Neue Wohnbauförderungsverordnung 2025: Unterstützung für Immobilienfinanzierungen verbessert
Ab 1. Jänner 2025 erleichtert ein neuer Annuitätenzuschuss von bis zu 500 Euro monatlich die Finanzierung von Immobilien.
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20.12.2024
Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025 wurde in der Landtagssitzung vom 18.12.2025 beschlossen. Aus Bankensicht ist eine entscheidende Neuerung, dass neben dem nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss, ein rückzahlbarer unverzinster Annuitätenzuschuss im Ausmaß von max. Euro 500 pro Monat (siehe auch § 7 WFV) Förderwerbern die Finanzierbarkeit von Immobilienkrediten erleichtert. Das Gesetz sowie die Verordnung treten mit 1.1.2025 in Kraft.
Regelwerk:
- S.WFG 25: Vorlage der Landesregierung
- S.WFV 25: Durchführungsverordnung