Arbeit und Soziales
November 2023
Lesedauer: 3 Minuten
WKS-Webinar am 27.11.2023: Vereinbarungen im Arbeitsrecht
Klauseln sind in Dienstverhältnissen allgegenwärtig – sei es bei der Ausarbeitung des Dienstvertrages oder im aufrechten Dienstverhältnis. So vielfältig sich arbeitsrechtliche Themenstellungen präsentieren, so mannigfaltig gestalten sich auch die dazugehörigen Klauseln.
In der täglichen Beratung ist die Relevanz der richtigen vertraglichen Ausgestaltung eines Dienstverhältnisses in Form von diversen Klauseln klar ersichtlich. Seit der Pandemie steigt die Zahl der Anfragen im Hinblick auf flexiblere Möglichkeiten in der Arbeitsplatzgestaltung massiv an.
Oft wird jedoch vergessen, dass flexible Gestaltungen im Dienstverhältnis ebenso wie Zusatzleistungen eine solide vertragliche Grundlage benötigen, um rechtlich „haltbar“ zu sein bzw. keine spätere Kostenfalle darzustellen. Beim Bewerbungsgespräch können unter Umständen Kosten entstehen, wenn ohne Ausschluss der Kostenübernahme die Initiative von Dienstgeber:innen ausgeht.
Am 27. November findet ab 16 Uhr (bis voraussichtlich ca. 17.15 Uhr) ein Webinar des Bereichs Sozial- und Arbeitsrecht zum Thema „Vereinbarungen im Arbeitsrecht“ statt. Die beiden Arbeitsrechts-Expert:innen Fabian Ennsmann und Isabella Reiter werden kompakt und praxisorientiert die wichtigsten Regelungspunkte vor Aufnahme eines Dienstverhältnisses, in der Gestaltung des Dienstvertrags und im laufenden Dienstverhältnis präsentieren.
Dabei werden anhand von konkreten Formulierungsvorschlägen nicht nur die klassischen Standardinhalte von Dienstverträgen, sondern auch wichtige Zusatzinhalte wie zum Beispiel der Rückersatz von Ausbildungskosten bzw. die Konkurrenzklausel erörtert. Weiters besteht für Teilnehmer:innen des Webinars über die Chatfunktion die Möglichkeit, Fragen an die Referent:innen zu stellen.
Zur AnmeldungNeue Karenzart: Abmeldung wegen Freistellung bei Kinderrehabilitation
Ab 01.11.2023 besteht für Dienstnehmer ein Rechtsanspruch auf Freistellung zur Begleitung ihrer Kinder. Der Beginn der Freistellung ist mittels Familienhospizkarenz/Pflegekarenz Anmeldung zu übermitteln. Als Karenzart steht dafür neu „Pflegekarenzgeld während Freistellung wegen Kinderrehabilitation“ zur Verfügung.
Sollte eine Lohnsoftware im Zeitraum vom 01.11.2023 bis 30.11.2023 die neue Karenzart „Pflegekarenzgeld während Freistellung wegen Kinderrehabilitation“ noch nicht unterstützen, ist zunächst eine Familienhospizkarenz/Pflegekarenz Anmeldung mit der Karenzart „Pflegekarenz gegen Entfall des Entgelts ab 2014“ zu übermitteln. Sobald die Lohnsoftware die neue Karenzart unterstützt, ist die ursprüngliche Meldung zu stornieren und eine Familienhospizkarenz/Pflegekarenz Anmeldung mit der Karenzart „Pflegekarenz während Freistellung wegen Kinderrehabilitation“ zu erstatten.
Mehr InformationQuelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO
Normalarbeitszeit: Österreich nur 19. von 27 EU-Ländern
Top bei freien Arbeitstagen
Kritisiert werden häufig die langen Arbeitszeiten von Vollzeitbeschäftigten. Dabei liegt Österreich laut einer Eurofound-Studie nur im unteren Mittelfeld der EU. Ein Grund sind die vielen Urlaubs- und Feiertage.
Alle zwei Jahre analysiert die EU-Agentur Eurofound die gesetzliche und kollektivvertragliche Arbeitszeit in den Mitgliedstaaten. Laut der aktuellen Studie Working time in 2021-2022 beträgt die jährliche Normalarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten in Österreich 1.714 Stunden. Dabei wurde eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden, ein Urlaubsanspruch von 5 Wochen und 11 Feiertage angenommen.
Österreich liegt damit genau im EU-Schnitt von 1.714 Stunden, unter den 27 EU-Staaten allerdings nur an 19. Stelle. Denn in Schwergewichten wie Frankreich und Deutschland wird kürzer gearbeitet. Mit 36 freien Tagen liegt Österreich über dem EU-Schnitt von 33,3 Tagen. Dabei werden bei den 36 Urlaubs- und Feiertagen die 6.Urlaubswoche, die langjährige Mitarbeiter haben, sowie Heiligabend und Silvester, die in vielen KV-Feiertage sind, gar nicht mitgezählt.
Bild Link: https://www.wko.at/oe/news/2023-10-30-2.png
Fazit: Die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung lässt sich auch mit dem internationalen Vergleich nicht rechtfertigen, im Gegenteil. Bei der tatsächlichen Arbeitszeit liegen wir unter dem EU-Schnitt, berücksichtigt man auch die vielen Teilzeitbeschäftigten, arbeiten wir im Schnitt sogar deutlich kürzer als der Rest der EU.
Link zur Studie: Working time in 2021–2022 | European Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions (europa.eu)
Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO
Zugang e-Services der SV, ab 5.12.2023 nur mehr mit ID-Austria möglich
Die bisherige Handy-Signatur wird ab 5.Dezember 2023 von der ID-Austria abgelöst. Um WEBEKU oder ELDA weiterhin nutzen zu können, ist ab dann die ID-Austria notwendig.
Alle Informationen zum Umstieg finden Sie HIER.
Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO