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Arbeit und Soziales

Februar 2024

Lesedauer: 3 Minuten

22.02.2024

OGH-Entscheidung: Erkrankungen während des Zeitausgleichs: Keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Aufgrund vermehrter Anfragen zum Thema Krankenstand/Zeitausgleich:

In der OGH-Entscheidung, 9 ObA 11/13b (bereits von 2013) ging es darum, dass der Kläger (Arbeitnehmer) und der Beklagte (Arbeitgeber) vereinbarten, dass der Kläger für seine geleisteten Überstunden Zeitausgleich für den Zeitraum vom 21.12. bis 31.12. erhält. In diesem Zeitraum war der Kläger vom 20.12. bis 23.12. krankgemeldet. Seine reguläre Arbeitszeit hätte in dieser Zeit 21,5 Stunden betragen. Der Kläger verlangt von der Beklagten Überstundenentgelt für 14,33 Überstunden (21,5 Normalarbeitsstunden).

Das Berufungsgericht gab dem Kläger in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung recht. Es entschied, dass das Guthaben an Überstunden nicht verbraucht wird, wenn der Arbeitnehmer während des vereinbarten Zeitraums für den Zeitausgleich erkrankt.

Der Oberste Gerichtshof stimmte der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht zu und wies das klageabweisende Urteil des Erstgerichts wieder auf.

Er betonte, dass Zeitausgleich eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht darstellt. Die Vereinbarung, dass Zeitguthaben erworben und durch Zeitausgleich abgebaut werden können, führt daher letztendlich nur zu einer anderen Verteilung der Arbeitszeit. Der Zeitausgleich verfolgt ähnliche Zwecke wie der Urlaub, wobei der Erholungszweck beim Zeitausgleich weniger wichtig ist als beim Urlaub. Beim Zeitausgleich wird eine Annäherung der durchschnittlichen Arbeitszeit an die Normalarbeitszeit angestrebt.

Somit sind Erkrankungen während der Zeitausgleichsphase rechtlich nicht relevant. Arbeitnehmer können in diesem Zeitraum zwar faktisch krank sein, aber nicht arbeitsunfähig im rechtlichen Sinne, da keine Arbeitspflicht mehr besteht.


Wie viel Lebenszeit Österreicher und Europäer im Job verbringen

Das deutsche Roman Herzog Institut hat die Lebensarbeitszeit der Erwerbstätigen international verglichen. Je nach Messmethode liegen die Österreicher im EU-Schnitt oder darunter.

Die Zahl der Erwerbspersonen ist rückläufig, zudem arbeiten die Menschen tendenziell kürzer. Die meisten Statistiken befassen sich nur mit einem Aspekt – Wochenarbeitszeit, Überstunden, Teilzeit, Pensionsantrittsalter, etc. Das Roman Herzog Institut hat erstmals das Arbeitsvolumen über das gesamte Leben erfasst.

Die Messung der Lebensarbeitszeit ist nicht einfach: Zunächst wurde die tatsächliche Jahresarbeitszeit herangezogen – Teilzeit senkt hier den Schnitt. Die Österreicher arbeiten im Schnitt 1.443 Stunden pro Jahr, vor allem aufgrund des hohen Teilzeitanteils weniger als der EU-Schnitt (1.571 Stunden).

Hoher Teilzeitanteil reduziert Arbeitsvolumen in Österreich

In einem nächsten Schritt wird die Zahl der Erwerbsjahre errechnet. Laut Eurostat sind das die Jahre, die eine heute 15-jährige Person voraussichtlich in ihrem Leben erwerbstätig oder arbeitslos verbringen wird. In Island wird aufgrund des hohen Pensionsalters und geringer Arbeitslosigkeit besonders lang gearbeitet (45,4 Jahre, Quelle Eurostat), auch Österreich liegt mit 38,3 Jahren über dem EU-Schnitt von 36,5 Jahren in Erwerbstätigkeit.

Die Jahresarbeitszeit multipliziert mit den Erwerbsjahren ergibt die Lebensarbeitszeit – hier liegt Österreich mit 55.266 Stunden unter dem EU-Schnitt von 57.342 Stunden. Die Autoren berechnen die Lebensarbeitszeit auch unter stärkerer Berücksichtigung der Erwerbsquote. Hier liegt Österreich (aufgrund einer hohen Erwerbsquote) im EU-Schnitt.

Als Gründe für die geringere Jahresarbeitszeit in einigen Ländern nennt die Studie die höhere Produktivität, die eine Reduzierung der Arbeitszeit ermöglicht hat (z.B. Luxemburg, Deutschland und Österreich), sowie die Präferenz für Freizeit anstelle von Einkommen.

Der Vergleich der Lebensarbeits­zeit zeigt, dass die Menschen durchwegs weniger als 10% ihrer Lebenszeit am Arbeitsplatz verbringen und dass es Potenziale für die Ausweitung des Arbeitsvolumens gibt, wenn die Arbeitskräfte knapp werden. In Österreich bestehen bekanntlich große Potenziale bei Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten und beim längeren Arbeiten im Alter.

Schätzungen der Lebensarbeitszeit im europäischen Vergleich
© Roman Herzog Institut

Publikation: Lebensarbeitszeit im internationalen Vergleich | Roman Herzog Institut

Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO


Warum die Lohnnebenkosten jetzt sinken müssen

So stark belastet wie der Faktor Arbeit sind sonst nur Güter, die der Staat reduzieren will – Alkohol, Tabak, Mineralöl. Wir brauchen aber mehr, nicht weniger Beschäftigung.

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Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO


Erweiterung der eCard-Registrierungsstellen

Die vorgesehene Neuregelung des § 31a Abs 9a ASVG wurde am 31.1.2024 mittels Initiativantrags eingebracht und dem Gesundheitsausschuss zur Beratung zugewiesen. Um mehr „Fotoregistrierungsstellen" anbieten zu können, soll mit 1. April 2024 die Rechtslage dahingehend angepasst werden, dass die Bürgermeister ausdrücklich als mögliche Behörden für die „Fotoregistrierung" von österreichischen und nicht-österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern genannt werden.

Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO