer Salzburg

Mit dieser Veranstaltung werden häufige Fallstricke, welche in der täglichen arbeitsrechtlichen Beratung auftreten, aufgeklärt. Es werden verschiedenste Themenbereiche wie beispielsweise Urlaub und Krankenstand behandelt. Wie geht man mit Fehlverhalten der Dienstnehmer:innen korrekt um? Sind mit einer Überzahlung automatisch Überstunden abgegolten? Die Referent:innen aus dem Sozial- und Arbeitsrecht zeigen oft vorkommende Missverständnisse auf. Mit diesem Wissen können „Fehler“ mit kostspieligen Folgen zukünftig vermieden werden.

Zur Veranstaltung


Quelle: Sozial- und Arbeitsrecht, WKS