Sparte Bank und Versicherung

Arbeit und Soziales

April 2024

Lesedauer: 4 Minuten

19.04.2024

Einvernehmliche Auflösung – Entgeltfortzahlungsanspruch bei Krankschreibung?

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden (8 ObA 4/23f), dass bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers erst nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus besteht.

Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer willigte am Morgen in eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ein, ohne Anzeichen von Krankheit oder Unwohlsein zu zeigen. Da die Personalabteilung zu diesem Zeitpunkt noch nicht besetzt war und noch keine schriftliche Ausfertigung der einvernehmlichen Auflösung vorlag, ging der Arbeitnehmer zunächst nach Hause. Am Nachmittag wurde er vom Arzt wegen gesundheitlicher Probleme krankgeschrieben und informierte den Arbeitgeber noch am selben Tag.

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus nur dann, wenn die Krankheit bereits im Zeitpunkt der Beendigungserklärung vorlag. Nach der Rechtsprechung des OGH beginnt eine krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist. Das heißt, wenn er aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit zu verrichten. Entscheidend ist also das objektive Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit.


Update: Mitarbeiterprämie 2024

Folgende Kollektivverträge haben bis dato Regelungen zur Mitarbeiterprämie aufgenommen:

  • KV für Angestellte der Banken und Bankiers
  • KV für die Angestellten der österreichischen Landes-Hypothekenbanken
  • KV für gewerbliche Kreditgenossenschaften
  • KV für die Angestellten der Raiffeisen Bankengruppe und der Raiffeisen-Revisionsverbände
  • KV Sparkassen

Allgemeine Informationen zur Mitarbeiterprämie: Mitarbeiterprämie - WKO

Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik


Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung

Für erwerbstätige Pensionisten entfällt seit Jänner 2024 der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung. Die elektronische Meldung zum Entfall des Dienstnehmeranteils ist ab 01.04.2024 mittels monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) möglich. Voraussetzung ist, dass die Lohnsoftware dies unterstützt.

ELDA bietet in der ELDA Software diese Möglichkeit ab dem 10.04. an. Installieren Sie bitte dazu die aktuellste Version. Wenn Ihnen noch kein automatisches Update angeboten wurde, starten Sie dieses bei Bedarf bitte manuell (in der ELDA Software unter „Extras – Auf Updates überprüfen…“). Alternativ können Sie die neueste Version auch manuell unter www.elda.at>Services > Downloads installieren. Die Übermittlung mittels ELDA Online ist ab dem 10.4. möglich. Mehr dazu auf www.elda.at

Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik


Europäische Kommission legt Aktionsplan gegen Arbeitskräftemangel vor

Die meisten EU-Staaten sind von Alterung, Geburtenmangel und Stagnation bzw. Rückgang der Bevölkerung betroffen. Um Wachstum und das europäische Sozialmodell zu sichern, schlägt die Kommission eine Vielzahl an Maßnahmen vor.

In absoluten Zahlen wächst die EU-Bevölkerung seit 2010 kaum noch, sondern wird laut Eurostat-Prognose vom aktuellen Stand bis 2050 stagnieren und bis 2100 auf 419,5 Mio Einwohner schrumpfen. Auch die Erwerbsbevölkerung soll zwischen 2023 und 2050 von 263 Mio auf 236 Mio zurückgehen, wobei der Trend regional unterschiedlich ist.

EU-weit fehlen daher immer mehr Arbeitskräfte, die aktuelle Rezession entschärft das Problem nur kurzfristig. 63 % der kleinen und mittleren Unternehmen gaben in einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage an, dass sie nicht die Arbeitskräfte finden können, die sie brauchen. Der Kommission zufolge gefährdet der Arbeitskräftemangel Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und die Finanzierung des europäischen Sozialmodells.

EU, Mitgliedstaaten und Sozialpartner sollen aktiv werden 

Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern einen Aktionsplan gegen Arbeitskräftemangel vorgelegt. Der Plan enthält Maßnahmen in fünf Bereichen, die von EU, Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zügig umgesetzt werden sollen:

  • Aktivierung von unterrepräsentierten Personen auf dem Arbeitsmarkt
  • Unterstützung von Qualifikation und (Aus)Bildung
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen in bestimmten Sektoren
  • Verbesserung der EU-internen Mobilität
  • Anwerbung von Talenten von außerhalb der EU

Die EU soll u.a. neue Projekte gegen Langzeitarbeitslosigkeit, Projekte zur Aktivierung junger Menschen und Zentren für berufliche Spitzenleistungen finanzieren. Sie soll die Auswirkungen der Pensionsreformen bewerten, die einen flexiblen Ruhestand und eine Kombination von Pension und Erwerbstätigkeit bieten. Die Mitgliedstaaten werden u.a. dazu aufgefordert, Sozialleistungen so zu gestalten, dass sie Erwerbstätigkeit fördern, die Steuerbelastung für Zweitverdiener und Geringverdienern zu verringern und legale Arbeitsmigration zuzulassen. Die Sozialpartner sollen u.a. Arbeitsbedingungen durch Kollektivvertragsverhandlungen in bestimmten Sektoren (z.B. Berufskraftfahrer) verbessern, unterrepräsentierte Gruppen aktivieren und die Beschäftigung Älterer fördern.

Fazit: Alterung, Geburtenmangel und Stagnation bzw. Rückgang der Bevölkerung sind nicht auf Österreich beschränkt, sondern betreffen alle EU-Staaten. Will Europa sein Sozialmodell und sein Gewicht in der Welt behalten, muss es umfassend aktiv werden.

Aktionsplan (europa.eu)

Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik


Volkswirtschaftliche Wirkung einer Arbeitszeitverkürzung

Wie die aktuellen Zahlen von Statistik Austria zeigen, arbeiteten die Österreicher 2023 29,2 Stunden pro Woche, im Jahr 2019 waren es noch 30,6 Stunden. Die Gründe sind bekannt – mehr Teilzeit, weniger Überstunden. Gleichzeitig sind trotz Rezession, die vorübergeht, mehr Stellen offen als vor Covid. Dennoch fordert der SPÖ-Vorsitzende weiterhin eine gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit. EcoAustria hat die Auswirkungen einer Verkürzung auf 32 Stunden berechnet. In allen Szenarien sinken die Einkommen der Beschäftigten und die Wirtschaftsleistung, während die Arbeitskosten und Preise steigen.

Zum Beitrag: Die volkswirtschaftliche Wirkung von Arbeitszeitverkürzungen in Österreich - EcoAustria

Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik


Gute Arbeit – das Magazin für alle, die anpacken

Wer arbeitet, ist glücklicher. Denn der Mensch ist ein soziales Wesen und will gebraucht werden. Zu diesem Schluss kamen Paul Lazarsfeld und Marie Jahoda in den 1930er-Jahren in ihrer Studie „Die Arbeitslosen von Marienthal“. Die einzige Fabrik in einem Dorf südlich von Wien hatte zugesperrt; die Arbeiter wurden erst aggressiv, dann depressiv. Heute spielt diese Erkenntnis in der öffentlichen Debatte eine untergeordnete Rolle: Alle, so scheint es, wollen nur noch Teilzeit arbeiten, selbst wenn sie keine Kinder haben. Der jüngste Trend heißt „Bare Minimum Monday“: Montags geht man es erst einmal langsam an. Aus diesem Grund bringen die Wirtschaftskammer dieses Magazin heraus, als ersten Printableger des Wirtschaftsblogs MARI€. Allen, die anpacken, werden (mindestens) zwölf gute Gründe geliefert, warum es sich lohnt, jeden Tag aufs Neue zur Arbeit zu gehen. 

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Quelle: Abteilung Sozial- und Gesundheitspolitik